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Autobahnparkplatz - Vorsicht auf Rastanlagen

29 Juni, 2011

TÜV Süd mahnt zu Vorsicht auf Autobahnparkplätzen: Die große Masse an Fahrzeugen sowie die Ruhezeiten-Vorschriften für Lkw-Fahrer sorgen schon heute zeitweise für eine Überlastung an Autobahnparkplätzen und Autobahn-Raststätten,

wodurch die Unfallgefahr steigt. In den kommenden Jahren soll der Ausbau der Anlagen für Entspannung sorgen. Bis es soweit ist, rät der TÜV Süd zu einem kooperativen Miteinander von Auto- und Lkw-Fahrern während der Rast.
Mit mehr als 350 Millionen Lkw-Fahrten in Deutschland 2010, so die Zahl des Kraftfahrt-Bundesamts, ist die Kapazität der Raststätten und Parkplätze mehr als ausgereizt. Viele Brummi-Lenker nehmen da lieber die vergleichsweise milden Bußgelder fürs Falschparken auf überfüllten Rastplätzen in Kauf als hohe Strafen für überschrittene Lenkzeiten zu riskieren. Dadurch bilden sich Schlangen parkender Lastzüge selbst auf den Verzögerungsstreifen. Unbeleuchtet werden sie dort zur Crash-Falle für pausenbedürftige Autofahrer. Deshalb sollten Autofahrer unbedingt den Verzögerungsstreifen zum Abbremsen auf unter 50 km/h nutzen. Für die Einfahrt auf einen Rastplatz sollte die Tachonadel auf 30 km/h bis 40 km/h sinken, denn dort herrscht höchste Gefahr durch Fußgänger und rangierende Lkw und Pkw. Höchstens 30 Kilometer pro Stunde auf den Auf- und Abfahrten und Schrittgeschwindigkeit im Zentralbereich mit Gasthaus und Spielplatz sind nach Ansicht von TÜV Süd angemessen. Übrigens gibt es kein generelles Tempolimit auf Autobahn-Raststätten. Auf den meisten Anlagen regeln Schilder die Geschwindigkeit.

Vor allem in der Nacht sollte die Geschwindigkeit nochmals angepasst werden. Gerade dann stehen die Brummis Schlange und das oft schon auf den Auffahrten. Zwar müssen neue Lkw-Typen ab Juli 2011 mit so genannten Kontur-Markierungen für bessere Sichtbarkeit in der Nacht sorgen. Autofahrer, die zu schnell auf die Raststätte abbiegen, bekommen die reflektierenden Streifen oftmals aber erst dann in den Lichtkegel, wenn es bereits zu spät ist.

Steht die Pause nach längerer Wartezeit kurz bevor, ist die Aufregung meist groß. Dann darf sich der Fahrer nicht ablenken lassen, denn die Stationen sind oft überfüllt, zwischen ankommenden und abfahrenden Wagen laufen Fußgänger – Zebrastreifen und Wege sind oft Mangelware, dicht an dicht stehende Lkw behindern die Sicht. Hier ist also besondere Aufmerksamkeit gefragt.

Ist die Rastanlage richtig voll, stehen oft keine Parkplätze für Pkw mehr zur Verfügung. Dann weichen Autofahrer gerne auf freistehende Flächen für Busse und Lkw aus. Mit dem Auto zwischen Lkw und Bussen zu parken ist jedoch gefährlich, weil die Sicht versperrt ist. Außerdem rechnen die Lenker der tonnenschweren Lastzüge auf den eigens für sie ausgewiesenen Flächen nicht unbedingt mit Kleinfahrzeugen.

Kinder sollten auf Rastanlagen zu jeder Zeit an die Hand genommen und Kinderwagen oder Kindersitze niemals im Fahrbahnbereich abgestellt werden.

Alle Verhaltensweisen gelten auch für die Weiterfahrt. Dabei vor allem verinnerlichen, dass es auf der Raststätte kein Zurück gibt. Alle Fahrbahnen sind in der Regel Teil der Autobahnen, daher ist das Wenden oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wer also etwas vergessen hat, darf erst an der nächsten Ausfahrt umdrehen. auto-medienportal/nic

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