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Neuwagenkauf: Werkstattbindung oder freie Werkstatt?

29 März, 2007

Werkstattbindung kann die Garantie gef?hrden
Gut beraten sind Neuwagenk?ufer, wenn sie zu einem Versicherer mit freier Werkstattwahl gehen.
Neuwagenk?ufer k?nnen sich prinzipiell auf zwei sorgenfreie Jahre freuen. Denn weist das Auto in den ersten 24 Monaten M?ngel auf, leistet der Hersteller aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie Ersatz. Voraussetzung: Im Fahrzeug wurden nur Originalteile des Herstellers verbaut.

Dies ist bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung nicht immer der Fall. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen r?t daher zur Vorsicht. Oft lockt zwar ein vergleichsweise g?nstiger Tarif, im Schadensfall entscheidet dann aber der Versicherer, wo die Reparatur erfolgen muss. Ist dies keine Vertragswerkstatt oder werden Ersatzteile anderer Anbieter montiert, kann die Garantie des Herstellers wegfallen - zum ?rger des Kunden.
Neuwagenk?ufer sollten ihr Fahrzeug darum besser bei einem Versicherer mit freier Werkstattwahl absichern. Dazu geh?rt zum Beispiel der Volkswagen Versicherungsdienst. "Unsere Kunden entscheiden im Schadensfall den Ort der Reparatur selbst. Die allermeisten setzen dabei auf Qualit?t und Fachkompetenz und bringen ihre Fahrzeuge in die Volkswagen Vertragswerkst?tten", sagt Stefan Voges-Staude, Pressesprecher der Volkswagen Bank. Dort sind fachm?nnische Reparatur und die Verwendung von Originalersatzteilen gew?hrleistet - und somit auch die Garantie gesichert. Au?erdem sind die Autos dann wertstabiler und erzielen bessere Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Quelle: djd/Volkswagen
Kontakt:
djd: Frank Schillinger
0931 600 99 20
schillinger@djd.de

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