Aktuelle Auto-News
 



Verkehrs-Unfall im Bild festhalten

28 März, 2007

Gut zu wissen: Tipps f?r den Alltag / Unfall im Bild festhalten.
Ostern steht vor der T?r, die Urlaubszeit beginnt:
Bald schon setzen sich wieder Zigtausende hinter das Steuer, um ihr
Ferienziel zu erreichen. Die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu
werden, steigt damit deutlich an.

Deshalb r?t die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, neben dem
europ?ischen Unfallbericht auf jeden Fall auch einen leicht zu
bedienenden Fotoapparat ins Auto zu legen. Dies gilt besonders dann,
wenn die Fahrt ins Ausland geht. Denn sollte es zu einer Karambolage
mit einem anderen Fahrzeug kommen, geben Fotos immer noch am
objektivsten die Unfallsituation wieder. Dementsprechend ist ein
Fotoapparat - meist im Wert von bis zu 60 Euro - in der Teilkasko
gegen Diebstahl mitversichert.

Wertvollere Fotoausr?stungen oder Videokameras d?rfen allerdings
nicht im Auto liegenbleiben. Selbst bei einem noch so kurzen
Zwischenstopp gilt: Sobald der Fahrer den Wagen verl?sst, muss er die
Kamera mitnehmen. Ein kostspieliger Fotoapparat auf dem R?cksitz ist
f?r jeden Dieb ein zus?tzlicher Anreiz lange Finger zu machen, und
solch ein Diebstahl ist weder durch die Hausrat- noch durch eine
Reisegep?ckversicherung abgesichert.

Sehen und gesehen werden

Wichtig beim Unfall ist auch eine Warnweste. In Reisel?ndern der
EU, wie zum Beispiel ?sterreich, Italien, Tschechien und der
Slowakei, ist sie Pflicht.

Und es gen?gt nicht, sie einfach im Kofferraum zu haben. Nein, sie
muss griffbereit liegen! Denn wer au?erhalb eines Ortes in einen
Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss eine
gelbe, rote oder orangene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen
tragen. Fehlt sie, muss man mit einem Bu?geld rechnen. Doch nicht
allein das Fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht
griffbereit hat, muss zahlen.



Ansprechpartnerin:

Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
T 0 95 61/96-20 84
Mail Karin.Benning@huk-coburg.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights