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Grünes Licht für Feuerwehrführerschein

27 Mai, 2011

Nun hat der Feuerwehrführerschein auch den Bundesrat passiert. Somit haben die Bundesländer freie Fahrt und können durch entsprechende Verordnungen den neuen Führerschein einführen.

Die Sonderregelung soll es ehrenamtlichen Mitarbeitern der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes erleichtern, Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren zu dürfen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer dazu: "Wir werden keine Zeit verlieren und diese Erleichterungen für Ehrenamtliche sofort in die Praxis umsetzen". Das ist auch nötig. Denn mit einem neu erworbenen Führerschein der Klasse B dürfen seit 1999 nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bewegt werden. Für schwerere Fahrzeuge muss ein C1-Führerschein erworben werden, was zusätzlich Zeit und Geld kostet. sta/mid

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