Ladungssicherung mit Zurrgurten unerlässlich
13 Mai, 2011
Kleinanhänger: Die Last mit der Last. Ordnungsgemäße Ladungssicherung mit Zurrgurten ist obligatorisch. Zum Transport von Arbeitsmaterial nutzen Heimwerker gern einen Kleinanhänger.
Wer seinen eigenen Anhänger nur selten benutzt, sollte prüfen, ob dieser noch für den Straßenverkehr zugelassen ist. "Ohne gültige Prüfplakette darf er nicht bewegt werden, sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg. Auch der Versicherungsschutz ist dann nicht gewährleistet", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Wer sich einen Anhänger leiht, fragt am besten beim Vermieter: Ist die eigene Fahrerlaubnis zulässig für das Fahren mit diesem Anhänger? Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Kombination (Zugfahrzeug plus Anhänger) noch mit der Führerscheinklasse B zu fahren ist oder ob die Klasse BE erforderlich ist.
Damit die Last nicht zur Last wird, empfiehlt sich, vor der Beladung das Gewicht des Transportguts abzuschätzen und mit der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges und des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers abzugleichen: Die Angaben zur Anhängelast stehen im Fahrzeugschein unter den Ziffern 28 und 29 bzw. in der Zulassungsbescheinigung unter Position O.1 und O.2.
Verantwortungsvolle Fahrer achten genau auf die zulässige Stützlast, also das Gewicht, das von Anhängern auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs übertragen wird. Für Auto, Anhänger-Kupplung und Anhänger-Deichsel gelten jeweils eigene Maximalwerte. "Die kleinste Größe ist entscheidend", warnt Hans-Ulrich Sander. Bereits bei geringen Abweichungen vom niedrigsten Maximalwert droht in der Kurve oder beim Bremsen ein Ausbrechen des Fahrzeugs. Außerdem kann eine einseitige Belastung zu vorzeitigem Verschleiß oder sogar Bruch der Verbindungsteile zwischen Wagen und Anhänger führen.
Übrigens: Das Tempolimit für das Fahren mit Anhängern beträgt 80 km/h. Beginnt die Fuhre zu schlingern: sofort runter vom Gas und kräftig bremsen. Am besten ist ein Fahrsicherheitstraining und zwar vor der nächsten Fahrt im Straßenverkehr: Auf dem Verkehrsübungsplatz lässt sich gefahrlos erfahren, wie Unfallrisiken mit Anhängern zu vermeiden sind. www.tuv.com
Damit die Last nicht zur Last wird, empfiehlt sich, vor der Beladung das Gewicht des Transportguts abzuschätzen und mit der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges und des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers abzugleichen: Die Angaben zur Anhängelast stehen im Fahrzeugschein unter den Ziffern 28 und 29 bzw. in der Zulassungsbescheinigung unter Position O.1 und O.2.
Verantwortungsvolle Fahrer achten genau auf die zulässige Stützlast, also das Gewicht, das von Anhängern auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs übertragen wird. Für Auto, Anhänger-Kupplung und Anhänger-Deichsel gelten jeweils eigene Maximalwerte. "Die kleinste Größe ist entscheidend", warnt Hans-Ulrich Sander. Bereits bei geringen Abweichungen vom niedrigsten Maximalwert droht in der Kurve oder beim Bremsen ein Ausbrechen des Fahrzeugs. Außerdem kann eine einseitige Belastung zu vorzeitigem Verschleiß oder sogar Bruch der Verbindungsteile zwischen Wagen und Anhänger führen.
Übrigens: Das Tempolimit für das Fahren mit Anhängern beträgt 80 km/h. Beginnt die Fuhre zu schlingern: sofort runter vom Gas und kräftig bremsen. Am besten ist ein Fahrsicherheitstraining und zwar vor der nächsten Fahrt im Straßenverkehr: Auf dem Verkehrsübungsplatz lässt sich gefahrlos erfahren, wie Unfallrisiken mit Anhängern zu vermeiden sind. www.tuv.com
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