Recht - Parken mit dem Wohnmobil
12 Mai, 2011
Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, darf sein Fahrzeug nicht tagelang an einer Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Nach Angaben des ACE Auto Club Europa wird damit der zulässige
.
"Gemeingebrauch" einer Straße überschritten, wenn dort ohne ausdrückliche Erlaubnis mehrere Tage campiert wird.
"Einmaliges Übernachten auf dem Parkplatz ist wohl erlaubt, da es im Zweifel der Ruhe und Erholung für die Fortsetzung der Fahrt dient. Bei mehrmaligen Übernachten überwiegt jedoch eindeutig der Wohnzweck" erklärt Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Ein Verstoß kann die Polizei mit einem Bußgeld ahnden. mid/bp Fotoquelle:Bürstner
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"Einmaliges Übernachten auf dem Parkplatz ist wohl erlaubt, da es im Zweifel der Ruhe und Erholung für die Fortsetzung der Fahrt dient. Bei mehrmaligen Übernachten überwiegt jedoch eindeutig der Wohnzweck" erklärt Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Ein Verstoß kann die Polizei mit einem Bußgeld ahnden. mid/bp Fotoquelle:Bürstner
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