Feinstaub und CO2-Ausstoss
21 März, 2007
Feinstaub und CO2-Aussto?: Bundesverwaltungsgericht entscheidet h?chstrichterlich ?ber "Recht auf saubere Luft"
Betroffener verlangt mit Unterst?tzung der Deutschen Umwelthilfe vom Freistaat Bayern und der Stadt M?nchen weitgehende Ma?nahmen gegen hohe Feinstaubbelastung und CO2-Ausstoss Erster Erfolg:
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt Spruch des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs auf und l?sst Revision zu - Vertreter der
Bundesregierung beim BVerwG gibt dem Kl?ger Recht - DUH erwartet
Urteil mit bundesweiten Konsequenzen
Feinstaub und CO2-Aussto?: Bundesverwaltungsgericht entscheidet h?chstrichterlich ?ber "Recht auf saubere Luft"
Betroffener verlangt mit Unterst?tzung der Deutschen Umwelthilfe vom Freistaat Bayern und der Stadt M?nchen weitgehende Ma?nahmen gegen hohe Feinstaubbelastung und CO2-Ausstoss Erster Erfolg:
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt Spruch des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs auf und l?sst Revision zu - Vertreter der
Bundesregierung beim BVerwG gibt dem Kl?ger Recht - DUH erwartet
Urteil mit bundesweiten Konsequenzen
20. M?rz 2007: Die Chancen wachsen, dass B?rgerinnen und B?rger
mit lebensbedrohendem Feinstaub und CO2 belasteten Wohnquartieren konkrete Gegenma?nahmen vor Gericht durchsetzen k?nnen. In zwei Verhandlungen befasst sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) letztinstanzlich mit der Klage eines von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) unterst?tzten M?nchner B?rgers gegen den Freistaat einerseits und die Stadt M?nchen andererseits.
Zun?chst wird am Donnerstag kommender Woche (29. M?rz, 10:30 Uhr)
die Klage des in der Landshuter Allee in M?nchen wohnenden B?rgers
gegen den Freistaat Bayern auf unverz?gliche Aufstellung eines Plans
verhandelt, der wirksame Ma?nahmen zur Einhaltung der
Feinstaub-Grenzwerte festlegt. Dar?ber hinaus lie? das
Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Revision des
Kl?gers gegen eine Entscheidung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs zu. Das Gericht hatte dem betroffenen B?rger
das Recht abgesprochen, von der Landeshauptstadt M?nchen
unverz?gliche verkehrsbeschr?nkende Ma?nahmen auf dem mittleren Ring
zu verlangen. Dieser Spruch wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht
aufgehoben, das im Revisionsverfahren kl?ren will, ob ein Anspruch
auf Fahrverbote besteht (AZ: BVerwG 7 B 54.06). Auch der Vertreter
der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen den
Rechtsanspruch des Kl?gers auf "saubere Luft" best?tigt und gegen?ber
dem Gericht erkl?rt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen k?nnen
muss.
"Nach mehr als zwei Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen sind
wir hoffnungsvoll, dass die Feinstaub-Betroffenen endlich ihr Recht
auf saubere Luft gegen Stadtv?ter und Landespolitiker durchsetzen
k?nnen, die sich ihrer vornehmsten Pflicht, die B?rger vor schweren
Gesundheitsgefahren zu sch?tzen, beharrlich zu entziehen versuchen",
sagte DUH Bundesgesch?ftsf?hrer J?rgen Resch. Sollte das
Bundesverwaltungsgericht ein b?rgerfreundliches Urteil f?llen,
rechnet Resch mit harten Fahrverboten in allen von hohen
Feinstaubbelastungen betroffenen Ballungsgebieten. "Wer es bisher
gewohnt war, mit seinem Dieselstinker ohne Partikelfilter in die
Stadtzentren zu fahren, wird sich entweder auf den ?ffentlichen
Personennahverkehr umstellen oder schnell einen Partikelfilter
nachr?sten m?ssen", so Resch.
Der M?nchner Kl?ger wehrt sich seit zwei Jahren gegen die massive
?berschreitung der EU-weit g?ltigen Feinstaubgrenzwerte in seiner
Wohnstra?e. Die Musterklage wird von der DUH unterst?tzt. Die
Landshuter Allee z?hlt nach den Ver?ffentlichungen des
Umweltbundesamtes zu den am st?rksten belasteten Stra?en
Deutschlands. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste
Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der
Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw
Dieselmotoren zur?ck. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon
aus, dass in Deutschland insgesamt j?hrlich 75.000 Menschen vorzeitig
und im Durchschnitt zehn Jahre zu fr?h an der Feinstaubbelastung
sterben.
Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger
und Vertreter des M?nchner Kl?gers in dem Verfahren: "Wenn sich die
Rechtsauffassung des Vertreters der Bundesregierung beim
Bundesverwaltungsgericht durchsetzt, werden B?rgerinnen und B?rger
deutschlandweit ihr Recht auf saubere Luft einklagen k?nnen. Die Zeit
des Abwartens in dutzenden von St?dten wird dann zu Ende gehen. Sie
alle werden wirklich wirksame Ma?nahmen ergreifen m?ssen. Die derzeit
zu beobachtende halbherzige Einrichtung von Umweltzonen mit
Ausnahmeregeln f?r alles und jeden wird nicht mehr gen?gen."
Pressekontakt:
F?r R?ckfragen:
J?rgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgesch?ftsf?hrer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. B?ro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Betroffener verlangt mit Unterst?tzung der Deutschen Umwelthilfe vom Freistaat Bayern und der Stadt M?nchen weitgehende Ma?nahmen gegen hohe Feinstaubbelastung und CO2-Ausstoss Erster Erfolg:
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt Spruch des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs auf und l?sst Revision zu - Vertreter der
Bundesregierung beim BVerwG gibt dem Kl?ger Recht - DUH erwartet
Urteil mit bundesweiten Konsequenzen
20. M?rz 2007: Die Chancen wachsen, dass B?rgerinnen und B?rger
mit lebensbedrohendem Feinstaub und CO2 belasteten Wohnquartieren konkrete Gegenma?nahmen vor Gericht durchsetzen k?nnen. In zwei Verhandlungen befasst sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) letztinstanzlich mit der Klage eines von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) unterst?tzten M?nchner B?rgers gegen den Freistaat einerseits und die Stadt M?nchen andererseits.
Zun?chst wird am Donnerstag kommender Woche (29. M?rz, 10:30 Uhr)
die Klage des in der Landshuter Allee in M?nchen wohnenden B?rgers
gegen den Freistaat Bayern auf unverz?gliche Aufstellung eines Plans
verhandelt, der wirksame Ma?nahmen zur Einhaltung der
Feinstaub-Grenzwerte festlegt. Dar?ber hinaus lie? das
Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Revision des
Kl?gers gegen eine Entscheidung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs zu. Das Gericht hatte dem betroffenen B?rger
das Recht abgesprochen, von der Landeshauptstadt M?nchen
unverz?gliche verkehrsbeschr?nkende Ma?nahmen auf dem mittleren Ring
zu verlangen. Dieser Spruch wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht
aufgehoben, das im Revisionsverfahren kl?ren will, ob ein Anspruch
auf Fahrverbote besteht (AZ: BVerwG 7 B 54.06). Auch der Vertreter
der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen den
Rechtsanspruch des Kl?gers auf "saubere Luft" best?tigt und gegen?ber
dem Gericht erkl?rt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen k?nnen
muss.
"Nach mehr als zwei Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen sind
wir hoffnungsvoll, dass die Feinstaub-Betroffenen endlich ihr Recht
auf saubere Luft gegen Stadtv?ter und Landespolitiker durchsetzen
k?nnen, die sich ihrer vornehmsten Pflicht, die B?rger vor schweren
Gesundheitsgefahren zu sch?tzen, beharrlich zu entziehen versuchen",
sagte DUH Bundesgesch?ftsf?hrer J?rgen Resch. Sollte das
Bundesverwaltungsgericht ein b?rgerfreundliches Urteil f?llen,
rechnet Resch mit harten Fahrverboten in allen von hohen
Feinstaubbelastungen betroffenen Ballungsgebieten. "Wer es bisher
gewohnt war, mit seinem Dieselstinker ohne Partikelfilter in die
Stadtzentren zu fahren, wird sich entweder auf den ?ffentlichen
Personennahverkehr umstellen oder schnell einen Partikelfilter
nachr?sten m?ssen", so Resch.
Der M?nchner Kl?ger wehrt sich seit zwei Jahren gegen die massive
?berschreitung der EU-weit g?ltigen Feinstaubgrenzwerte in seiner
Wohnstra?e. Die Musterklage wird von der DUH unterst?tzt. Die
Landshuter Allee z?hlt nach den Ver?ffentlichungen des
Umweltbundesamtes zu den am st?rksten belasteten Stra?en
Deutschlands. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste
Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der
Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw
Dieselmotoren zur?ck. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon
aus, dass in Deutschland insgesamt j?hrlich 75.000 Menschen vorzeitig
und im Durchschnitt zehn Jahre zu fr?h an der Feinstaubbelastung
sterben.
Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger
und Vertreter des M?nchner Kl?gers in dem Verfahren: "Wenn sich die
Rechtsauffassung des Vertreters der Bundesregierung beim
Bundesverwaltungsgericht durchsetzt, werden B?rgerinnen und B?rger
deutschlandweit ihr Recht auf saubere Luft einklagen k?nnen. Die Zeit
des Abwartens in dutzenden von St?dten wird dann zu Ende gehen. Sie
alle werden wirklich wirksame Ma?nahmen ergreifen m?ssen. Die derzeit
zu beobachtende halbherzige Einrichtung von Umweltzonen mit
Ausnahmeregeln f?r alles und jeden wird nicht mehr gen?gen."
Pressekontakt:
F?r R?ckfragen:
J?rgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgesch?ftsf?hrer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. B?ro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
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