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Tipp Saisonkennzeichen - Einmal anmelden genügt

20 April, 2011

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken:

Viele Auto- und Motorradfahrer kennen das: Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig Spaß. Viele Fahrzeughalter motten jetzt ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Und das sind beileibe keine Einzelfälle: Von den rund 50 Millionen zugelassenen Autos und Motorrädern in Deutschland sind immerhin 1,6 Millionen nur ein paar Monate im Jahr unterwegs.

Auto- oder Motorradfahren macht Spaß. Das Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger Verwaltungsakt. Doch wer sein Fahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit, Geld für Steuern und Versicherung ausgeben. Mit einem Saisonkennzeichen ist das möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung – weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft – ist der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken: Nur wenn ein Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Übrigens gilt für alle diejenigen, die eine Kasko-Versicherung miteingeschlossen haben, dass im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen und das Fahrzeug gestohlen wird. www.huk.de

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