Aktuelle Auto News
 



Dienstwagenregelung - Private Kfz-Nutzung bei Dienstwagen

19 April, 2011

Dienstwagenregelung 0,03 %-Regel nicht immer anwendbar: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Urteilen nochmals bestätigt, dass bei einer nur gelegentlichen Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der geldwerte Vorteil

nicht mit dem zumeist teuren 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat anzusetzen ist, sondern mit 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer pro Einzelfahrt. Dies betrifft die Pkw-Nutzer, die kein Fahrtenbuch führen.

Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat ein Firmenfahrzeug und nutzt dieses auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (40 km). Da er im Aussendienst tätig ist, fährt er nur 10x im Monat zur Arbeitsstätte. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges beträgt 60.000 €. Demnach ist monatlich zu versteuern :

bisher : 0,03 % x 60.000 € x 40 km = 720 €
jetzt : 0,002 % x 60.000 € x 40 km x 10 Fahrten = 480 €

Der BFH hatte eine ähnliche Entscheidung bereits im Jahr 2008 getroffen. Da der Finanzverwaltung diese Rechtsauffassung nicht passte, wurde mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Nachdem jetzt allerdings drei neue Urteile vorliegen, die die Rechtsauffassung aus 2008 bestätigen, sollte die Finanzverwaltung einlenken.

Quelle : BFH-Urteile vom 22.9.2010, VI-R-54/09, VI-R-55/09 und VI-R-57/09
Bünde, im April 2011 Dipl. Betriebswirt Steuerberater Roger Erdbrügger
www.steuer-ves.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights