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Rechtstipp: Mitverschulden des Beifahrers bei Verkehrsunfall mit alkoholisiertem Fahrer

30 März, 2011

Verursacht ein alkoholisierter Fahrer einen Unfall und erleidet der Beifahrer Schaden, muss sich der Beifahrer Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er Anhaltspunkte

für alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hatte und das Fahrzeug hätte verlassen können (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011, Az. 1 U 72/10).

Folgender Sachverhalt:
Fahrer A und Beifahrer B sind stark alkoholisiert. A hat 2‰. A verursacht Unfall, B stirbt. Dessen Sohn C klagt gegen Haftpflichtversicherung des A auf Schadensersatz.

Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es darauf an, welche Wahrnehmungen der B von Alkoholkonsum oder den Ausfallerscheinungen des Fahrers hatte. Hier war unstreitig, dass bei B Kenntnis vorlag. Es blieb jedoch streitig, ob der B noch die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu verlassen.

Mein Rechtstipp
"Das Mitfahren mit alkoholisiertem Fahrer ist grundsätzlich mit hohen Risiken bzgl. Mitverschulden an eigenem Schaden verbunden. Man sollte besser nicht einsteigen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de

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