Europäisches Kurzzeitkennzeichen - Grenzüberschreitende Überführungsfahrten müssen vereinfacht werden
21 März, 2011
Der Automobilclub von Deutschland fordert die Einführung eines europäischen Kurzzeitkennzeichen, um die Überführung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland zu erleichtern.
Dies ist momentan noch höchst problematisch, da nationale Kurzzeitkennzeichen sowie die roten Kennzeichen von Herstellern, Händlern und Werkstätten im Ausland oft nicht anerkannt werden. Auch für Oldtimerfahrer kann die Teilnahme an Rallyes und anderen Veranstaltungen im Ausland zum Albtraum werden. Denn die in Deutschland gängigen 07er Kennzeichen werden ebenfalls oft nicht anerkannt. Auch diesbezüglich sollte nach Ansicht des AvD auf europäischer Ebene eine Regelung getroffen und die Anerkennung gewährleistet werden.
Vereinfachung überfällig
Die Probleme bei grenzüberschreitenden Fahrten und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf präsentiert der AvD heute im Rahmen der Legal Commission des Weltautomobilverbandes FIA, die in Kuala Lumpur stattfindet. Der AvD wird dort von seinem Vizepräsidenten für den Bereich Touristik, Gebhard Sanne aus Oldenburg, vertreten, der sich für eine schnelle Lösung auf EU-Ebene stark macht: "Es sollte ein europäisches Dokument eingeführt werden, das alle einschlägigen Informationen enthält. Um die gegenseitige Anerkennung zu gewährleisten, sind für die Fahrzeugzulassung ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz, eine klare Bezeichnung des zugelassenen Fahrzeugs und Angaben zum Halter notwendig", erläutert AvD Vizepräsident Sanne. Das europäische Kurzzeitkennzeichen könnte dann im Heimatstaat für eine Kfz-Überführung aus dem Ausland ausgestellt werden. Der bisherige Einwand der verbotenen Fernzulassung wäre damit aus dem Weg geräumt.
Versicherungslösung für Spontankäufe
Um das Verfahren auch bei einem spontanen oder erst im Ausland finalisierten Autokauf zu vereinfachen, plädiert AvD Vizepräsident Sanne für eine Versicherungslösung: "Damit Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten auch im Ausland einfach, schnell und kostengünstig beantragt werden können, sollte dem jeweiligen nationalen Verband der Haftpflichtversicherer für diesen Fall die Durchführung des erforderlichen Zulassungsverfahrens übertragen werden.
Kaufinteressenten müssten im Ausland dann nur noch eine Stelle kontaktieren, nämlich die Vertretung der beauftragten Versicherung, und würden so Zeit und Geld sparen", sagte Gebhard Sanne vor der FIA Legal Commission. Diese Lösung würde dem in Deutschland bereits bestehenden Verfahren bei Versicherungskennzeichen entsprechen und könnte nach Ansicht des AvD kurzfristig EU-weit umgesetzt werden. "Selbstverständlich muss jedem Land nach wie vor unbenommen bleiben, den Betrieb eines Fahrzeugs wegen verkehrssicherheitsgefährdender Mängel zu untersagen", ergänzte Sanne.
EU-Konsultation läuft
Die EU Kommission hat Anfang März eine Konsultation mit dem Ziel einer grenzüberschreitenden Vereinfachung der Fahrzeugzulassung eröffnet. Denn bei der Online- Beschwerdestelle (Solvit) wurden ebenfalls zahlreiche Probleme mit der Fahrzeugzulassung registriert. Im Zuge der Konsultation hofft der AvD, dass baldmöglichst eine autofahrerfreundliche, unbürokratische EU-Regelung getroffen wird.
www.avd.de
Alles zum ThemaKfz Kennzeichen
Alles Wissenswerte zur Fahrzeugzulassung
Alle Führerscheinklassen auf einen Blick
Unser Reimport Ratgeber
Vereinfachung überfällig
Die Probleme bei grenzüberschreitenden Fahrten und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf präsentiert der AvD heute im Rahmen der Legal Commission des Weltautomobilverbandes FIA, die in Kuala Lumpur stattfindet. Der AvD wird dort von seinem Vizepräsidenten für den Bereich Touristik, Gebhard Sanne aus Oldenburg, vertreten, der sich für eine schnelle Lösung auf EU-Ebene stark macht: "Es sollte ein europäisches Dokument eingeführt werden, das alle einschlägigen Informationen enthält. Um die gegenseitige Anerkennung zu gewährleisten, sind für die Fahrzeugzulassung ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz, eine klare Bezeichnung des zugelassenen Fahrzeugs und Angaben zum Halter notwendig", erläutert AvD Vizepräsident Sanne. Das europäische Kurzzeitkennzeichen könnte dann im Heimatstaat für eine Kfz-Überführung aus dem Ausland ausgestellt werden. Der bisherige Einwand der verbotenen Fernzulassung wäre damit aus dem Weg geräumt.
Versicherungslösung für Spontankäufe
Um das Verfahren auch bei einem spontanen oder erst im Ausland finalisierten Autokauf zu vereinfachen, plädiert AvD Vizepräsident Sanne für eine Versicherungslösung: "Damit Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten auch im Ausland einfach, schnell und kostengünstig beantragt werden können, sollte dem jeweiligen nationalen Verband der Haftpflichtversicherer für diesen Fall die Durchführung des erforderlichen Zulassungsverfahrens übertragen werden.
Kaufinteressenten müssten im Ausland dann nur noch eine Stelle kontaktieren, nämlich die Vertretung der beauftragten Versicherung, und würden so Zeit und Geld sparen", sagte Gebhard Sanne vor der FIA Legal Commission. Diese Lösung würde dem in Deutschland bereits bestehenden Verfahren bei Versicherungskennzeichen entsprechen und könnte nach Ansicht des AvD kurzfristig EU-weit umgesetzt werden. "Selbstverständlich muss jedem Land nach wie vor unbenommen bleiben, den Betrieb eines Fahrzeugs wegen verkehrssicherheitsgefährdender Mängel zu untersagen", ergänzte Sanne.
EU-Konsultation läuft
Die EU Kommission hat Anfang März eine Konsultation mit dem Ziel einer grenzüberschreitenden Vereinfachung der Fahrzeugzulassung eröffnet. Denn bei der Online- Beschwerdestelle (Solvit) wurden ebenfalls zahlreiche Probleme mit der Fahrzeugzulassung registriert. Im Zuge der Konsultation hofft der AvD, dass baldmöglichst eine autofahrerfreundliche, unbürokratische EU-Regelung getroffen wird.
www.avd.de
Alles zum ThemaKfz Kennzeichen
Alles Wissenswerte zur Fahrzeugzulassung
Alle Führerscheinklassen auf einen Blick
Unser Reimport Ratgeber
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.