Aktuelle Auto News
 



Neue Regeln f?r Oldies

31 August, 2006

Am 1. M?rz 2007 treten neue Vorschriften f?r die Zulassung von Stra?enfahrzeugen in Kraft. ?nderungen beziehen sich unter anderem auf die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen f?r historische Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsm??iger Fahrzeuge.

Wer k?nftig f?r ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen m?chte, braucht daf?r ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher nach ? 21c StVZO, neu: ? 23 StVZO). Diese Begutachtung darf vom 1. M?rz 2007 an auch von Pr?fingenieuren durchgef?hrt werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen k?nnen damit die Pr?forganisation frei w?hlen. Bisher d?rfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverst?ndigen f?r den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

Auch die Regelungen f?r das Rote Oldtimerkennzeichen wurden modifiziert. K?nftig werden rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge m?ssen vorher einer Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Das Kennzeichen erm?glicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Pr?fungs-, Probe- und ?berf?hrungsfahrten.

Die Begutachtung der Vorschriftsm??igkeit von Fahrzeugen (bisher: ? 17 Abs. 3 StVZO) darf k?nftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverst?ndige und Pr?fer sowie Pr?fingenieure durchgef?hrt werden. Die Verwaltungsbeh?rde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Stra?enverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights