Einführung von CO2-Grenzwerten bei leichten Nutzfahrzeugen
15 Februar, 2011
Das Europaparlament hat sich nun auf die Einführung von CO2-Grenzwerten bei leichten Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht geeinigt. So sollen die Vehikel
in der Modellpalette der Hersteller nicht mehr als 175 Gramm des Klimakillers pro Kilometer ausstoßen dürfen.
Dabei gilt jedoch eine Übergangsfrist: Bis 2014 müssen 70 Prozent der Modelle den Grenzwert einhalten, und erst ab 2017 darf die gesamte Flotte nicht mehr CO2 emittieren, als der Grenzwert vorgibt. Ab 2020 gilt dann ein verbindlicher Wert von 147 Gramm pro Kilometer.
Hersteller, die weniger als 22 000 Neufahrzeuge pro Jahr herstellen, dürfen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Lieferwagen, die weniger als 50 Gramm ausstoßen, verschaffen ihrem Hersteller in der Gesamt-CO2-Bilanz einen Bonus, indem sie mit einem Multiplikator in die Berechnung einfließen. Die neue Verordnung muss allerdings noch vom Ministerrat gebilligt werden. mid/tm
Dabei gilt jedoch eine Übergangsfrist: Bis 2014 müssen 70 Prozent der Modelle den Grenzwert einhalten, und erst ab 2017 darf die gesamte Flotte nicht mehr CO2 emittieren, als der Grenzwert vorgibt. Ab 2020 gilt dann ein verbindlicher Wert von 147 Gramm pro Kilometer.
Hersteller, die weniger als 22 000 Neufahrzeuge pro Jahr herstellen, dürfen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Lieferwagen, die weniger als 50 Gramm ausstoßen, verschaffen ihrem Hersteller in der Gesamt-CO2-Bilanz einen Bonus, indem sie mit einem Multiplikator in die Berechnung einfließen. Die neue Verordnung muss allerdings noch vom Ministerrat gebilligt werden. mid/tm
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.