Gehaltspfändung selbst bei geringen Verkehrsverstößen
12 Februar, 2011
Wer im EU-Ausland wohnt und in Deutschland arbeitet, sollte auch deutsche Bußgelder aufgrund von geringen Verkehrsverstößen bezahlen. Ansonsten kann das Gehalt gepfändet werden.
Nach Angaben des ACE Auto Club Europa ist dies selbst für Strafzettel aufgrund von Falschparkens möglich.
Im EU-Ausland angefallene Knöllchen können mittlerweile auch in Deutschland vollstreckt werden. Allerdings muss das Bußgeld dann mindestens 70 Euro betragen, da die Vollstreckungsbehörden ansonsten nicht tätig werden. Anders sieht es aus, wenn ein im Ausland lebender Verkehrssünder hierzulande arbeitet und regelmäßig pendelt.
Finden die zuständigen Beamten dies heraus, können sie sich an den deutschen Arbeitgeber wenden und eine Lohn- beziehungsweise Gehaltspfändung verfügen. Das fällige Bußgeld wird einbehalten, mitunter wird auch noch ein Säumniszuschlag fällig. Rechtlich ist die Pfändung wie eine Buße an Ort und Stelle zu bewerten. mid/bp Foto: ACE
Hier finden Sie alles zum Thema Bußgeld und Fahrverbote:
Bussgeldkatalog
neue Verkehrsvorschriften 2011
Im EU-Ausland angefallene Knöllchen können mittlerweile auch in Deutschland vollstreckt werden. Allerdings muss das Bußgeld dann mindestens 70 Euro betragen, da die Vollstreckungsbehörden ansonsten nicht tätig werden. Anders sieht es aus, wenn ein im Ausland lebender Verkehrssünder hierzulande arbeitet und regelmäßig pendelt.
Finden die zuständigen Beamten dies heraus, können sie sich an den deutschen Arbeitgeber wenden und eine Lohn- beziehungsweise Gehaltspfändung verfügen. Das fällige Bußgeld wird einbehalten, mitunter wird auch noch ein Säumniszuschlag fällig. Rechtlich ist die Pfändung wie eine Buße an Ort und Stelle zu bewerten. mid/bp Foto: ACE
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