Fahrradbeleuchtung: Werden batteriebetriebene Fahrradleuchten bald zulässig?
29 Januar, 2011
Die Fahrradleuchten müssen gemäß StVZO immer von einer Lichtmaschine betrieben werden. Noch. Möglicherweise dürfen Fahrräder bald auch mit batteriebetriebenen Lichtern durch die Nacht rollen. Eine entsprechende Gesetzesänderung
prüft laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) das Bundesverkehrsministerium. Hierfür wurde der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bereits ein Forschungsauftrag erteilt, dessen Ergebnisse allerdings noch ausstehen.
Bereits vor einem endgültigen Beschluss kritisiert der ADFC die mögliche Freigabe von Batterie-Leuchten, da dies einen "erheblichen sicherheitstechnischen Rückschritt darstelle". Bislang schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in Paragraf 67 vor, dass Fahrräder mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein müssen. Batteriebetriebene Leuchten sind nur zusätzlich erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Rennräder unter elf Kilogramm. Gegen eine Ausweitung der Sonderregelung auf Mountainbikes bis 13 Kilogramm spricht nach Ansicht des Clubs jedoch nichts, da diese Sportgeräte in der Regel ohnehin nur tagsüber gefahren werden. mid/sta Bild:ADFC
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Radwanderwege
Bereits vor einem endgültigen Beschluss kritisiert der ADFC die mögliche Freigabe von Batterie-Leuchten, da dies einen "erheblichen sicherheitstechnischen Rückschritt darstelle". Bislang schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in Paragraf 67 vor, dass Fahrräder mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein müssen. Batteriebetriebene Leuchten sind nur zusätzlich erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Rennräder unter elf Kilogramm. Gegen eine Ausweitung der Sonderregelung auf Mountainbikes bis 13 Kilogramm spricht nach Ansicht des Clubs jedoch nichts, da diese Sportgeräte in der Regel ohnehin nur tagsüber gefahren werden. mid/sta Bild:ADFC
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