Aktuelle Auto News
 



Recht: Dienstwagenregelung

10 Januar, 2011

Wie sieht es mit der Dienstwagenregelung bei längerer Arbeitsunfähigkeit aus?

Das Recht eines Arbeitnehmers zur privaten Nutzung eines Dienstwagens erlischt im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit dem Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Ein Arbeitgeber stellte einem als Bauleiter beschäftigten Arbeitnehmer arbeitsvertraglich für seine Tätigkeit einen Pkw zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Der Arbeitnehmer war neuneinhalb Monate arbeitsunfähig erkrankt. Sein Entgeltfortzahlungsanspruch endete nach sechs Wochen. Auf Verlangen des Arbeitgebers gab der Erkrankte den Pkw nach gut acht Monaten dem Arbeitgeber zurück. Erst nach Wiederaufnahme seiner Arbeit bekam er wieder einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung.

Der Arbeitnehmer verlangte auf dem Klageweg eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit vom Autorückgabezeitraum bis zur Arbeitsaufnahme. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verneinte einen Anspruch des Klägers auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Denn der Arbeitgeber ist laut den Rechtsexperten der ARAG nur so lange zur Gebrauchsüberlassung verpflichtet, wie er dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt schuldet. Und während der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr besteht, hat der Arbeitnehmer auch keinen Arbeitsentgeltanspruch beziehungsweise Nutzungsanspruch des Dienstwagens für private Zwecke, so die
Richter (BAG, Az.: 9 AZR 631/09). mid/niza

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights