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Massenkarambolage: Kfz Versicherungen finden pauschal ab

07 Januar, 2011

Gerade im Winter kommen sie immer wieder vor: Massenkarambolagen auf der Autobahn. Die Suche eines Schuldigen gestaltet sich dabei meist schwierig. Deshalb haben sich die Autoversicherer auf eine Regelung geeinigt:

Die Geschädigten bei Massenkarambolagen, sprich ab 50 beteiligten Fahrzeugen, werden pauschal gemäß einer Quotenregelung abgefunden.

Bei ausschließlichen Frontschäden gibt es 25 Prozent der tatsächlichen Schadenshöhe, ist nur ein Heckschaden entstanden, so gibt es 100 Prozent. Weist der Wagen vorn und hinten Schäden auf, so gibt es zwei Drittel der Schadenshöhe als Erstattung. Der Vorteil: der Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unangetastet. Versicherungsnehmer, die mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, müssen einen Unfallverursacher feststellen lassen.

Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt diese Regelung grundsätzlich, sieht aber die Hürde, ab wann ein Unfall als Massenkarambolage eingestuft wird, als zu hoch angesetzt. Eine Senkung auf 20 Fahrzeuge sei eher angemessen. mid/tm BdV

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