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Russfilterf?rderung: Russpartikelfilter r?ckwirkend ab 2006

01 März, 2007

Zur abschliessenden Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Deutschen Bundestag erklaeren die zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Ingrid Arndt-Brauer und Detlef Mueller:

Der Deutsche Bundestag hat heute, den 28. Februar 2007, die Foerderung der Nachruestung von Diesel-Pkw mit Russpartikelfiltern beschlossen. Ueber die Kraftfahrzeugsteuer setzen wir erneut Anreize zur Emissionsreduzierung und damit zur Verringerung gesundheitlicher Risiken und Umweltbelastungen durch den Strassenverkehr.

Entsprechend dem Bund-Laender-Kompromiss vom November 2006 wird eine Steuerbefreiung von 330 Euro fuer Fahrzeuge gewaehrt, die vor 2007 erstmals zugelassen wurden und bis Ende 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgeruestet werden. Fuer die SPD unerlaesslich war die Einbeziehung der Halter in die Foerderung, die sich im Vertrauen auf die Koalitionsvereinbarung bereits im Jahr 2006 fuer eine Nachruestung entschieden.

Finanziert wird die Foerderung ueber einen befristeten Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer fuer nicht nachgeruestete im Verkehr befindliche Fahrzeuge und Neufahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert fuer Partikelmasse (5 mg/km) nicht einhalten. Der Malus wird im Zeitraum von April 2007 bis Maerz 2011 erhoben werden und betraegt 1,20 Euro je 100 Kubikmeter Hubraum.

Im Interesse einer effektiven Verminderung der Partikelemissionen haben wir die steuerliche Foerderung auf die Altfahrzeuge konzentriert. Die Sachverstaendigenanhoerung hat bestaetigt, dass die vorgeschlagenen Regelungen die technischen und wirtschaftlichen Einschraenkungen einer Filternachruestung adaequat beruecksichtigen. Daher wurde das Gesetz in der von der Bundesregierung vorgelegten Fassung verabschiedet und kann wie angestrebt zum 1. April 2007 in Kraft treten.

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