Autoplakette - Polizei darf auch auf Privatgelände kontrollieren
28 Dezember, 2010
Wussten Sie, dass die Autoplakette eines Fahrzeugs selbst dann von der Polizei kontrolliert werden darf, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgelände abgestellt ist. Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, sofern
das Privatgelände nicht abgesperrt ist", erläutert Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des Auto Club Europa (ACE).
Es handele sich dann um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei. Das gelte auch für Polizeibeamte. Nach Erfahrung von Juristen werden abgelaufene Autoplaketten häufig auch auf diese Weise festgestellt. Dem Kfz-Halter wird dann ein Verwarngeld von mindestens 25 Euro "aufgebrummt", was dieser klugerweise ohne Widerspruch entrichten sollte.
Andernfalls kann es erheblich teurer werden. Denn ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich über eine gültige TÜV-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird. Wer sein Fahrzeug daher zeitweilig "aus dem Verkehr" ziehen möchte, etwa um es zu reparieren oder zu restaurieren, solle es daher in jedem Fall vorläufig abmelden und auf Privatgelände parken. Bei längeren Standzeiten empfiehlt sich dies aufgrund der dann wegfallenden Versicherungskosten ohnehin. mid/mah SignalIduna
Bußgelder bei Überschreitung von TÜV und AU:
Bußgeld TÜV
Alles Wissenswerte rund um den TÜV
Es handele sich dann um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei. Das gelte auch für Polizeibeamte. Nach Erfahrung von Juristen werden abgelaufene Autoplaketten häufig auch auf diese Weise festgestellt. Dem Kfz-Halter wird dann ein Verwarngeld von mindestens 25 Euro "aufgebrummt", was dieser klugerweise ohne Widerspruch entrichten sollte.
Andernfalls kann es erheblich teurer werden. Denn ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich über eine gültige TÜV-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird. Wer sein Fahrzeug daher zeitweilig "aus dem Verkehr" ziehen möchte, etwa um es zu reparieren oder zu restaurieren, solle es daher in jedem Fall vorläufig abmelden und auf Privatgelände parken. Bei längeren Standzeiten empfiehlt sich dies aufgrund der dann wegfallenden Versicherungskosten ohnehin. mid/mah SignalIduna
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