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Winterreifen-Pflicht: Auch ATVs und Quads benötigen M&S-Reifen

24 Dezember, 2010

Die Winterreifen-Pflicht gilt auch für regulär straßenzugelassene vierrädrige Quads und ATVs. Darauf weist das einschlägige Fachmagazin ATV & Quad hin. Die Krux besteht dabei in der Tatsache, dass die grobstolligen Reifen zwar die von den europäischen Regelungen geforderten Eigenschaften für

Winterreifen aufweisen, aber nicht die ebenfalls nötige M+S-Kennzeichnung tragen. Damit ist ein Betrieb bei Schnee und Eis nicht gestattet. Regulär zugelassene Quads können jedoch mit Pkw-Winterpneus nachgerüstet werden. Doch sind diese nicht für alle Quad-Felgen und in allen Größen erhältlich. Dazu kommt, dass Automobilreifen andere Kennungen aufweisen.
Damit wird eine Eintragung in die Papiere notwendig, was mangels Herstellerfreigaben jedoch schwierig oder teuer werden dürfte. Eine Alternative wären Pkw-Winterkompletträder, die jedoch ebenfalls nicht für alle Typen erhältlich sind. Doch auch diese müssen in die Papiere eingetragen werden.

Für solche Fahrzeuge, die als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen sind, gilt die Winterreifenregelung nicht, wenn für das jeweilige Modell keine "M+S"-Reifen angeboten werden. Das heißt: freie Fahrt für Zugmaschinen. mid/tm Yamaha

Alles Wissenswerte zur Winterreifen-Pflicht:
Winterreifenpflicht

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