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Bewusstes Falschparken auf Autobahnzufahrt

22 Dezember, 2010

Richter: Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

Ein Lkw-Fahrer, der aus Protest wegen fehlender Rastplätze seine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause direkt auf einer Autobahnzufahrt des überfüllten Parkplatzes einlegt und damit bewusst den gesamten Verkehr hinter sich zum Erliegen bringt, macht sich der Nötigung strafbar. Dafür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Darauf hat jetzt im Falle eines 54-jährigen Spediteurs das Amtsgericht Kassel hingewiesen (Az. 2631 Js 39636/09) und seinen Urteilsspruch nur unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des verwitweten, dreifachen Familienvaters auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro beschränkt.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wollte der Mann auf einer Tour nach Twist an der holländischen Grenze eine große Pause von 40 Minuten einlegen, fand aber auf dem nahen Parkplatz Brasselsberg keine Abstellmöglichkeit mehr für seinen Lkw und den Anhänger. Daraufhin beschloss er, demonstrativ einfach an Ort und Stelle stehen zu bleiben und die Ausfahrt für alle Kraftfahrzeuge hinter ihm so lange zu blockieren, bis seine vorgeschriebene Pause abgelaufen ist. Erst eine Stunde später gab er auf Geheiß der inzwischen herbeigerufenen Polizei den Weg wieder frei, wobei sich die im dem Stau selbst nur noch zu Fuß durchgekommenen Beamten nach eigener Darstellung mit vorgehaltener Waffe "ausweisen" mussten, um bei dem Sturkopf überhaupt Gehör zu finden.

"Der Angeklagte hat sich selbstherrlich über den Willen einer Vielzahl von Menschen hinweggesetzt und zur Durchsetzung seiner Belange die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Erbostheit des Gerichts. Das sei sozialwidrig. Das nicht zu duldende Chaos, das eintreten würde, wenn jeder seine persönlichen Bedürfnisse so rücksichtslos durchsetze, wäre enorm und hätte individuell und gesamtgesellschaftlich unübersehbare Folgen.

Das Gericht hielt damit die Geldstrafe und ein Fahrverbot von einem Monat für mindestens tat- und schuldangemessen. Wobei ausdrücklich berücksichtigt wurde, dass der selbständige Spediteur auf seinen Führerschein angewiesen ist und die Tat zum Zeitpunkt der Verurteilung schon rund ein Jahr zurück lag.
www.anwaltshotline.de

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