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Winterreifenpflicht für Motorräder ungültig?

10 Dezember, 2010

Ist die Winterreifenpflicht aufgrund eines Rechtsfehlers für Motorräder ungültig? Seit dem 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht.

Nach Ansicht des Bundesverbands der Motorradfahrer (BvdM) ist diese Pflicht aufgrund eines Rechtsfehlers für Motorräder jedoch ungültig. Der neue §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung sei nicht auf motorisierte Zweiräder anwendbar, denn dort wird auf die Europa-Richtline 92/23/EWG verwiesen, die sich jedoch nur auf Kraftfahrzeuge mit vier Rädern bezieht. Zudem würden die Normen 97/24 und 92/61 zu Motorradreifen nicht mit einbezogen.

Ohnehin sei die Winterreifenpflicht eine Reglementierung, die an der Praxis völlig vorbeigehe. Denn das Angebot von M+S-Reifen ist kaum existent, die allerwenigsten Maschinen können mit solchen Reifen ausgerüstet werden.
Darüber hinaus gilt in Deutschland eine Reifenbindung, was folglich die schwierige und teure Einzeleintragung beim TÜV notwendig machen würde. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums mit, dass die bestehenden Normen auf einer ganzen Reihe von Europa-Richtlinien basieren.
Auf eine Eingabe des BvdM hin werde man die Einwände zumindest prüfen.

Das ist auch gut so. Denn gerade für die Teilnehmer an den großen Wintertreffen am Nürburgring, in Thurmannsbang-Solla und auf der Augustusburg wird diese Diskrepanz von Praxis und Gesetzgebung schon bald relevant werden. mid/tm

Hier finden Sie alles Wissenswerte zur neuen Winterreifenpflicht:
Winterreifenpflicht

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