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Dienstliche Tankkarte - Betrug durch Missbrauch

08 Dezember, 2010

Wer missbräuchlich die dienstliche Tankkarte nutzt und dem Arbeitgeber in Rechnung stellt, kann sich

des Betruges strafbar machen. Dies zeigt nun ein Urteil.

Arbeitnehmer, die Tankbelege ohne Hinweis auf die missbräuchliche Verwendung ihrer dienstlichen Tankkarte bei ihrem Arbeitgeber einreichen, können sich wegen Betruges strafbar machen. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Sechs Angestellte eines Transportunternehmens hatten im verhandelten Fall mit den ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten fremde Lkw betankt und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld bekommen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein, dem dadurch ein Schaden von insgesamt rund 37 500 Euro entstanden war. Nachdem das Landgericht die Ansicht vertreten hatte, dass das vorgeworfene Tatgeschehen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar sei, machte das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt deutlich, dass ein hinreichender Tatverdacht wegen Betruges bestehe. Denn die Arbeitnehmer überreichten ihrem Arbeitgeber die Belege, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass sie mit der Betankung fremder Lkw den vereinbarten Nutzungsrahmen überschritten hatten. Infolge dieses Irrtums ist mit den Tankstellen abgerechnet worden und laut den Rechtsexperten der ARAG dem Arbeitgeber ein entsprechender Vermögensschaden entstanden (OLG Celle,
Az. 1 Ws 277/10). mid/niza

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