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Verbrauchtertipp: Jahreswagen aus 1. Hand

21 September, 2010

Darf ein ehemaliger Mietwagen als Jahreswagen aus 1. Hand verkauft werden?

Recht: Mietwagen kein Jahreswagen aus 1. Hand

Ein ehemaliger Mietwagen darf nicht als "Jahreswagen aus erster Hand"
verkauft werden. Eine derartige Bezeichnung führe den Verbraucher in die Irre, hat das Oberlandesgericht Hamm nun geurteilt.

mid Hamm - Ein ehemaliger Mietwagen darf nicht als "Jahreswagen aus erster Hand" verkauft werden. Eine derartige Bezeichnung führe den Verbraucher in die Irre, hat das Oberlandesgericht Hamm nun geurteilt. Zwar sei die Formulierung auch bei einem Mietwagen formal richtig, beim Käufer erwecke sie jedoch in diesem Fall falsche Vorstellungen zur Zahl der Nutzer.
Mietfahrzeuge würden von Fahrern mit wechselndem Temperament, verschiedenen Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen genutzt. Dies habe Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand. Der Händler muss darauf aufmerksam machen (OLG Hamm, Az. I-4 U 101/10). mid/hh

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