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Altautoverordnung: Wichtige Änderung für Schrottautos

09 Februar, 2007

Neue Regeln für Schrottautos sind zu beachten - Wichtige Änderung in der Altauto-Verordnung seit 1. Januar 2007: Autohersteller von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, beschädigte oder nicht mehr nutzbare Autos, die vor Juli 2002 zugelassen wurden, vom letzten Kfz Halter kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. Bisher galt das nur für Schrottfahrzeuge, die nach Juli 2002 in den Verkehr gebracht wurden.

Allerdings sind dabei einige Punkte zu beachten:
Das Fahrzeug muss zu einem vom Hersteller benannten Entsorgungsbetrieb gebracht werden, der nicht weiter als 50 Kilometer vom Standort des letzten Kfz Halters entfernt sein soll.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Zulassungsbescheinigung Teil I muss vorgelegt und übergeben werden, des weiteren muss das Kraftfahrzeug innerhalb der Europäischen Union zugelassen gewesen sein. Es darf nicht ausgeschlachtet sein, es müssen noch alle wesentlichen Teile wie Katalysator, Fahrwerk, Antrieb und elektronische Steuergeräte vorhanden sein und es dürfen keine Abfälle im Fahrzeug lagern.
Wird ein Kfz nicht ordnungsgemäß bei der Kfz Zulassungsbehörde abgemeldet oder unkorrekt auf privatem oder öffentlichem Grund entsorgt, könnte dem letzten Eigentümer eine Bußgeld-Strafe bis zu 50.000 Euro drohen. ub

Hier finden Sie weitere interessante Hinweise zur Altautoverordnung (S t a n d 2015):
Altwagenentsorgung und Teileverwertung

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