Tipps zur Autofinanzierung - Kredit Raten und Sicherheit
13 September, 2010
Die meisten Neuwagen werden heutzutage über eine Autofinanzierung erworben. Der Kunde nimmt einen Kredit für den Autokauf auf. Allerdings kann der stolze Besitzer der neuen Karosse bei der monatlichen Bedienung des Ratenkredits schnell Probleme bekommen, wenn er
arbeitslos wird oder längerfristig erkrankt.
RatGeberZentrale gibt Tipps zur Autofinanzierung:
Doch nicht immer muss der Vertrag gekündigt und der PKW von der Bank verkauft werden. Ratsam ist es allerdings, schnell mit dem finanzierenden Institut in Verbindung zu treten. Dann lassen sich zumeist individuelle Lösungen finden. So können zum Beispiel Raten gestundet oder reduziert werden. Auch wenn sich dadurch die Vertragslaufzeit verlängert.
Um die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit gering zu halten, bieten die Herstellerbanken aber auch einen Ratenschutz per Versicherung an. Von Europas größter Autobank, der Volkswagen Bank, gibt es beispielsweise den Kreditschutzbrief. Mehr Informationen: http://www.volkswagenbank.de/
Dieser übernimmt die monatlichen Raten, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Das gilt für die Dauer von bis zu zwölf Monaten. Der Kreditschutzbrief springt dann ein, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos wurde, ihm also betriebsbedingt gekündigt wurde oder die Firma zahlungsunfähig ist. Die Absicherung gilt außerdem bei Krankheit oder krankheitsbedingter Umschulung nach der sechsten Woche bis zur Genesung. Die Police wird direkt beim Händler mit der Fahrzeugfinanzierung oder dem Leasingvertrag abgeschlossen.
www.ratgeberzentrale.de
Unser Ratgeber rund um die Autofinanzierung:
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Hier haben Sie die Möglichkeit zum kostenlosen und unabhängigen
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Um die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit gering zu halten, bieten die Herstellerbanken aber auch einen Ratenschutz per Versicherung an. Von Europas größter Autobank, der Volkswagen Bank, gibt es beispielsweise den Kreditschutzbrief. Mehr Informationen: http://www.volkswagenbank.de/
Dieser übernimmt die monatlichen Raten, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Das gilt für die Dauer von bis zu zwölf Monaten. Der Kreditschutzbrief springt dann ein, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos wurde, ihm also betriebsbedingt gekündigt wurde oder die Firma zahlungsunfähig ist. Die Absicherung gilt außerdem bei Krankheit oder krankheitsbedingter Umschulung nach der sechsten Woche bis zur Genesung. Die Police wird direkt beim Händler mit der Fahrzeugfinanzierung oder dem Leasingvertrag abgeschlossen.
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