Umweltprämie - Abwrackprämie - Neuwagenkauf
Die Umweltprämie wurde am 14. Januar 2009 im Rahmen des II. Konjunkturpaketes beschlossen.
Wer jetzt zum Händler geht und ein neues Auto kauft, hat Anspruch auf 2500 Euro vom Staat. Anspruch auf die Abwrackprämie haben nur Privatpersonen. Gewerbliche Händler und Fahrzeuge mit LKW-Zulassung sind nicht Zuschuss berechtigt. Die Umweltprämie muss nicht als Einkommen versteuer werden, sie wird jedoch auf Sozialleistungen - Hartz IV - als Einkommen angerechnet.
An Finanzierungsmittel für die Prämienzahlungen sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Rechnerisch sind das maximal 600.000 Jahreswagen- bzw. Neuwagenkäufe. Werden mehr Anträge auf die Abwrackprämie gestellt, wird die Prämie in der Reihenfolge des Eingang der vollständigen Anträge gewährt.
Stichtag für den Neuwagenkauf bzw. für den Kauf eines Jahreswagen ist der 14. Januar 2009. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009.
Der Neuwagen muss erstmalig in Deutschland zugelassen worden sein und mindestens die Euronorm 4 erfüllen.
Als Jahreswagen bezeichnet man einen PKW, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Hersteller oder Autohändler zugelassen wurde.
Als Altwagen bezeichnet man einen PKW, der mindestens 9 Jahre alt ist, d. h. die Erstzulassung des Altwagens muss vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben.
Achten Sie auf die Einreichung der vollständigen Unterlagen.
Dazu gehören:
Kaufnachweis des neuen PKWs
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) des neuen PKWs
Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrages des Neufahrzeuges, ggf. eine Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.
Nachweis über die erfolgte Verschrottung des Altwagens.
Nachweis der Außerbetriebsetzung des in Deutschland zugelassenen Altwagens.
Hier ist zu beachten:
- bis zum 02. März 2009 durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk über die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges sowie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ab 02. März 2009 durch entwertete Original-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wichtig für den Neuwagenkauf:
Die Umweltprämie kann ab 30. März 2009 vorreserviert werden.
Käufer eines Neuwagens mit längerer Lieferzeit müssen nicht mehr fürchten, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, eventuell leer auszugehen. Voraussetzung ist die Vorlage der Rechnung des Neuwagenkaufs.
Für diese Vorresevierung sind neue Formulare notwendig. Diese können auf der Internetseite der BAFA heruntergeladen und ausgefüllt werden. Die Eingänge der Vorreservierungsanträge werden zeitgenau beim BAFA registriert. Für jeden eingegangenen Antrag wird in aufsteigender Reihenfolge eine ID-Nummer vergeben und eine Eingangsbestätigung vom BAFA erteilt.
Die Eingangsbestätigung garantiert noch nicht die Abwrackprämie. Die Prämie wird erst durch den Reservierungsbescheid zugesichert. Diese Bescheide werden den Antragstellern nach dem 16. April 2009 zugeschickt. Der Antragsteller hat dann sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim Bundesamts für Wirtschaft und Außenhandel einzureichen.
Anträge für die Umweltprämie
Die Anträge zur Abwrackprämie werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle , kurz BAFA, entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks zu stellen.
Hier können Sie die entsprechenden Anträge downloaden: Antragsvordruck