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So kommen Sie an die E-Prämie

10 März, 2020

Mit der Erhöhung der Kaufprämie wollen Politik und Autoindustrie die Elektromobilität in Deutschland endlich in Schwung bringen. Doch welche Fahrzeuge werden überhaupt gefördert?

Und wie hoch ist die Prämie?

Der Autoclub ACE hat die Antworten.

Zunächst einmal muss das Elektroauto auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen. Nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 65.000 Euro werden durch die E-Auto-Prämie gefördert.

Nach Angaben der Bundesregierung werden Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro mit 6.000 Euro gefördert.
Für Autos mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro sind es 5.000 Euro.
Bei Plug-in-Hybriden mit einem Neupreis bis zu 40.000 Euro erhöht sich der Zuschuss auf 4.500 Euro.
Liegt der Nettolistenpreis darüber, gibt es einen Zuschuss von 3.750 Euro.

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen ist und die dieses Auto sechs Monate halten, sind antragsberechtigt.
Laut BAFA sind die neuen Fördersätze für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 5. November 2019 zugelassen worden sind. Spätestens ein Jahr nach Zulassung muss der Antrag gestellt worden sein.

Der Antrag kann ausschließlich elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Dafür müssen einige Dokumente im Online-Portal hochgeladen werden:
Zunächst eine Kopie des Kfz-Kaufvertrages.
Wichtig:
Voraussetzung ist, das Fahrzeug muss gekauft und zugelassen sein.

Danach muss eine Kopie der Rechnung und Zulassungsnachweis auf den Antragssteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) hochgeladen werden. Und schließlich ist eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben erforderlich. Diese muss ausgedruckt, unterschrieben und anschließend hochgeladen werden.

Wichtig:
Von der Prämie profitiert nur, wer sein gefördertes Elektromobil mindestens neun Monate nach Kauf behält. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Geld auf das Konto des Antragsstellers überwiesen.
Der Umweltbonus läuft bis Ende 2025. mid/rlo

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