Taxi- und Mietwagenversicherung Vergleich
 

Taxiversicherung
Mietwagenversicherung
im Vergleich


Sie suchen eine günstige Taxiversicherung oder Mietwagenversicherung? Kostenlose Versicherungsvergleiche bieten eine Vielzahl an Angebote. Ferner finden Sie hier Gerichtsurteile zum Beförderungs- und Versicherungsrecht.
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Mietwagenversicherung (Pkw-Mietwagen: Personenmietwagen, Selbstfahrervermiet-PKW ohne Gestellung eines Fahrers/ Sonstige Fahrzeuge: Selbstvermiet-Campingfahrzeuge) bzw. Taxi-Versicherung (Taxen) im kostenlosen Vergleich:



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Beachten Sie bitte, dass nicht alle Versicherer an der voranstehenden Online Berechnung teilnehmen.
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Für den kostenlosen Vergleich Ihrer Mietwagenversicherung oder Taxiversicherung werden unter anderem folgende Punkte für die Festsetzung Ihrer Prämie berücksichtigt:
Nutzung:
  • Ausschließlich gewerblich
  • Überwiegend gewerblich
Fahrzeugart:
  • Selbstfahrervermiet-Pkw ohne Gestellung eines Fahrers, WKZ 162
  • Personenmietwagen, WKZ 140
  • Taxen, WKZ 150
Grundlegende Angaben:
  • Amtliches Kennzeichen
  • Art der Zulassung
  • Fahrzeughalter
  • Fahrzeugdaten (mit Komfort- oder Freitext-Suche)
Fahrzeug-Merkmale:
  • Fahrzeugwechsel
  • Versicherungsbeginn
  • Fahrleistung
Angaben zum Versicherungsnehmer und Versicherungsumfang:
  • Gewünschter Versicherungsbegin
  • Deckungsumfang (Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko)
  • SF-Einstufung

Hier finden Sie interessante Gerichtsurteile zum Beförderungs-, Vertrags- und Versicherungsrecht auf einen Blick:
Schleichende Unfallregulierung, Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 189/13
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der die Schadenbeseitigung (hier: Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs) nicht vorfinanzieren kann und den Unfallgegner frühzeitig hierauf hinweist, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch für die Zeit, in der sich die Wiederbeschaffung verzögert, weil der Haftpflicht-Versicherer des Schädigers trotz des Hinweises des Geschädigten den ihm zustehenden Prüfungszeitraum für seine Regulierungsentscheidung ausschöpft. jlp

Flotte Taxifahrt, Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 1130/13
Befördert ein Taxifahrer einen betrunkenen Fahrgast und hat der Taxifahrer das Ziel, diesen Fahrgast wieder schnellst möglichst loszuwerden, so rechtfertigt diese Hoffnung keine Überschreitung der zugelassenen Fahrzeuggeschwindigkeit. Dies gilt selbst dann, wenn der Taxifahrer damit rechnen musste, dass sein Fahrgast in seinem Fahrzeug erbricht.

Kfz-Versicherung und Alkoholisierung, Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 165/13
Ein Autofahrer, der mit einer Alkoholisierung von 0,93 Promille einen Unfall verursacht, ist gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer und dem Kaskoversicherer wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls und Obliegenheitsverletzung im Innenverhältnis zu 75 Prozent verantwortlich, was zu entsprechender Leistungskürzung und gegebenenfalls einem Regressanspruch führt.

Der zu teure Mietwagen, Amtsgericht München, Az.: 343 C 8764/13
Kann ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen verlangen, muss er die verschiedenen Tarife prüfen und den günstigsten wählen, sonst verstößt er gegen seine Schadenminderungspflicht. Die Mietwagentarife können telefonisch nach einem Blick in die "Gelben Seiten" bei den verschiedenen Firmen erfragt werden oder im Internet leicht recherchiert werden. Der entsprechende zeitliche Aufwand kann vom Geschädigten durchaus erwartet und verlangt werden.

Beförderungsverweigerung bei Alkoholisierten, Amtsgericht Hamburg, Az.: 234 OWi 162/13
Allein der Umstand, dass ein Fahrgast erheblich alkoholisiert ist, stellt keine Tatsache dar, die die Annahme, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Taxi-Betriebes darstellt, rechtfertigt. Es müssen deshalb, abgesehen von der Alkoholisierung, weitere Anzeichen hinzutreten, an denen sich auf eine von dem Fahrgast ausgehende Gefahr schließen lässt, zum Beispiel aggressives Verhalten gegenüber dem Fahrer oder Dritten, erhebliche motorische Einschränkungen des Fahrgastes oder Kleidung, die erkennen lässt, dass sich der Fahrgast bereits übergeben hat, oder keine Kontrolle über seine Körperfunktion (Blase oder Schließmuskel) mehr hat. Taxifahrer, die die Beförderung unzulässiger Weise verweigern, können mit einem Bußgeld belegt werden.

Zweifelhafte Mietwagenkosten, Landgericht München II, Az.: 2 S 4044/11
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mietwagen. Ein solcher unbedingter Anspruch auf Erstattung der vollen Mietwagenkosten hat der Geschädigte aber dann nicht, wenn die Anmietung (hier: Porsche Panamera) eines mit dem beschädigten Kraftfahrzeug (hier: Porsche Cayenne Turbo) vergleichbaren Mietfahrzeugs für einen Zeitraum von neun Tagen Kosten verursacht, die nahezu dreimal so hoch sind wie für einen Mietwagen mit einem geringeren Fahrkomfort, und wenn die Kfz-Nutzung rein privat erfolgt.

Der uneinsichtige Taxifahrer, Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 ZB 14.1026
Ein Taxifahrer wandte sich gegen eine Vorladung zum Verkehrsunterricht. Ihm wurde von der zuständigen Verkehrsbehörde vorgeworfen, vor einer Ausfahrt geparkt zu haben. Danach habe er sich uneinsichtig gezeigt. Die Behörde ordnete daher die Teilnahme an einem Verkehrsunterricht an. Zweck der Verkehrsunterrichtsteilnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen durch Belehrung solcher Verkehrsteilnehmer, die im Verkehr Fehler begangen haben, zu heben. Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht ist aber nur dann sinnvoll und zulässig, wenn anzunehmen ist, dass der Betroffene aus diesem Grund einer Belehrung bedarf. Dabei kann auch eine einmalige Verfehlung Anlass zu einer Vorladung sein, wenn sich der bei dem Verstoß Betroffene trotz Belehrung uneinsichtig zeigt.
jlp

Wissenswertes zum Thema Personenverkehrsgewerbe (PVG):
Versicherungen rund um das Personenverkehrsgewerbe sind eine Kategorie für sich. Nicht zu wenig - nicht zu viel. Das ist das Motto. Die richtige Versicherung für ein Taxi oder für einen Mietwagen zu finden ist gar nicht so einfach. Möchten Sie einen individuellen Versicherungsschutz, einen Rund-um-Schutz oder einen Grundschutz, handelt es sich eventuell um Schülerbeförderung (Freistellungsverordnung, kurz FVO), Betriebsbefreiung, Konzessionserweiterung oder PBefG, das sollten Sie vor den Versicherungsvergleich klären, damit dieser schnell und einfach erfolgen kann.

Taxen -Tipps zur Taxifahrt:
Es gibt bestimmte Sonderformen eines Taxis, vom Lufttaxi, Schienentaxi, Wassertaxi bis zum Frauentaxi. Es gibt auch Rechte und Pflichten bei Taxifahrten, die unabhängig von regionalen Taxiordnungen gelten. Weit verbreitete Mythen sind beispielsweise "Sie müssen am Taxistand immer das erste Fahrzeug in der Schlange nehmen" oder "der Taxifahrer kann eine Kurzstrecken-Fahrt ablehnen". Dies ist falsch. Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihr Taxi sowie Ihren Sitzplatz frei zu wählen. Im Übrigen muss der Taxifahrer auch Kurzstrecken fahren sowie die kürzeste Strecke wählen. Ob der Taxifahrer Ihnen beim Ein- und Ausladen des Gepäcks hilft, das Fenster öffnet oder die Lautstärke des Autoradios reguliert, hängt vom jeweiligen Taxifahrer ab.
Verboten ist es generell, in Taxis zu rauchen, und zwar gilt dies für Fahrer und Fahrgast.

Interessante Informationen und Tipps rund um Taxi, Mietwagen und Versicherungen:
Die folgenden Berichte stehen nicht im Zusammenhang mit dem oben aufgeführten Versicherungsvergleichsportal. Hier können Nachrichten von Versicherern folgen, die nicht im voranstehenden Mietwagen- und Taxiversicherungsvergleich gelistet sind. Die Nachrichten sollen Ihnen als hilfreiche Information dienen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versichrungswirtschaft teilt alljährlich die rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland in so genannte Regionalklassen auf. Die Regionalstatistik kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem Versicherungsjahr 2025 angewendet werden. Hohe Regionalklassen gelten insbesondere in Großstädten. Die schlechteste Schadenbilanz hat Offenbach, dicht gefolgt von Berlin.

Versicherungsnehmer sollten die Beitragsrechnung genau unter die Lupe nehmen. Kündigen Sie Ihre bestehende Taxi- oder Mietwagenversicherung fristgerecht, wenn Sie ein günstigeres Angebot gefunden haben.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:

Taxi-Neuwagen - Der Autohersteller Hyundai Motor weitet sein Angebot an Taximodellen aus. So ist nach dem i30 Kombi und dem Ioniq 5 ab sofort auch der Großraum-Van Staria als Taximodell bestellbar. Das Taxipaket ist sowohl für den siebensitzigen Staria Signature als auch für die beiden Neunsitzer Staria Prime und Staria Trend verfügbar.
Autounfälle – Nach einem Unfall muss die Pkw-Versicherung informiert werden. Bei eindeutigem Verschulden eines Autofahrers werden die Unfallkosten von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel vollständig getragen. Bei dieser Kraftfahrzeugversicherung werden deshalb Schadenersatzansprüche direkt geltend gemacht. Ein Teil des Schadens wird erstattet, wenn ein Mitverschulden des anderen beteiligten Autofahrers vorliegt.
Regionalklasse - In welchen Regionen ist Autofahren besonders teuer oder günstig? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berechnet jedes Jahr die Schadenbilanzen der rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland und teilt die Bezirke in Regionalklassen ein.
Kfz-Versicherungsschäden - Kaskoversicherungen müssen größtenteils gar nicht oder nur teilweise für die am PKW entstandenen Schäden aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
Schadenbilanz - Die Regionalklassen 2022 für Kfz-Versicherungen sind da. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft errechnet jedes Jahr die Schadenbilanzen der 413 deutschen Zulassungsbezirke und teilt sie in 12 Regionalklassen ein.
Taxi-Varianten - Die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge hat einige Neuheiten im Gepäck wie beispielsweise die Modellvarianten des VW Caddy. Die Caddy als Taxi-Varianten sind ab sofort bestellbar; es folgen die allradgetriebenen 4Motion-Versionen mit 90 kW/122PS und 2,0l-TDI noch im Frühjahr 2021.
Knapp 11 Millionen Fahrerinnen und Fahrer bekommen eine neue Kfz-Typklasse - Von besseren Klassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung profitieren knapp 4,6 Millionen Fahrerinnen und Fahrer. Ein Versicherungsvergleich kann sich lohnen.
Kfz Versicherungswechsel - Wenn Sie bei Ihrer Versicherung sparen möchten, sollten Sie den richtigen Zeitpunkt erwischen. Die Versicherungstarife können auf breiter Front vor dem Kündigungsrecht sinken.
Beitragshöhe - Die Beitragshöhe wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Insgesamt sind es circa 50 Merkmale, die die Fahrzeugversicherer zur Ermittlung des Tarifs heranziehen.
Taxi- und Mietwagenversicherung Vergleich, Stichtag, Wechsel - Wann ist bei einem Versicherungswechsel ein idealer Zeitpunkt?
Taxis im Praxistest - Sind Taxis besser als ihr Ruf? Der Autoclub ADAC hat 160 Taxifahrten in 8 deutschen Großstädten durchgeführt. In den meisten Fällen können Fahrgäste mit einer raschen und zuverlässigen Beförderung rechnen.
Die Versicherungen berechnen für 27.000 Automodelle neue Typklassen - Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Typklasseneinstufung bei einigen Modellen um bis zu 2 Stufen verbessert.
Taxiversicherungen - Der GDV hat die neuen Regionalklassen bekannt gegeben. Knapp 6,3 Millionen Autofahrer in Deutschland profitieren in der Kfz Haftpflicht von besseren Einstufungen.
Mietwagenversicherungen - Die neuen Typklassen liegen vor.
In der Taxibranche wächst das Interesse an Kia-Modellen - besonders gefragt sind der kompakte SUV Sportage, der Kombi Cee'd Sportswagon, der Kompakt-Van Carens und die Mittelklasse-Limousine Optima.
Vor einem Abstecher ins Ausland mit dem Mietwagen lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Autovermietung darf bei vertragswidrigen Auslandsfahrten den Mietwagen umgehend einziehen lassen.
Die Anschnallpflicht für Taxifahrer soll kommen.
Versicherer dürfen, um Betrüger zu entlarven, Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kfz Kennzeichen in einer zentralen Datenbank hinterlegen.
Welches Fahrzeug ist "Taxi des Jahres 2013"?
Versicherungseinstufung beeinflusst Neuwagenkauf.
Ersatzwagen nach Unfall - Prüfen Sie vor Anmietung eines Mietwagens, ob Kosten erstattungsfähig sind.
Taxipreise - Große Unterschiede beim Grundtarif.
Erste europaweite Taxi-App kostenlos verfügbar.
Europäische Taximesse - Termin für 2012 steht fest.
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Taxiruf - Erstes bundesweites Taxi-Bestellsystem.
Neuer Trend - Mietwagen und Carsharing statt eigenem PKW.



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