Taxiversicherung
Mietwagenversicherung
im Vergleich
Sie suchen eine günstige Taxiversicherung oder Mietwagenversicherung? Kostenlose Versicherungsvergleiche bieten eine Vielzahl an Angebote. Ferner finden Sie hier Gerichtsurteile zum Beförderungs- und Versicherungsrecht.
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Mietwagenversicherung (Pkw-Mietwagen: Personenmietwagen, Selbstfahrervermiet-PKW ohne Gestellung eines Fahrers/ Sonstige Fahrzeuge: Selbstvermiet-Campingfahrzeuge) bzw. Taxi-Versicherung (Taxen) im kostenlosen Vergleich:
Dieser Dienst wird durch NAFI® GmbH bereitgestellt.
Beachten Sie bitte, dass nicht alle Versicherer an der voranstehenden Online Berechnung teilnehmen.
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Für den kostenlosen Vergleich Ihrer Mietwagenversicherung oder Taxiversicherung werden unter anderem folgende Punkte für die Festsetzung Ihrer Prämie berücksichtigt:
Nutzung:
- Ausschließlich gewerblich
- Überwiegend gewerblich
- Selbstfahrervermiet-Pkw ohne Gestellung eines Fahrers, WKZ 162
- Personenmietwagen, WKZ 140
- Taxen, WKZ 150
- Amtliches Kennzeichen
- Art der Zulassung
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugdaten (mit Komfort- oder Freitext-Suche)
- Fahrzeugwechsel
- Versicherungsbeginn
- Fahrleistung
- Gewünschter Versicherungsbegin
- Deckungsumfang (Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko)
- SF-Einstufung
Hier finden Sie interessante Gerichtsurteile zum Beförderungs-, Vertrags- und Versicherungsrecht auf einen Blick:
Schleichende Unfallregulierung, Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 189/13
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der die Schadenbeseitigung (hier: Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs) nicht vorfinanzieren kann und den Unfallgegner frühzeitig hierauf hinweist, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch für die Zeit, in der sich die Wiederbeschaffung verzögert, weil der Haftpflicht-Versicherer des Schädigers trotz des Hinweises des Geschädigten den ihm zustehenden Prüfungszeitraum für seine Regulierungsentscheidung ausschöpft. jlp
Flotte Taxifahrt, Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 1130/13
Befördert ein Taxifahrer einen betrunkenen Fahrgast und hat der Taxifahrer das Ziel, diesen Fahrgast wieder schnellst möglichst loszuwerden, so rechtfertigt diese Hoffnung keine Überschreitung der zugelassenen Fahrzeuggeschwindigkeit. Dies gilt selbst dann, wenn der Taxifahrer damit rechnen musste, dass sein Fahrgast in seinem Fahrzeug erbricht.
Kfz-Versicherung und Alkoholisierung, Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 165/13
Ein Autofahrer, der mit einer Alkoholisierung von 0,93 Promille einen Unfall verursacht, ist gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer und dem Kaskoversicherer wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls und Obliegenheitsverletzung im Innenverhältnis zu 75 Prozent verantwortlich, was zu entsprechender Leistungskürzung und gegebenenfalls einem Regressanspruch führt.
Der zu teure Mietwagen, Amtsgericht München, Az.: 343 C 8764/13
Kann ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen verlangen, muss er die verschiedenen Tarife prüfen und den günstigsten wählen, sonst verstößt er gegen seine Schadenminderungspflicht. Die Mietwagentarife können telefonisch nach einem Blick in die "Gelben Seiten" bei den verschiedenen Firmen erfragt werden oder im Internet leicht recherchiert werden. Der entsprechende zeitliche Aufwand kann vom Geschädigten durchaus erwartet und verlangt werden.
Beförderungsverweigerung bei Alkoholisierten, Amtsgericht Hamburg, Az.: 234 OWi 162/13
Allein der Umstand, dass ein Fahrgast erheblich alkoholisiert ist, stellt keine Tatsache dar, die die Annahme, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Taxi-Betriebes darstellt, rechtfertigt. Es müssen deshalb, abgesehen von der Alkoholisierung, weitere Anzeichen hinzutreten, an denen sich auf eine von dem Fahrgast ausgehende Gefahr schließen lässt, zum Beispiel aggressives Verhalten gegenüber dem Fahrer oder Dritten, erhebliche motorische Einschränkungen des Fahrgastes oder Kleidung, die erkennen lässt, dass sich der Fahrgast bereits übergeben hat, oder keine Kontrolle über seine Körperfunktion (Blase oder Schließmuskel) mehr hat. Taxifahrer, die die Beförderung unzulässiger Weise verweigern, können mit einem Bußgeld belegt werden.
Zweifelhafte Mietwagenkosten, Landgericht München II, Az.: 2 S 4044/11
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mietwagen. Ein solcher unbedingter Anspruch auf Erstattung der vollen Mietwagenkosten hat der Geschädigte aber dann nicht, wenn die Anmietung (hier: Porsche Panamera) eines mit dem beschädigten Kraftfahrzeug (hier: Porsche Cayenne Turbo) vergleichbaren Mietfahrzeugs für einen Zeitraum von neun Tagen Kosten verursacht, die nahezu dreimal so hoch sind wie für einen Mietwagen mit einem geringeren Fahrkomfort, und wenn die Kfz-Nutzung rein privat erfolgt.
Der uneinsichtige Taxifahrer, Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 ZB 14.1026
Ein Taxifahrer wandte sich gegen eine Vorladung zum Verkehrsunterricht. Ihm wurde von der zuständigen Verkehrsbehörde vorgeworfen, vor einer Ausfahrt geparkt zu haben. Danach habe er sich uneinsichtig gezeigt. Die Behörde ordnete daher die Teilnahme an einem Verkehrsunterricht an. Zweck der Verkehrsunterrichtsteilnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen durch Belehrung solcher Verkehrsteilnehmer, die im Verkehr Fehler begangen haben, zu heben. Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht ist aber nur dann sinnvoll und zulässig, wenn anzunehmen ist, dass der Betroffene aus diesem Grund einer Belehrung bedarf. Dabei kann auch eine einmalige Verfehlung Anlass zu einer Vorladung sein, wenn sich der bei dem Verstoß Betroffene trotz Belehrung uneinsichtig zeigt.
jlp