Elektroroller - Praxis, Kosten und Reichweite
Was können Elektroroller wirklich? Hier finden Sie Wissenswertes zum Thema Elektroroller von der Reichweite, Ladezeit, den Kosten bis hin zur Sicherheit.
Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Kleinkrafträder zeichnet sich durch einen Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter und einer Leistung von maximal 4 kW aus.
Leichtkrafträder haben aber einen größeren Hubraum, maximal 125 Kubikzentimeter und mehr Leistung, bis zu 11 kW.
Die meisten Elektroroller sind in der L-Klasse der Verordnung (EU) 2018/858 klassifiziert. Diese unterteilt sich in verschiedene Unterklassen wie L1e und L3e.
Bezogen auf dem Bereich des Verbrennungsmotors entspricht der Elektroroller bis 50 ccm der Klasse L1e, während der Elektroroller bis 125 ccm der Klasse L3e zugeordnet werden kann.
Sie möchten sich gerne einen Elektroroller kaufen und wägen noch die Vor- und Nachteile ab.
Wir haben für Sie Fragen und Antworten zur Kaufentscheidung.
Die Praxis zeigt, dass
- die Kosten für einen Elektroroller überschaubar sind
- die Elektroneuheiten zunehmen
- die Qualitätsunterschiede erheblich sein können.
Elektroroller knattern und stinken nicht und sind zukunftsorientiert, jedoch sollten Sie vor der Anschaffung folgende Punkte beachten:
Wie viel kostet ein Elektroroller?
Die Höhe der Anschaffungskosten:
Elektroroller unterscheiden sich je nach Ausstattung, Batteriekapazität und Motorleistung deutlich, was zu einer entsprechenden Spannbreite bei den Anschaffungskosten führen kann.
Die laufenden Kosten:
Bei der Anschaffung sollten Sie die laufenden Kosten für den Betrieb, der Wartung und Reparatur berücksichtigen. Ebenso die Kosten für die Versicherung spielen hierbei eine große Rolle.
Klimaschutzprogramm 2030 - Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge:
Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein.
Auf der Webseite www.bafa.de finden Sie allgemeine Informationen zur PKW-Steuerbefreiung und zum befristeten Förderprogramm.
Elektroroller sind nicht förderfähig durch den BAFA-Umweltbonus.
Die Reichweite:
Die Reichweite hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je besser die Batterie, desto größer wird die Strecke, die man zurücklegen kann. Ebenso beim Elektromotor, je sparsamer der Motor, desto größer die Reichweite.
Die Qualität der Batterie:
Am Elektroroller ist die Batterie das Wichtigste, sie ist das sogenannte Herzstück. An der Batterie sollten Sie nicht sparen. Mit der Lithium-Technologie lassen sich Entfernungen von bis zu 140 km zurücklegen und im Sparmodus sogar bis zu 200 km. Die Batterieladung kann an jeder regulären Steckdose (220/230 Volt) vorgenommen werden. Die Ladezeit beträgt zwischen 5 und 10 Stunden.
Welchen Führerschein braucht man um einen Elektroroller fahren zu können?
Sie benötigen folgende Fahrerlaubnis:
Elektroroller werden in verschiedenen EG-Fahrzeugklassen angeboten.
Damit Sie einen Elektroroller fahren können, benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis, und zwar für
- ein Kleinkraftrad L1e bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit = Führerscheinklasse M bzw. Führerscheinklasse B
- ein Leichtkraftrad L3e bis 80 km/h Höchstgeschwindigkeit = Führerscheinklasse A1.
Die Vorteile eines Elektrorollers:
Die zwei wesentlichen Vorteile eines Elektrorollers gegenüber herkömmlichen Rollern sind:
- die geringen Betriebskosten und
- die geringe Wartung.
Wissenswertes zum Moped- und Rollerführerschein sowie Infos zu Elektrokleinstfahrzeuge und Elektromobilität:
2026 - Digitaler Führerschein:
Die Bundesregierung hat das Gesetz für den digitalen Führerschein beschlossen. Ende 2026 soll der digitale Führerschein in Deutschland verfügbar sein.
2027 - Regeln für E-Scooter verschärft:
Die Bundesregierung hat die Regelungen für E-Scooter angepasst. Demnach müssen E-Scooter beispielsweise verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Die neuen Regelungen sollen nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten.
Rückblick:
2025 - Überarbeitung der EU Führerscheinrichtlinie:
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie soll ab 2025 umgesetzt werden. Geplante Änderungen sind beispielsweise die Einführung des digitalen Führerscheins sowie Anpassungen der Probezeit für Fahranfänger.
Oktober 2023 – Video- und Bildfragen-Update:
Am 01. Oktober 2023 änderte sich die Zusammenstellung des amtlichen Fragenkatalogs. Insgesamt geht es um über 50 Fragen, die überarbeitet wurden, auch Bild- und Videofragen gehören dazu.
Oktober 2022 – Geänderter und ergänzter Fragenkatalog für die Theorieprüfung:
Seit Oktober 2022 gilt ein neuer amtlicher Fragenkatalog. Fahrschüler werden ab sofort nach einem neuen Fragenkatalog geprüft. Es gibt unter anderem neue Fragen in den Führerscheinklassen AM und A für Krafträder sowie im Mofa-Grund- und Zusatzwissen.
28. Juli 2021 - Jugendliche dürfen schon mit 15 Jahren Roller fahren:
Am 28.07.2021 trat das entsprechende Gesetz in Kraft und machte den Weg dafür frei, das Mindestalter für den Moped-Führerschein von 16 Jahren auf 15 Jahre zu senken.
01. Juli 2021 - Akustische Signale bei Brennstoffzellen-, Hybrid- und Elektrofahrzeugen:
Seit 1. Juli 2021 müssen gemäß einer EU-Verordnung 540/2014 alle neu zugelassenen Elektroautos, Hybridmodelle und Wasserstofffahrzeuge über ein akustisches Warnsystem „Acoustic Vehicle Alerting System“, kurz AVAS, verfügen.
01. Juli 2019 - AVAS-Förderung:
Am 01.07.2019 ist eine neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft getreten. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte man einen Zuschuss erhalten. Die Anträge konnten online über das Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
15. Dezember 2017 - Neuer Gesetzesentwurf zur Elektromobilität:
Der Bundesrat möchte die E-Mobilität voranbringen. Mitte Dezember 2017 hat die Länderkammer einen Gesetzesentwurf beschlossen. Zu den Maßnahmen gehören Verbesserungen bei der Installation von Ladesäulen an privaten Kfz-Stellplätzen.
Mitte Mai 2016 hat das Bundeskabinett die Kaufprämie für E-Autos beschlossen:
Demnach erhielten Käufer eines rein batteriebetriebenen PKWs eine Prämie von 4.000 Euro und Käufer eines Plug-in-Hybridautos eine Förderung von 3.000 Euro. Der jeweilige Zuschuss wurde je zur Hälfte von der Automobilindustrie und vom Bund finanziert. Eine Förderung von Elektromotorrädern und Elektrorollern ist nicht vorgesehen.
Am 28. September 2015 ist die Änderungsverordnung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) in Kraft getreten. Das Maßnahmepaket für Elektrofahrzeuge sieht Folgendes vor:
Zu den Privilegien gehören unter anderem die Kfz Steuerbefreiung (Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2025 sind maximal 10 Jahre steuerbefreit, längstens jedoch bis 31.12.2030) sowie besondere Nummernschilder und Sonderfahrspuren.