Winterreifenpflicht
 

Winterreifenpflicht in Deutschland und EU-Ausland
Das sollten Sie wissen


Winterreifenpflicht - Ab wann? Gibt es Ausnahmen? Mithaftung bei falscher Befreiung? Wissenswertes zur Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?
Situative Winterreifenpflicht:

Es besteht keine Winterreifenpflicht nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im eigentlichen Sinne. Ein bestimmter Zeitraum für die Winterreifenpflicht in Deutschland, beispielsweise von Oktober bis Ostern ( von O bis O) gibt es nicht. Die StVO schreibt jedoch vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Ausdrücklich sind genannt: Schneeglätte, Eisglätte, Reifglätte, Glatteis und Schneematsch. Ferner müssen für Fahrten bei winterlichen Verhältnissen die Reifen durch deren Laufflächenprofil hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, Abbremsen und bei der Stabilisierung verbessert werden.

Alternativen zu Schneeketten:
„Autosock“ ist eine genehmigte Alternative zu Schneeketten in allen Ländern der EU. Bisher waren Alternativen zu Schneeketten in der Europäischen Union nicht zugelassen. Mit der neuen europäischen Norm EN16662-1 ändert sich diese Regelung grundlegend, denn sie führt zu einer europaweiten Akzeptanz alternativer Traktionsprodukte. Die neue Norm definiert Anforderungen an Sicherheit, Leistung und Qualität von zusätzlichen Gleitschutzvorrichtungen.

Winterreifenpflicht in Deutschland:
Seit dem 01. Juli 2020 müssen auch die vorderen Lenkachsen von Lkw und Omnibussen mit Winterreifen ausgestattet werden. Die Vorschrift gilt für Busse der Klassen M2 und M3 sowie für Lastkraftwagen der Klassen N2 und N3.

Gilt die Winterreifenpflicht auch für Motorräder?
Motorräder bzw. Krafträder sind von der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland nicht erfasst.

Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?
Ein konkretes Datum, ab wann Winterpneus aufgezogen werden müssen, gibt es nicht. Sinnvoll ist, jedoch nicht vorgeschrieben, von Oktober bis Ostern. Wenn man allerdings bei Eis- oder Reifglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch unterwegs ist, muss das Fahrzeug die entsprechende Bereifung haben. Die Reifen sollten eine Profiltiefe von vier Millimetern nicht unterschreiten.

Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
Ja, es gibt Ausnahmen. Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht:

  • Von den Vorschriften sind forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des groben Profils bei winterlichen Witterungsbedingungen ausreichend Sicherheit bietet.
  • Ebenso ausgenommen sind Quads, die als land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zugelassen sind. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für grobstollige Sommerreifen von Quads.
  • Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind nicht maschinenkraftbetriebene Kraftfahrzeuge, beispielsweise Wohnwagen, Anhänger oder Fahrräder.
  • Ausgenommen sind motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV.
  • Ausgenommen sind Motorräder.
  • Ausgenommen sind Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
  • Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der in Paragraf 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
  • Die situative Winterreifenpflicht gilt ausdrücklich nur für das Fahren von Fahrzeugen. Parkt bei winterlichen Wetterverhältnissen lediglich ein Fahrzeug ohne wintertaugliche Bereifung, liegt kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor.

In welchen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht?
Winterreifenpflicht in Europa - Blick über die Grenzen:

Die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht im Ausland sollten Sie beachten.

Winterreifenpflicht Österreich:
Für Fahrzeugführer besteht seit 01. Januar 2008 auf den österreichischen Straßen eine Winterausrüstungspflicht. Diese gilt vom 01. November bis 15. April des Folgejahres für die Fahrer von Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Das bedeutet für die LKW- und Autofahrer, in diesem Zeitraum müssen die Winterreifen bei winterlichen Fahrbedingungen montiert sein. Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
Wissenswertes zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.

Winterreifenpflicht Schweiz:
In der Schweiz sieht es so aus: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein. Zudem sollte man wissen: Wenn es kracht, haftet man, unabhängig von der Schuldfrage, meist mit.

Winterreifenpflicht Frankreich:
In Frankreich gilt ein Winterreifen-Obligatorium. Fahrzeuge müssen vom 01. November bis 31. März in bestimmten Bergregionen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm), Schneeketten oder textilen Traktionshilfen ausgestattet sein. Seit 01. November 2021 gilt für einige Regionen Frankreichs eine Winterreifenpflicht. Die neuen Verpflichtungen betreffen Wohnmobile, leichte, schwere und Nutzfahrzeuge sowie Reisebusse. Sie gelten nicht für Fahrzeuge mit Spikereifen. Bisher galt nur auf speziell ausgeschilderten Straßen eine Schneekettenpflicht. Die neuen Regeln gelten für die Alpen, Jura-Massiv, Pyrenäen, Vogesen Korsika und Zentralmassiv. Auch auf Gebirgsstraßen kann es passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.

Winterreifenpflicht Finnland:
In Finnland müssen vom 01.12. bis Ende Februar des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Winterreifen aufziehen. Das Mindestprofil muss drei Millimeter aufweisen.

Winterreifenpflicht Schweden:
In Schweden müssen vom 01.12. bis 31.03. des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Winterreifen aufziehen. Das Mindestprofil muss drei Millimeter aufweisen. Die Verwendung von Schneeketten ist für alle Fahrzeuge zulässig, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern.

Winterreifenpflicht Slowenien:
In Slowenien müssen vom 15.11. bis 15.03. des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Winterreifen aufziehen. Das Mindestprofil muss drei Millimeter aufweisen. Winterreifen mit Spikes sind verboten.

Winterreifenpflicht Tschechien:
In Tschechien müssen vom 01.11. bis 31.03. des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen M+S gekennzeichneten Reifen aufziehen. Die Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter. Winterreifen mit Spikes sind verboten. Bei Verkehrsunfällen mit Sommerpneus auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Winterreifenpflicht Italien:
In Italien gibt es keine einheitliche Regelung. Vielmals entscheiden hier die lokalen Behörden situationsabhängig.
Ausnahme Südtirol: In Südtirol besteht eine generelle Winterreifenpflicht bis 15. April im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn (A22). Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in ganz Südtirol Winterreifen Pflicht.

Informationen zur Winterreifenpflicht StVO und StVZO:
Lange Übergangszeit:
Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist vor. M+S-Reifen gelten bis zum 30. September 2024 als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sind. Für Reifen, die seit 01. Januar 2018 produziert werden, ist für die Erfüllung der Winterreifenpflicht das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) vorgeschrieben.

Änderung der Winterreifenverordnung:
Die Winterreifen-Definition wurde gemäß der StVO und StVZO neugefasst und präzisiert. Die Anforderungen an Winterpneus und dessen Kennzeichnung haben sich seit 2017 geändert.
Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert. Winterreifen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung müssen den Anforderungen des Paragrafen 36 Absatz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Dort heißt es unter anderem, dass sogenannte M+S-Reifen, sofern sie nicht mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, Three Peaks on a Mountain Snowflake (TPMS), Alpine-Symbol oder 3PMSF-Symbol gekennzeichnet sind, nicht mehr als Winterreifen im Sinne der StVO gelten.
Reifen mit M+S Kennzeichnung, die 2018 hergestellt wurden, gelten nicht mehr als Winterreifen. Das Datum lässt sich an der DOT-Nummer ablesen. Winterpneus müssen das Symbol "Berg und Schneeflocke", das "Alpine- oder 3PMSF-Symbol" tragen.

Was sagt die Straßenverkehrsordnung zur Winterreifenpflicht in Deutschland?
Vor 2018 angeschaffte Reifen, die nur das Kürzel "M+S" tragen, dürfen noch bis zum 30.09.2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren werden. Der Paragraph 2 Abs. 3a der StVO regelt für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, bei welchen Witterungsverhältnissen M + S Reifen auf das Fahrzeug montiert werden müssen. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt geht auf das Punktekonto in Flensburg. Kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet der Verstoß 80 Euro und 1 Punkt, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 100 Euro und 1 Punkt und kommt es zum Unfall sogar 120 Euro und 1 Punkt.
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen gute Gründe dafür. Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und stehen damit für bessere Fahreigenschaften. Hinzu kommt, wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkaskoversicherung muss er den Rest selber bezahlen.

Übergangsfrist für M & S Bereifung (Winterreifen ohne Bergpiktogramm mit Schneeflocke):
Winterreifen im Sinne der StVO müssen den Anforderungen des § 36 Absatz 4 StVZO entsprechen. Damit wurde klargestellt, dass sogenannte M+S-Reifen, sofern sie nicht mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, nicht mehr als Winterreifen im Sinne der StVO gelten. Gemäß § 36 Absatz 4a StVZO dürfen M+S-Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen noch bis 30. September 2024 verwendet werden. Das gilt aber nur, sofern sie nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Für Auto-, Motorrad-, Quad-, Bus- und LKW-Fahrer galten folgende Vorschriften der M & S Bereifung:
Als Winterreifen galten alle M+S-Reifen (Matsch und Schnee), auch Ganzjahresreifen, sofern sie mit M+S gekennzeichnet waren, fielen darunter.
Verfügten Motorräder nicht über M+S-Reifen, so durften diese bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren.
  • Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) mussten auf den Antriebsachsen M+S-Reifen aufziehen.

Konkretisierung der M+S Reifenkennzeichnung:
Winterpneus haben eine weichere Gummimischung und bleiben auch bei Temperaturen unter 7 Grad elastisch, das ist allgemein bekannt. Dennoch sind die Anforderungen an Winterreifen ungenau definiert. Das Problem der M+S Kennzeichnung ist seit Einführung der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland, aussagekräftiger sind das Schneeflockensymbol, Three Peaks on a Mountain Snowflake (TPMS) oder das Alpine-Symbol. Wer bei Reif- oder Eisglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und einen Punkteeintrag in Flensburg.


Hier finden Sie interessante Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa:
Gibt es eine Sommerreifenpflicht? - In Europa gibt es, mit Ausnahme von Italien, keine Sommerreifenpflicht. Winterpneus sind wegen ihrer Gummimischung weicher als Sommerreifen. Bei wärmeren Temperaturen kann es dadurch zu einem höheren Verschleiß kommen. Vor allem aber ist bei warmen Temperaturen der Bremsweg durch das weichere Gummi länger als bei den härteren Sommerreifen.
Ganzjahresreifen für Kleinwagen, Kompakt-SUVs und Kompaktautos - Autoreifen der Dimension 205/55R 17 im Härtetest. Schneetests in Finnland zeigen, wie viel Winterreifen tatsächlich in Allwetterreifen steckt.
Wie sieht die DOT-Nummer bei Autoreifen aus? – Die Information zum Reifenalter steckt in der so genannten DOT-Nummer. Und zwar in den letzten 4 Ziffern-Code, der auf die Reifenflanke vulkanisiert ist. Die erste Ziffernduo steht jeweils für die Produktionswoche, das zweite für das Herstellungsjahr. Diese vierstellige Zahlenkombination wird oftmals von einem Oval umrandet. So ist sie besser auffindbar.
Winterreifenpflicht in Europa - Von wann bis wann gilt die Winterreifenpflicht? Sind Winterreifen ab Oktober Pflicht? "Oktober bis Ostern" lautet die Faustregel für viele Autofahrer von saisonaler Bereifung. Abweichend von einigen europäischen Ländern, gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht nur bei entsprechender Witterung, also Matsch, Schnee oder Bodenfrost. Dann müssen Reifen mit dem Schneeflockensymbol im dreizackigen Bergpiktogramm (Alpine-Symbol) auf der Reifenflanke und einem Mindestmaß der Profiltiefe von 1,6 mm montiert oder Schneeketten mitgeführt werden.
Kennzeichnungspflicht für Fahrzeugreifen - Seit Mai 2021 gilt das überarbeitete EU-Reifenlabel, das dem Verbraucher zusätzliche Informationen gegenüber der bisherigen Reifenkennzeichnung liefern soll. Die neue Reifenkennzeichnung zeigt unter anderem Infos zur Kraftstoffeffizienz, zum Rollgeräusch und Nasshaftung, ein QR-Code und bei Winterreifen bis zu zwei weitere Logos für das Autofahren auf Schnee und Eis.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Was sollte man über Winterreifen wissen? - Wenn Sie im Winter mit Ihrem Auto ins Ausland reisen, sollte Sie sich zuvor über die dort geltenden gesetzlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht informieren. Wenn Sie bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen Sie mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Bremswege - Die Autoreifen sollten nicht älter als zehn Jahre sein, einen korrekten Reifendruck aufweisen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben. Ein schlechter Fahrbahn-Zustand, Verschmutzungen, Regen, Schnee und Eis verlängern den Bremsweg teilweise beachtlich.
Autofahren im Winter mit richtiger Mischung und genügend Reifenprofil - Allwetterreifen mussten, um die Winterreifenpflicht zu erfüllen, bisher das M+S-Symbol aufweisen. Seit Anfang 2019 gelten als wintertauglich nur noch Reifen, die das Piktogramm "Berg mit Schneeflocke" tragen. Was als Ganzjahresreifen-Verbot eventuell missverstanden werden kann, bedeutet lediglich, dass neue Ganzjahresreifen nur noch mit dem "Alpine"-Symbol für den Winter zulässig sind. Wer gegen die Winterreifenpflicht in Deutschland verstößt, dem drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg und bei Behinderung anderer erhöht sich die Strafe auf 80 Euro Bußgeld.
Winterreifenpflicht für LKW und Busse - Ab 01.07.2020 brauchen Lastwagen und Omnibusse nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung.
Winterreifen, Winterreifenpflicht 2019 - Fünf Reifenbreiten fürs Auto von ganz schmal (Reifengröße 195/65 R15) bis ganz breit (Reifengröße 225/40 R18) im Vergleich. Die Einzeltests zeigten, dass schmale Reifen Vorteile beim Anfahren haben und auch eine bessere Seitenführung bei Kurvenfahrten. Extrabreite Winterreifen schwimmen wesentlich früher als schmale Pneus. Meist können auf schmalere Reifen nur Schneeketten aufgezogen werden.
Winterreifenpflicht in Europa - Sollten Sie 2018 mit dem PKW in den Winterurlaub fahren, dann sollten Sie einen Blick auf die Reifen, auf die Mindestprofiltiefe und auf die generellen Verkehrsvorschriften werfen. So kann zum Beispiel die Winterreifenpflicht in Frankreich einfach per Verkehrsschild ("Pneus neige") eingefordert werden oder es könnte zu bösen Überraschungen mit dem letzten Rest Reifenprofil kommen. In Europa sind abweichende Profiltiefen erforderlich. In der Ukraine sind es sechs Millimeter, in Tschechien und Österreich sind es vier Millimeter und in Slowenien liegt das Limit bei mindestens drei Millimetern. Zum Vergleich: Deutschland tolerierte 1,6 Millimeter Reifenprofil.
Winterreifenpflicht für Oldtimer? - Im Gegensatz zu den Beschränkungen durch Umweltzonen, sind historische Fahrzeuge von der Winterreifenpflicht nicht ausgenommen. Auch Oldtimerfahrzeuge müssen bei Schneematsch, Glatteis, Schneeglätte, Reif- und Eisglätte mit Reifen mit entsprechender Kennzeichnung ausgerüstet sein. Die Winterreifenpflicht in Deutschland hat nichts mit einem bestimmten Zeitraum zu tun, sondern richtet sich nach den Straßen- und Wetterverhältnissen.
Wintereinbruch in Italien, der Schweiz und Österreich Ende Oktober 2017 - Neun Straßen sind ab sofort nur mit Schneeketten oder Winterausrüstung passierbar. Bei Eis, Matsch oder Schnee dürfen in Südtirol generell nur Autos fahren, die montierte Schneeketten oder Winterreifen haben. Die Verordnung wird durch eine entsprechende Straßenbeschilderung angezeigt. In Österreich gibt es eine situative Winterreifenpflicht und die Schneekettenpflicht (Österreichisches Vorschriftszeichen 22 - Schneeketten vorgeschrieben), z. B. für die Silvretta-Hochalpenstraße oder für den Radstädter Tauernpass (Schneekettenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen). Regulär geschlossen sind bereits der Gaviapass in Italien und der Col Agnel in Frankreich. Die Schneekettenpflicht in den einzelnen Ländern wird durch die entsprechenden Gebotsschildern angezeigt (Deutschland: Verkehrsschild 268 - Schneekettenpflicht, Österreich: Verkehrszeichen 22 - Schneeketten vorgeschrieben, Schweiz: Verkehrszeichen 248 - Schneeketten, Frankreich: Verkehrszeichen B26 - Schneeketten sind vorgeschrieben).
Bis zu 5.000 Euro Geldstrafe wegen falscher Bereifung - Wechseln Sie nicht zu früh von Winterreifen auf Sommerreifen, denn in Österreich kann Ihnen beim Autofahren mit falscher Bereifung bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro drohen.
Reifenkennzeichnung M+S - Das Problem der M+S Kennzeichnung, die für Matsch und Schnee steht, ist seit Einführung der situativen Winterreifenpflicht bekannt, doch die Bundesregierung hatte es bislang versäumt, die Anforderungen an Winterreifen zu konkretisieren. Dies könnte sich in Zukunft mit dem aussagekräftigeren Schneeflockensymbol, Three Peaks on a Mountain Snowflake (TPMS) bzw. Alpine-Symbol ändern. Im Bundestag muss über eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) noch abgestimmt werden. Bis Ende September 2024 soll eine Übergangsfrist für das Fahren mit Winterreifen ohne TPMS-Symbol gelten.
Mögliche Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - Die sogenannte situative Winterreifenpflicht sollte bereits in der Vergangenheit geprüft werden. Die Reifenkennzeichnung M+S ist weder ein Qualitätssiegel noch rechtlich geschützt. Laut Vorschlag der Bundesregierung soll künftig die M+S-Kennzeichnung durch das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf Winterreifen abgelöst werden. Für Autofahrer, die erst kürzlich einen Winterreifen ohne Alpine-Symbol gekauft haben, soll bis Ende September 2024 eine Übergangsfrist gelten.
Schneekettenpflicht im Ausland - Beim Fahren mit aufgezogenen Schneeketten beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h. Bei Missachtung drohen teilweise saftige Bußgelder.
Deutsche offenbaren Wissenslücken - Auch fünf Jahre nach der Einführung ist die Winterreifenpflicht in Deutschland noch eine große Unbekannte.
Neue Winterreifenserie für Lkw - Laut Hersteller bieten die runderneuerten Reifen eine vergleichbare Leistung wie Neureifen.
Bremsweg-Vergleich verschiedener Fahrzeuggattungen - Wie leistungsstark sind die Bremsen beim Pkw, Motorrad, LKW, Wohnmobil, Wohnanhänger-Gespann, Sprinter oder beim Klein-Transporter?
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Aktuelles Urteil zur Winterreifenpflicht in Deutschland - Das Gericht Mannheim entschied: Fahrer handelte nicht fahrlässig.
Der Gesetzgeber in Deutschland hat eine situative Winterreifenpflicht eingeführt - Autos mit Sommerreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis, Glatteis oder Reifglätte nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
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Speziell für das deutsche Wetter und die hohen Geschwindigkeiten auf deutschen Autobahnen wurden die Nokian WR Winterreifen entwickelt.
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