Winterreifenpflicht in
Deutschland und EU-Ausland
Das sollten Sie wissen
Winterreifenpflicht - Ab wann? Gibt es Ausnahmen? Mithaftung bei falscher Befreiung? Wissenswertes zur Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?
Situative Winterreifenpflicht:
Es besteht keine Winterreifenpflicht nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im eigentlichen Sinne. Ein bestimmter Zeitraum für die Winterreifenpflicht in Deutschland, beispielsweise von Oktober bis Ostern ( von O bis O) gibt es nicht. Die StVO schreibt jedoch vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Ausdrücklich sind genannt: Schneeglätte, Eisglätte, Reifglätte, Glatteis und Schneematsch. Ferner müssen für Fahrten bei winterlichen Verhältnissen die Reifen durch deren Laufflächenprofil hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, Abbremsen und bei der Stabilisierung verbessert werden.
Alternativen zu Schneeketten:
„Autosock“ ist eine genehmigte Alternative zu Schneeketten in allen Ländern der EU. Bisher waren Alternativen zu Schneeketten in der Europäischen Union nicht zugelassen. Mit der neuen europäischen Norm EN16662-1 ändert sich diese Regelung grundlegend, denn sie führt zu einer europaweiten Akzeptanz alternativer Traktionsprodukte. Die neue Norm definiert Anforderungen an Sicherheit, Leistung und Qualität von zusätzlichen Gleitschutzvorrichtungen.
Winterreifenpflicht in Deutschland:
Seit dem 01. Juli 2020 müssen auch die vorderen Lenkachsen von Lkw und Omnibussen mit Winterreifen ausgestattet werden. Die Vorschrift gilt für Busse der Klassen M2 und M3 sowie für Lastkraftwagen der Klassen N2 und N3.
Gilt die Winterreifenpflicht auch für Motorräder?
Motorräder bzw. Krafträder sind von der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland nicht erfasst.
Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?
Ein konkretes Datum, ab wann Winterpneus aufgezogen werden müssen, gibt es nicht. Sinnvoll ist, jedoch nicht vorgeschrieben, von Oktober bis Ostern. Wenn man allerdings bei Eis- oder Reifglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch unterwegs ist, muss das Fahrzeug die entsprechende Bereifung haben. Die Reifen sollten eine Profiltiefe von vier Millimetern nicht unterschreiten.
Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
Ja, es gibt Ausnahmen. Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht:
- Von den Vorschriften sind forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des groben Profils bei winterlichen Witterungsbedingungen ausreichend Sicherheit bietet.
- Ebenso ausgenommen sind Quads, die als land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zugelassen sind. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für grobstollige Sommerreifen von Quads.
- Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind nicht maschinenkraftbetriebene Kraftfahrzeuge, beispielsweise Wohnwagen, Anhänger oder Fahrräder.
- Ausgenommen sind motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV.
- Ausgenommen sind Motorräder.
- Ausgenommen sind Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
- Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der in Paragraf 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
- Die situative Winterreifenpflicht gilt ausdrücklich nur für das Fahren von Fahrzeugen. Parkt bei winterlichen Wetterverhältnissen lediglich ein Fahrzeug ohne wintertaugliche Bereifung, liegt kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor.
In welchen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht?
Winterreifenpflicht in Europa - Blick über die Grenzen:
Die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht im Ausland sollten Sie beachten.
Winterreifenpflicht Österreich:
Für Fahrzeugführer besteht seit 01. Januar 2008 auf den österreichischen Straßen eine Winterausrüstungspflicht. Diese gilt vom 01. November bis 15. April des Folgejahres für die Fahrer von Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Das bedeutet für die LKW- und Autofahrer, in diesem Zeitraum müssen die Winterreifen bei winterlichen Fahrbedingungen montiert sein. Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
Wissenswertes zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
Winterreifenpflicht Schweiz:
In der Schweiz sieht es so aus: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein. Zudem sollte man wissen: Wenn es kracht, haftet man, unabhängig von der Schuldfrage, meist mit.
Winterreifenpflicht Frankreich:
In Frankreich gilt ein Winterreifen-Obligatorium. Fahrzeuge müssen vom 01. November bis 31. März in bestimmten Bergregionen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm), Schneeketten oder textilen Traktionshilfen ausgestattet sein. Seit 01. November 2021 gilt für einige Regionen Frankreichs eine Winterreifenpflicht. Die neuen Verpflichtungen betreffen Wohnmobile, leichte, schwere und Nutzfahrzeuge sowie Reisebusse. Sie gelten nicht für Fahrzeuge mit Spikereifen. Bisher galt nur auf speziell ausgeschilderten Straßen eine Schneekettenpflicht. Die neuen Regeln gelten für die Alpen, Jura-Massiv, Pyrenäen, Vogesen Korsika und Zentralmassiv. Auch auf Gebirgsstraßen kann es passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.
Winterreifenpflicht Finnland:
In Finnland müssen vom 01.12. bis Ende Februar des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Winterreifen aufziehen. Das Mindestprofil muss drei Millimeter aufweisen.
Winterreifenpflicht Schweden:
In Schweden müssen vom 01.12. bis 31.03. des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Winterreifen aufziehen. Das Mindestprofil muss drei Millimeter aufweisen. Die Verwendung von Schneeketten ist für alle Fahrzeuge zulässig, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern.
Winterreifenpflicht Slowenien:
In Slowenien müssen vom 15.11. bis 15.03. des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Winterreifen aufziehen. Das Mindestprofil muss drei Millimeter aufweisen. Winterreifen mit Spikes sind verboten.
Winterreifenpflicht Tschechien:
In Tschechien müssen vom 01.11. bis 31.03. des folgenden Jahres Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen M+S gekennzeichneten Reifen aufziehen. Die Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter. Winterreifen mit Spikes sind verboten. Bei Verkehrsunfällen mit Sommerpneus auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Winterreifenpflicht Italien:
In Italien gibt es keine einheitliche Regelung. Vielmals entscheiden hier die lokalen Behörden situationsabhängig.
Ausnahme Südtirol: In Südtirol besteht eine generelle Winterreifenpflicht bis 15. April im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn (A22). Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in ganz Südtirol Winterreifen Pflicht.
Informationen zur Winterreifenpflicht StVO und StVZO:
Lange Übergangszeit:
Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist vor. M+S-Reifen gelten bis zum 30. September 2024 als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sind. Für Reifen, die seit 01. Januar 2018 produziert werden, ist für die Erfüllung der Winterreifenpflicht das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) vorgeschrieben.
Änderung der Winterreifenverordnung:
Die Winterreifen-Definition wurde gemäß der StVO und StVZO neugefasst und präzisiert. Die Anforderungen an Winterpneus und dessen Kennzeichnung haben sich seit 2017 geändert.
Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert. Winterreifen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung müssen den Anforderungen des Paragrafen 36 Absatz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Dort heißt es unter anderem, dass sogenannte M+S-Reifen, sofern sie nicht mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, Three Peaks on a Mountain Snowflake (TPMS), Alpine-Symbol oder 3PMSF-Symbol gekennzeichnet sind, nicht mehr als Winterreifen im Sinne der StVO gelten.
Reifen mit M+S Kennzeichnung, die 2018 hergestellt wurden, gelten nicht mehr als Winterreifen. Das Datum lässt sich an der DOT-Nummer ablesen. Winterpneus müssen das Symbol "Berg und Schneeflocke", das "Alpine- oder 3PMSF-Symbol" tragen.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung zur Winterreifenpflicht in Deutschland?
Vor 2018 angeschaffte Reifen, die nur das Kürzel "M+S" tragen, durften noch bis zum 30.09.2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren werden. Der Paragraph 2 Abs. 3a der StVO regelt für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, bei welchen Witterungsverhältnissen M + S Reifen auf das Fahrzeug montiert werden müssen. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt geht auf das Punktekonto in Flensburg. Kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet der Verstoß 80 Euro und 1 Punkt, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 100 Euro und 1 Punkt und kommt es zum Unfall sogar 120 Euro und 1 Punkt.
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt, sprechen gute Gründe dafür. Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und stehen damit für bessere Fahreigenschaften. Hinzu kommt, wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkaskoversicherung muss er den Rest selber bezahlen.
Übergangsfrist für M & S Bereifung (Winterreifen ohne Bergpiktogramm mit Schneeflocke):
Winterreifen im Sinne der StVO müssen den Anforderungen des § 36 Absatz 4 StVZO entsprechen. Damit wurde klargestellt, dass sogenannte M+S-Reifen, sofern sie nicht mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, nicht mehr als Winterreifen im Sinne der StVO gelten. Gemäß § 36 Absatz 4a StVZO dürfen M+S-Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen noch bis 30. September 2024 verwendet werden. Das gilt aber nur, sofern sie nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Für Auto-, Motorrad-, Quad-, Bus- und LKW-Fahrer galten folgende Vorschriften der M & S Bereifung:
Als Winterreifen galten alle M+S-Reifen (Matsch und Schnee), auch Ganzjahresreifen, sofern sie mit M+S gekennzeichnet waren, fielen darunter.
Verfügten Motorräder nicht über M+S-Reifen, so durften diese bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren.
- Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) mussten auf den Antriebsachsen M+S-Reifen aufziehen.
Konkretisierung der M+S Reifenkennzeichnung:
Winterpneus haben eine weichere Gummimischung und bleiben auch bei Temperaturen unter 7 Grad elastisch, das ist allgemein bekannt. Dennoch sind die Anforderungen an Winterreifen ungenau definiert. Das Problem der M+S Kennzeichnung ist seit Einführung der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland, aussagekräftiger sind das Schneeflockensymbol, Three Peaks on a Mountain Snowflake (TPMS) oder das Alpine-Symbol. Wer bei Reif- oder Eisglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und einen Punkteeintrag in Flensburg.