7-Grad-Regel für Winterreifen
Warum die Winterreifen erst bei sieben Grad aufziehen und was hat es eigentlich mit der 7-Grad-Regel auf sich?
Seit etlichen Jahren wird zum Beginn der kalten Jahreszeit die Diskussion geführt, ab wann Winterreifen montiert werden sollen. Die dadurch entstandene "Sieben Grad Formel" ist hier nur als Faustformel zu sehen, da die verschiedenen Reifenhersteller unterschiedliche Gummimischungen verwenden.
Wenn bei einem Reifenfabrikat die Verhärtung bei sieben Grad beginnt, kann diese bei einem andern Fabrikat erst bei ca. fünf Grad beginnen.
Die Automobilclubs raten Ihren Mitgliedern rechtzeitig zum Herbst und Winter nicht nur in schneereichen geographischen Zonen auf Winterreifen umzusteigen. Wie aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte ermittelt, verlieren Sommerreifen bei zunehmender Kälte dramatisch an Leistung. Bei kühleren Temperaturen verliert die Gummimischung der Reifen an Elastizität und verhärtet. Dadurch verliert der Reifen an Bodenhaftung und kann keinen Grip zum Straßenbelag aufbauen.
Auch wenn moderne Fahrzeuge mit ABS, ASR und ESP ausgerüstet sind, können diese Systeme nur wirkungsvoll zum Einsatz kommen, wenn die Bodenhaftung des Reifens passt.
7-Grad-Regel für Winterreifen - Ja oder Nein?
Die 7-Grad-Regelung soll als Orientierung für die Umrüstung auf Winterreifen dienen, dies ist jedoch längst überholt. Die Sieben-Grad-Formel besagt, die Winterreifen Montage soll erst erfolgen, wenn die Außentemperatur unter sieben Grad Celsius sinkt. Eine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Winterausrüstung montiert werden soll, gibt es in Deutschland nicht. Die 7-Grad-Regel ist nicht zu empfehlen. Die zeitliche Faustregel von Oktober bis Ostern ist mit Vorsicht zu genießen, denn die O-bis-O-Regel deckt sich nicht immer mit dem aktuellen Wetterbericht.
Es ist sinnvoll, den Zeitpunkt des Reifenwechsels an die Temperaturen und den Straßenverhältnissen anzupassen. Bei Winterreifen sollte regelmäßig die Profiltiefe und der Luftdruck kontrolliert werden.
Wissenswertes zum Winterreifen:
Die Kennzeichnung "M+S" ist weder rechtlich geschützt noch ein Qualitätssiegel. Diese Problematik ist seit der Einführung der situativen Winterreifenpflicht bekannt. Die Bundesregierung hat die Anforderungen an Winterreifen genau präzisieren. Substanzhaltiger ist das Alpine- bzw. das Schneeflockensymbol.
Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist gemäß § 2 Absatz 3a StVO in Kraft getreten. Seit 01. Januar 2018 müssen neu produzierte Winterreifen und Allwetterreifen zwingend mit dem "Alpine-Symbol" (3PMFS Symbol aus Schneeflocke und dreigezackte Bergpiktogramm) versehen sein. Bis Ende September 2024 gilt eine Übergangsfrist für das Fahren mit Winterpneus ohne das Schneeflockensymbol.
Seit Oktober 2024 ist die Regelung, die Reifen mit M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) erlaubt, ausgelaufen.
Ab dem Stichtag ist ausschließlich das “Alpine”-Symbol als Kennzeichnung für wintergeeignete Autoreifen zulässig.