Corona-Zeiten: Ist Fahrradfahren erlaubt?
Darf man noch Rad fahren? Mit wen und wo ist das Fahrradfahren erlaubt? In den Zeiten von Corona wird unser aller Leben drastisch eingeschränkt.
Die Ausbreitung des Corona-Virus macht zahlreiche Gegenmaßnahmen, wie z. B. Ausgangsbeschränkung und Kontaktverbot erforderlich. Doch was bedeuten diese Regeln?
Ist Radfahren eigentlich noch erlaubt? Und wann, wo und mit wem?
Fragen und Antworten zum Radfahren in Zeiten von Corona:
Darf man noch Radfahren?
Wenn man nicht unter häuslicher Quarantäne steht, darf man, wenn man die Regeln der Ausgangsbeschränkung beachtet, Fahrradfahren.
Wichtige Fahrten mit dem Fahrrad sind erlaubt.
Sie dürfen mit dem Rad folgende Strecken fahren:
- zur Arbeit,
- zum Arzt,
- Fahrten, um Hilfebedürftige zu unterstützen,
- notwendige Einkäufe, beispielsweise zum Einkaufen von Lebensmitteln.
Wenn Sie das Fahrradfahren nur zur Bewegung bzw. sportliche Betätigung im Freien nutzen, ist diese Aktivität auf Personen oder Menschen aus demselben Haushalt beschränkt.
In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, gibt es spezielle "Corona-Bußgeldkataloge".
Grundsätzlich gilt: keine Vereinsausfahrten, keine Kaffee-Stopps oder sonstige Geselligkeiten. Bei Verstößen und uneinsichtigem Verhalten drohen zum Teil saftige Bußgelder.
Mit wem darf man Fahrradfahren?
Hier ist entscheidend, in welchem Bundesland man lebt.
Fahrradfahren ist erlaubt:
- alleine
- mit den Personen, die zum eigenen Haushalt gehören
- mit höchstens einer Person, mit der man nicht in einem Haushalt zusammen lebt.
Strengere Regeln gelten im Bundesland Bayern. Hier darf man nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein.
Fahrradtouren in Gruppen sind generell nicht erlaubt. Ebenfalls muss der Abstand zu anderen eingehalten werden, zum Beispiel beim Warten an einer Ampel, am Bahnübergang oder an einer Kreuzung.
Wo darf man Radfahren?
Am besten unternimmt man Radtouren in Wohnortnähe. Das Bayerische Innenministerium bittet darum, "Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen".
Aufenthalt an der frischen Luft ist vor der eigenen Haustür gestattet, somit sollen Ausflugsgebiete nicht überlastet werden.
Verboten sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken, schlussendlich keine mehrtägigen Radreisen.
Stand: 04/2020