Radarwarngerät StVO, Strafe
Radarwarner Apps, Navi mit Warnfunktion
Was Sie über ein Radarwarngerät wissen sollten: Radarwarner im Navi oder als App, erlaubt oder verboten, Strafe, Ordnungswidrigkeit gemäß StVO, Urteile und vieles mehr.
Wer sogenannte Blitzerwarner, die im Navi oder als App auf dem Smartphone installiert sind, benutzt, um sich vor Tempokontrollen warnen zu lassen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.
Grundsätzlich zum Radarwarngerät:
Radar ist die Abkürzung von "Radio Aircraft Detection and Ranging" was übersetzt "funkbasierte Flugzeugabstandsmessung und -Ortung" bedeutet.
Als Radarwarnanlage bezeichnet man ein elektronisches Gerät, welches auf elektromagnetischen Wellen reagiert und/ oder eine Warnung abgibt.
Ein solcher Radarfallenwarner besteht im "einfachsten Fall" aus einer Antenne mit nachgeschaltetem HF-Gleichrichter.
Ein Radarwarngerät hat meistens eine Reichweite von 80 Metern bis 500 Metern.
Einsatzbereiche von Radarwarnanlagen:
Zum Einsatzbereich der Radar-Detektoren gehören Kraftfahrzeuge, die mit Hilfe von Dauerstrichradar vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen. Dies tun Radarwarngeräte noch bevor die Geschwindigkeit des Pkws ermittelt wird.
Des Weiteren kommen Radarwarnanlagen in Kampfflugzeugen zum Einsatz und gewährleisten das Erkennen des Verursachers der Radarstrahlung und die Richtung, aus der sie kommt. Manchmal kann auch die Relativgeschwindigkeit zum Sender ermittelt werden.
Sind Radarwarner erlaubt oder verboten? Navi, Handy-Apps:
Radarwarner Apps und Navi mit Warnfunktion
Laut Verkehrsministerium ist es illegal von Radarwarner-Apps Gebrauch zu machen. Nach Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, dürfen Autofahrer keine technischen Geräte betreiben oder betriebsbereit mit sich führen, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Laut Gesetz gilt dies insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Tempokontrollen, zum Beispiel für sogenannte Radarwarner oder Laserstörgeräte.
Diversen Gerichtsurteilen (z. B. Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.11.2015 - 2 Ss (OWi) 313/15) zufolge ist ein Smartphone im Sinne der StVO als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzusehen, wenn der Nutzer darauf eine Blitzer-App installiert und diese während der Fahrt einschaltet. Die Rechtslage entspreche der bei einem Navi mit Warnfunktion vor Blitzerfallen.
Ob eine Blitzer-App letztendlich tatsächlich funktioniert, ist dabei nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass der Autofahrer ein betriebsbereites Gerät bei sich hat, welches vor Geschwindigkeitsmessungen warnt.
Trotz allem werden unzählige Anwendungen im App-Store zur Verfügung gestellt, die für solche Dienste angeboten werden. In der Regel werben Radarwarner-Apps mit Blitzermeldungen in Echtzeit für ganz Europa, außerdem warnen sie vor Gefahrenstellen wie Unfällen, Staus, Bauarbeiten, Glätte, schlechte Sicht, Gegenständen auf der Fahrbahn und dem Melden von Gefahrenpunkten.
Was ist eine Blitzer-App bzw. ein Blitzerwarner?
Radarwarner sollen vor ungeliebten Strafzetteln schützen. Blitzer-Apps geben ein akustisches Signal, wenn sich das Fahrzeug einer Radarkontrolle nähert.
Ist eine Blitzer-App bzw. ein Navi mit Radarwarner erlaubt?
Welche Strafe droht, wenn man eine Blitzer-App nutzt?
Wissenswertes über Radarwarngeräte, Ordnungswidrigkeit, Strafe und Grauzone:
Der Fahrzeugführende, der mit einem Blitzerwarner erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro, der Beschlagnahmung des Gerätes sowie bis zu 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (bis zum Ende April 2014 Verkehrszentralregister oder umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt) rechnen.
StVO Novelle am 15. Mai 2020 - Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps:
In der StVO-Novelle am 15. Mai 2020 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies hatte schon zuvor gegolten und wurde nun nochmal deutlich klargestellt.
Was passiert, wenn der Beifahrer das Navi mit Warnfunktion oder eine Radarwarner-App benutzt?
In den Ländern Schweiz und Österreich gilt schon der Besitz eines Warngerätes als illegal. Auch die Einfuhr aus anderen Ländern ist verboten. Im Unterschied dazu, ist es nicht untersagt, Radarwarnanlagen zu benutzen, die in Smartphones oder Navigationsgeräten eingebaut sind und nur das Aufzeigen von Radarstandorten gemäß dem Point of Interest (POIs sind Bereiche, welche für den User eines Navigationssystems oder einer Karte von Wichtigkeit sein können) haben.
Gerichtsurteile zu Radarwarner:
Betriebsbereitschaft eines Radarwarngerätes (Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 103/08-16/08)
Das bloße Anbringen eines Radarwarngerätes auf dem Armaturenbrett des Pkw zum Zweck der Sicherstellung einer potenziellen Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um die "Betriebsbereitschaft" zu begründen. Für die Betriebsbereitschaft muss zumindest feststellbar eine kurzfristige Herstellbarkeit der Stromversorgung während der Fahrt möglich sein, woran es fehlt, wenn ein passendes Stromversorgungskabel sich nicht in dem Tatfahrzeug befindet. jlp
Radarwarngerät ist nicht erlaubt (Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 4 ZB 07.1970)
Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes sichergestellt und vernichtet werden. Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch nicht betriebsbereit ansieht. jlp
Fazit:
Für diejenigen, die nicht das Risiko der Strafe für eine Ordnungswidrigkeit gemäß StVO durch unerlaubter Navi- oder App-Benutzung eingehen und lieber auf Nummer sicher gehen wollen, können entweder die Informationen über beliebte Blitzer-Standorte oder fest installierte Radarkontrollen bereits von zu Hause aus online herunterladen oder einfach im Auto Radio hören. Radiosendern ist es erlaubt, auf Radarfallen aufmerksam zu machen.
Tipp:
Kostenlos ist das gegenseitige Warnen der Autofahrer mit Handzeichen. (Lichthupe: Strafe 10 Euro Bußgeld).