Ausfuhrkennzeichen, Exportkennzeichen, Transitkennzeichen, Zollkennzeichen - Tipps und Infos
Ausfuhrkennzeichen
 

Ausfuhrkennzeichen, Exportkennzeichen,
Transitkennzeichen, Zollkennzeichen - Tipps und Infos


Es gibt vier Begriffe Ausfuhrkennzeichen, Exportkennzeichen, Transitkennzeichen und Zollkennzeichen, jedoch stehen sie alle für dasselbe, und zwar für ein amtliches Nummernschild zum Überführen eines Kfz aus Deutschland ins Ausland (außerhalb der EU).
Als Ausfuhrkennzeichen (auch Export-, Transit- oder Zollkennzeichen) bezeichnet man ein weißes Nummernschild dessen Aufdruck schwarz ist. Auf der rechten Seite befindet sich ein roter Längsbalken, in welchem das Datum des Ablaufs, ebenfalls in schwarzem Druck, vermerkt ist. Nicht jedes Land besitzt spezielle Ausfuhrkennzeichen. Man benutzt das Ausfuhrkennzeichen um ein Fahrzeug ins Ausland, außerhalb der EU, zu überführen. Für die Ausfuhr in die EU reicht das Kurzzeitkennzeichen.

Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig:
Das Kennzeichen hat eine Mindestlaufzeit von 9 Tagen bis zur Maximal-Laufzeit von 12 Monaten. Das am rechten Rand aufgedruckte Datum des Nummernschilds, gibt die Gültigkeit an. Während der gesamten Gültigkeit des Exportkennzeichens muss der PKW mit einer Kfz-Haftpflicht versichert sein. Als Ablauf-Datum bezeichnet man den Tag, an dem das Fahrzeug Deutschland verlassen haben muss. Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt der Versicherungsschutz endgültig und es ist verboten, das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen zu fahren noch abzustellen.

Wissenswertes zum Exportkennzeichen:
Für die Ausgabe des Exportkennzeichens ist die örtliche Zulassungsstelle zuständig. Ein entsprechender Antrag wird gestellt, wenn man vor hat, ein Kraftfahrzeug in ein anderes Land zu bringen.
Beachten Sie, dass die Prüfplakette (Paragraf 29 StVZO) mindestens noch bis zum Ende des gewünschten Zeitraums gültig ist, sonst gibt die Kfz-Zulassungsstelle kein Zollkennzeichen aus.
Neufahrzeuge, die Sie direkt vom Händler bekommen, müssen in der Regel nicht noch einmal bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden. Gebrauchtwagen allerdings schon. Dies dient zur Identifizierung des Fahrzeugs.

Kosten für Ausfuhrkennzeichen:
Bei Exportfahrzeugen muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür sind abhängig vom Fahrzeug, von der Versicherungsart und der Laufzeit.
Die Kosten der Kfz Steuer sind abhängig vom Fahrzeugtyp und von der Laufzeit.
Die Kosten für Verwaltung und Kennzeichen sind abhängig vom Wohnort des Fahrzeughalters.

Besonderheiten:
Beantragt man ein Exportkennzeichen, geht die Zulassungsstelle davon aus, dass das Fahrzeug Deutschland verlassen wird und löscht es aus der in Deutschland geführten Datenbank.
Das Ausfuhrkennzeichen darf nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen verwechselt werden. Ein Kurzzeitkennzeichen dient zur Überführung im Inland oder in Kombination mit einer internationalen Versicherungsbestätigungskarte zwischen den EU-Ländern. Ein Überführungskennzeichen hingegen hat den Nutzen zwischen den Ländern zu fungieren, außerhalb der EU.

Tipps zum Transitkennzeichen:
Findet mit dem Fahrzeug ein nichteuropäischer Export statt, ist es sinnvoll, im Besitz eines internationalen Fahrzeugschein zu sein, da die innerhalb Deutschlands ausgestellten Papiere außerhalb der Eurozone nicht immer gültig sind. Dieser Fahrzeugschein wird in unterschiedlichen Sprachen ausgestellt, was im Falle einer polizeilichen Kontrolle von Vorteil ist.

Kfz-Steuer Ausfuhrkennzeichen:
Bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss Kfz-Steuer gezahlt werden. Vor 2010 gab es für Exportfahrzeuge eine Steuerfreiheit für einen Zeitraum von drei Monaten. Dies gilt in Deutschland nicht mehr. Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht dauert mindestens einen Monat. Die Kfz-Steuer muss im Voraus bezahlt werden.

Versicherung Ausfuhrkennzeichen:
Die Kfz-Versicherung eines Zollkennzeichens wird auf den Zeitraum der Nutzung berechnen. Je nach Versicherungsgesellschaft, Laufzeit und Fahrzeugtyp zahlt man unterschiedlich viel.

Zur Ausstellung eines Transitkennzeichens benötigen Sie:
  • den Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Fahrzeughalter
  • eine vollständig ausgefüllte Versicherungs-Doppelkarte (grüne Versicherungskarte)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I
  • Tüv- / HU- und AU-Bescheinigung
  • eine Abmeldebescheinigung bei einem vor dem 01.10.2005 abgemeldetem Kfz
  • das Kennzeichenschild bei einem angemeldeten Fahrzeug
  • bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht sowie den Personalausweis der bevollmächtigten Person

Was darf man mit dem Nummernschild fahren?
Mit einem Ausfuhrkennzeichen dürfen alle Fahrzeuge, die man ins Ausland übermittelt, gefahren werden.

Wann darf man das Kennzeichen verwenden?
Das Kennzeichen darf nur verwendet werden, wenn das Kraftfahrzeug für den Export vorgesehen ist. Also ausschließlich zur Überführung. Nach Ablauf der Gültigkeit ist es untersagt, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu bewegen.



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