Versicherungsschutz bei Mitfahrgelegenheiten
 

Fahrgemeinschaft
Wie ist das mit dem Versicherungsschutz?


Bei Fahrgemeinschaften kann der Versicherungsschutz je nach Situation unterschiedlich greifen. Grundsätzlich ist das gemeinsame Fahren im privaten Rahmen in der Regel unproblematisch, solange es sich nicht um eine gewerbliche Personenbeförderung handelt.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bzw. der allgemeinen Verkehrsregelungen verfügt.
Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder eine Rücksprache mit dem Versicherer kann im Einzelfall sinnvoll sein.
Bei Fahrgemeinschaften bestehen auch Haftungs- und Unfallrisiken. In der Regel greift im Schadensfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Dennoch kann es im Einzelfall zu Streitigkeiten über ein mögliches Mitverschulden kommen.

Fragen und Antworten zur Fahrgemeinschaft:
Wie ist das mit dem Versicherungsschutz?
Sind alle Mitfahrer über die Kfz Versicherung abgesichert?
Wie sieht es bei Mitfahrgemeinschaften im Schadensfall aus?

Gemeinsam fahren, Kosten sparen
Eine prima Alternative: Mehrere Kollegen fahren in einem Auto in die Arbeit
Angesichts horrender Spritpreise denken immer mehr Autofahrer über Fahrgemeinschaften nach.
Eine Idee, die nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt schont.
Um Nachteile für alle Beteiligten zu vermeiden, ist es wichtig, richtig vorbereitet zu sein.


Zu Beachten ist dabei:
  • Alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters und bei Fahrten zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
  • Der Fahrzeughalter sollte im Versicherungsvertrag nachprüfen, ob er einen Alleinfahrer-Tarif vereinbart hat.
    Wenn ja, den Passus streichen lassen, Mehrkosten umlegen.
  • Auch die höchstmögliche Deckungssumme ist empfehlenswert.
  • Für Schäden, die von der Kfz-Haftpflicht nicht ersetzt werden, sollte sich der Halter von den Mitfahrern eine Haftungsbeschränkung geben lassen (Vordrucke gibt es z. B. beim Autoclub ADAC).
  • Die finanzielle Beteiligung sollte anhand der konkreten Autokosten ermittelt und schriftlich festhalten werden.

Weiter Infos finden Sie auch auf den Seiten der Automobilclubs, beispielsweise ADAC, AVD oder ACV.





Ähnliche Themen