Nützliches zum Thema Fahrzeugimporte
 

Fahrzeugimporte
Importautos von Angebot bis Übergabe


Fahrzeugimporte können sich lohnen, wenn man sich gut vorbereitet und die notwendigen Schritte sorgfältig ausführt.

Hier finden Sie Informationen und Tipps zum Thema Importautos.

In der Regel handelt es sich bei einem Reimport von Fahrzeugen um Neuwagen, auch möglich, sind Reimporte von Gebrauchtwagen.

Sie sollten mehrere Händler aufsuchen und die persönliche Beratung zu nutzen, um sich über die Importautos zu informieren.
Falls der Händler das passende Fahrzeug nicht am Lager hat, kann dieser oftmals Ihr Wunschfahrzeug auch bestellen. Die Lieferzeiten sind ähnlich wie in Deutschland.

Informieren Sie sich über mögliche Zusatzkosten, wie Zulassungsgebühren oder Kosten zur Überführung.

Die Bezahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Sie bezahlen beim Autohändler nur den Netto- Preis, die MwSt. fällt erst in Deutschland an.

Bei Unsicherheiten bezüglich des Kaufvertrags oder anderer rechtlicher Aspekte, sollten Sie sich Hilfe von einem Experten holen.

Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Übergabe des Fahrzeuges (neu oder gebraucht) erhalten:
  • Original-Kaufrechnung (Kopie und Fax entsprechen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen)
  • Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Händlerstempel mit Unterschrift (wichtig bei Garantiefällen)
  • COC Papiere Certificate of Conformity (EU-Übereinstimmungserklärung). Mit diesen Papieren müssen Sie in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) beantragen.
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, sofern das Neufahrzeug aus einem nicht-europäischen Staat eingeführt wird. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für eine einwandfreie Einfuhr.
  • Vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie den Neuwagen der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorführen. Ersatzweise genügt der Nachweis einer Prüforganisation TÜV, Dekra & Co. über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
  • Beim Fahrzeugimport eines Gebrauchtwagen aus einem Nicht-EU-Staat ist das Autokennzeichen und die Original-Fahrzeugpapiere notwendig sowie
  • ebenfalls eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine neue Hauptuntersuchung, unabhängig von der Erstzulassung des Importautos.

Beim Neuwagen-Import sollten Sie bezüglich der Zulassungsbescheinigung Teil II folgendes beachten:
Für das Fahrzeug, das Sie im Ausland - auch in EU-Staaten - gekauft haben, benötigen Sie in Deutschland in jedem Fall eine Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief).
Bei der Kfz Zulassung fallen die gewöhnlichen Kosten und Gebühren für das Autokennzeichen, Brieferstellung und Zulassung an.
Die Überführung des Fahrzeuges geht mit einem Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) recht einfach. Die Kennzeichen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle gegen Vorlage eines Personalausweises und einer Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nr.).

Beim Kurzzeitkennzeichen sollten Sie folgendes beachten:
Da die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten aus dem Ausland oder ins Ausland zu verwenden. Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I keine offiziellen Zahlungsdokumente darstellen, müssen diese auch nicht im Ausland akzeptiert werden. Seit 2007 existiert allerdings innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen, somit ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens i. d. R. auch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten möglich.
Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst abzuholen. Alternativ kann eine Transportunternehmung beauftragt werden, die das Fahrzeug deutschlandweit transportiert. Die Kosten hängen von der gewählten Option ab.

Hier finden Sie beispielsweise einige Adressen von Transportdienstleistern:
Autotransport und Autoüberführung

In Deutschland müssen Sie innerhalb 10 Tagen die MwSt. von 19 % bezahlen.
Das Finanzamt hat dafür ein UST-Formular für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung.

So können Sie Ihr neues Fahrzeug zulassen:
Sie gehen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), der Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nr.) und dem Personalausweis zur Zulassungsstelle und lassen Ihr Fahrzeug zu. Eine TÜV-Abnahme ist nicht erforderlich.

In den folgenden Ländern besteht die Möglichkeit, nach Fahrzeugen verschiedener Hersteller zu suchen:
Belgien: Alfa, Audi, Honda, Fiat, Suzuki
Dänemark: Alfa, Audi, BMW, Citroen, Fiat, Ford, Mazda, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, VW
Finnland: Alfa, Audi, BMW, Citroen, Fiat, Ford, Honda, Opel, Peugeot, Skoda, Suzuki, VW, Volvo
Frankreich: Ford, VW, Opel
Italien: Alfa, Fiat, Ford, Lancia, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Skoda, VW
Spanien: Citroen, Fiat, Ford, Nissan, Opel, Renault, Seat, Skoda, VW
Luxemburg: Mitsubishi, Nissan, VW
Niederlande: Alfa, BMW, Ford, Ford, Mercedes, Mitsubishi, Opel, Suzuki, VW
Portugal: Citroen, Fiat, Ford, Lancia, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, Seat, Skoda, VW

Tipps zum EU-Neuwagenmarkt:
Grundsätzlich können Fahrzeuge in jedem Land der Europäischen Union erworben werden. In der Regel fallen Steuern nach den Vorschriften des jeweiligen EU-Landes an, in dem der Neuwagen zugelassen und genutzt wird. Einzelheiten können je nach Fahrzeugtyp und Land variieren.
In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer für Neuwagen in der Regel 19 %. Die Zahlung der Steuer erfolgt im Rahmen der Zulassung bzw. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Automobilhersteller fertigen ihre Neuwagen für viele Märkte und passen die Preise üblicherweise an die jeweiligen Länderbedingungen an.
Mögliche Preisunterschiede können Anlass sein, Angebote ausländischer Fahrzeughändler (Eigenimport) und freier deutscher Importeure zu vergleichen. Die Entscheidung liegt letztlich beim Käufer.

Tipps zum Gebrauchtwagenmarkt:
Auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt können Preise je nach Angebot und Nachfrage variieren. Zur Orientierung bei der Preisfindung kann es hilfreich sein, Fahrzeugdaten einzugeben und vergleichbare Angebote in Datenbanken verschiedener Online-Automärkte zu betrachten. Dort werden Fahrzeuge häufig nach Preis sortiert dargestellt. Die gewünschte Verkaufsdauer kann bei der Festlegung des Angebotspreises berücksichtigt werden.

Adressen freier KFZ-Importeure finden Sie unter:
www.bfi-ev.de
Eine Auswahl von Händlern im In- und Ausland finden Sie unter:
www.volkswagen.fr - Volkswagen Frankreich
www.volkswagen.it - Volkswagen Italien


Seiten: 1 2 [3]


Informationen und Tipps rund um das Thema Fahrzeugimporte, Importautos und europäischer Automarkt:

Die Automarke Skoda eröffnet ein Montagewerk in Vietnam - Die in der vietnamesischen Provinz Quang Ninh angesiedelte Fabrik verfügt über eine Lackiererei, Schweißstationen und die eigentliche Fertigungslinie. Der Automobilhersteller Skoda exportiert bereits seit Jahren Fahrzeuge nach Vietnam.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:

Bei Autokauf Rabatt nach Probefahrt - Der Pkw-Hersteller Suzuki gewährt Kunden unter gewissen Voraussetzungen einen Rabatt auf den Kaufpreis. Der Bonus soll für alle bis zum 30. September 2023 geschlossenen Autokaufverträge gelten, falls vorab über die Suzuki-Website eine Probefahrt beim nächstgelegenen Vertragspartner gebucht wurde.
Automobilität, Pkw-Markt, Importautos, Neuwagen - Indien und China sollen hinsichtlich Automobilität kräftig gewachsen sein, während sich der Pkw-Weltmarkt 2022 auf Vorjahresniveau einpendelte. Auf dem chinesischen Automobilmarkt sollen im vergangenen Jahr rund 10 Prozent mehr Neufahrzeuge als im Vorjahr verkauft worden sein.
Neues Renault Automodell - Mit dem Austral weitert der Autobauer Renault sein Modellprogramm um einen neu entwickelten Kompakt-SUV. Der Newcomer kann in Deutschland, den Niederlanden, Italien, Frankreich und Spanien vorbestellt werden. Der Marktstart erfolgt im Herbst.
Was bringt der Automarkt an Neuerscheinungen? - Die Innovationstreiber unter den Importeuren sind voraussichtlich mit je 5 Neuheiten die Fahrzeughersteller Citroen / DS, Mazda und Nissan.
Gerichtsurteil zum Autokauf im Ausland – Die deutsche Käuferin unterschrieb in Bulgarien (EU-Mitgliedsland) einen in bulgarischer Sprache abgefassten schriftlichen Kfz-Kaufvertrag. Das Fahrzeug sollte sich in einem makellosem Bestzustand befinden. Der Porsche 911 Turbo wies jedoch zahlreiche Mängel auf. Deshalb verklagte in Deutschland die Käuferin die Verkäuferin, eine in Bulgarien ansässige Gesellschaft, auf Schadensersatz. Die Klage blieb jedoch erfolglos, da bei der Beschränkung der Klage deutsche Gerichte nicht zuständig sind, so das Oberlandesgericht. In der EU gebe es zwar die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland zu klagen. Dies sei hier jedoch nicht möglich.
Steuervorteile für E-Autos und E-Bikes - Der Gesetzgeber fördert in Deutschland die Nutzung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen. Bei Fahrzeugen, die zwischen 2019 und 2021 geleast oder gekauft werden, muss die private Nutzung nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, statt bisher mit 1,0 Prozent versteuert werden.
Importautos und Fahrzeugimporte - Die Neuzulassungs-Jahresergebnisse 2017 laut dem Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg fielen bei den Importmarken überwiegend positiv aus. Den größten Neuzulassungsanteil behauptete der tschechische Autobauer Skoda, gefolgt vom französischen Automobilhersteller Renault.
PSA verkauft Autos im Internet - Die Groupe PSA mit ihren Marken DS, Citroen und Peugeot startet ab sofort in Frankreich den Online-Verkauf von Neufahrzeugen.
Neuzulassungen - Die Großmärkte Frankreich und Deutschland mussten Zulassungs-Rückgänge von jeweils 3 Prozent hinnehmen, Spanien konnte das Vorjahresniveau halten und in Italien hingegen stiegen die Verkäufe um 6 Prozent. Auch die kleineren Auto-Nationen wie die Niederlande, Dänemark, Griechenland und Österreich konnten hohe Zuwachsraten erzielen.
Auto-Weltmarkt - Das Automobiljahr 2016 haben die drei großen Märkte USA, China und Westeuropa maßgeblich geprägt. Für das Jahr 2017 ist die Prognose des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) positiv.
Studie Kundenzufriedenheit 2016 - Das renommierte amerikanische Marktforschungsunternehmen J.D. Power führte in diesem Jahr zwei Befragungen von insgesamt über 15.000 Autofahrern durch. Zum Sieger-Auto in der Kategorie Importwertung wurde der Skoda Superb Combi 2.0 TDI gekürt.
Opel Neuzulassungen - Der Rüsselsheimer Autohersteller erreichte 2015 trotz des Rückzugs aus dem russischen Automobilmarkt das beste Verkaufsergebnis seit vier Jahren. Der Marktanteil legte in zehn europäischen Ländern zu.
Europäischer Neuwagen bleibt auf der Überholspur - Die Autohersteller BMW, Audi, Mercedes, Fiat und Nissan konnten 2-stellige Zuwächse verzeichnen, der VW Golf jedoch blieb auch im September 2015 mit Abstand Europas meistverkauftes Auto. Die Automärkte Serbien, Dänemark und Spanien konnten sich mit einem Plus von weit mehr als 20 Prozent an die Spitze setzen.
Neuzulassungen - Die Top 5 Automärkte Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, und Deutschland konnten deutlich zulegen, aber auch die kleineren westeuropäischen Länder (Finnland, Schweden, Schweiz, Portugal, Irland, Island, Dänemark, Griechenland).
Wenn die Polizei nach dem Autokauf klingelt - Gebrauchtwagen war in Belgien als gestohlen gemeldet.
Wertstabile Autos 2015 - Die Spitzenplätze belegten Modelle der Marken BMW, Mini, Audi, Porsche, Opel, Mercedes-Benz und Jaguar.
Sprunghafter Anstieg bei den Pkw-Neuzulassungen in einigen Euro-Krisenländer (Portugal, Irland, Zypern).
Der französische Autohersteller Renault liegt bei Importautos und Elektromobilen vorn.
Die Tücken des Auslands-Schnäppchens.
Oldtimer als Importautos - Vor allem in Italien und Frankreich gibt es immer noch Chancen auf Angebote.
PKW Label ordnet Fahrzeuge mit einer Buchstaben- und Farbskala nach ihrer Energieeffizienz ein.
Autokauf Tipp - Attribute neuwertig, fabrikneu und gebraucht haben rechtliche Relevanz.
Recht - Beim Autokauf im Ausland Eigentumsverhältnisse prüfen. - Wer ein Auto kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, sollte die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Kauft beispielsweise ein Händler ein gebrauchtes, in Belgien zugelassenes Auto, dessen Eigentümer nicht der Verkäufer ist, kann der Käufer in der Regel nicht rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs werden. Voraussetzung für den Eigentumserwerb ist, dass er sich eine Original-Ankaufsrechnung des Autoverkäufers vorlegen lässt.
Einführung eines europäischen Kurzzeitkennzeichen, um die grenzüberschreitenden Überführungsfahrten zu vereinfachen.
Sind Internet-Fotos beim Autokauf bindend? - Wer im Internet einen Pkw kauft, kann darauf bestehen, dass das Auto auch alles aufweist, was auf den Fotos zu sehen ist. Andernfalls muss der Verkäufer nachbessern.



Ähnliche Themen