Fahrzeugimporte
Importautos von Angebot bis Übergabe
Fahrzeugimporte können sich lohnen, wenn man sich gut vorbereitet und die notwendigen Schritte sorgfältig ausführt.
Hier finden Sie Informationen und Tipps zum Thema Importautos.
In der Regel handelt es sich bei einem Reimport von Fahrzeugen um Neuwagen, auch möglich, sind Reimporte von Gebrauchtwagen.
Sie sollten mehrere Händler aufsuchen und die persönliche Beratung zu nutzen, um sich über die Importautos zu informieren.
Falls der Händler das passende Fahrzeug nicht am Lager hat, kann dieser oftmals Ihr Wunschfahrzeug auch bestellen. Die Lieferzeiten sind ähnlich wie in Deutschland.
Informieren Sie sich über mögliche Zusatzkosten, wie Zulassungsgebühren oder Kosten zur Überführung.
Die Bezahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Sie bezahlen beim Autohändler nur den Netto- Preis, die MwSt. fällt erst in Deutschland an.
Bei Unsicherheiten bezüglich des Kaufvertrags oder anderer rechtlicher Aspekte, sollten Sie sich Hilfe von einem Experten holen.
Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Übergabe des Fahrzeuges (neu oder gebraucht) erhalten:
- Original-Kaufrechnung (Kopie und Fax entsprechen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen)
- Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Händlerstempel mit Unterschrift (wichtig bei Garantiefällen)
- COC Papiere Certificate of Conformity (EU-Übereinstimmungserklärung). Mit diesen Papieren müssen Sie in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) beantragen.
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, sofern das Neufahrzeug aus einem nicht-europäischen Staat eingeführt wird. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für eine einwandfreie Einfuhr.
- Vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie den Neuwagen der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorführen. Ersatzweise genügt der Nachweis einer Prüforganisation TÜV, Dekra & Co. über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
- Beim Fahrzeugimport eines Gebrauchtwagen aus einem Nicht-EU-Staat ist das Autokennzeichen und die Original-Fahrzeugpapiere notwendig sowie
- ebenfalls eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine neue Hauptuntersuchung, unabhängig von der Erstzulassung des Importautos.
Beim Neuwagen-Import sollten Sie bezüglich der Zulassungsbescheinigung Teil II folgendes beachten:
Für das Fahrzeug, das Sie im Ausland - auch in EU-Staaten - gekauft haben, benötigen Sie in Deutschland in jedem Fall eine Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief).
Bei der Kfz Zulassung fallen die gewöhnlichen Kosten und Gebühren für das Autokennzeichen, Brieferstellung und Zulassung an.
Die Überführung des Fahrzeuges geht mit einem Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) recht einfach. Die Kennzeichen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle gegen Vorlage eines Personalausweises und einer Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nr.).
Beim Kurzzeitkennzeichen sollten Sie folgendes beachten:
Da die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten aus dem Ausland oder ins Ausland zu verwenden. Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I keine offiziellen Zahlungsdokumente darstellen, müssen diese auch nicht im Ausland akzeptiert werden. Seit 2007 existiert allerdings innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen, somit ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens i. d. R. auch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten möglich.
Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst abzuholen. Alternativ kann eine Transportunternehmung beauftragt werden, die das Fahrzeug deutschlandweit transportiert. Die Kosten hängen von der gewählten Option ab.
Hier finden Sie beispielsweise einige Adressen von Transportdienstleistern:
Autotransport und Autoüberführung
In Deutschland müssen Sie innerhalb 10 Tagen die MwSt. von 19 % bezahlen.
Das Finanzamt hat dafür ein UST-Formular für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung.
So können Sie Ihr neues Fahrzeug zulassen:
Sie gehen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief), der Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nr.) und dem Personalausweis zur Zulassungsstelle und lassen Ihr Fahrzeug zu. Eine TÜV-Abnahme ist nicht erforderlich.
In den folgenden Ländern besteht die Möglichkeit, nach Fahrzeugen verschiedener Hersteller zu suchen:
Belgien: Alfa, Audi, Honda, Fiat, Suzuki
Dänemark: Alfa, Audi, BMW, Citroen, Fiat, Ford, Mazda, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, VW
Finnland: Alfa, Audi, BMW, Citroen, Fiat, Ford, Honda, Opel, Peugeot, Skoda, Suzuki, VW, Volvo
Frankreich: Ford, VW, Opel
Italien: Alfa, Fiat, Ford, Lancia, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Skoda, VW
Spanien: Citroen, Fiat, Ford, Nissan, Opel, Renault, Seat, Skoda, VW
Luxemburg: Mitsubishi, Nissan, VW
Niederlande: Alfa, BMW, Ford, Ford, Mercedes, Mitsubishi, Opel, Suzuki, VW
Portugal: Citroen, Fiat, Ford, Lancia, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, Seat, Skoda, VW
Tipps zum EU-Neuwagenmarkt:
Grundsätzlich können Fahrzeuge in jedem Land der Europäischen Union erworben werden. In der Regel fallen Steuern nach den Vorschriften des jeweiligen EU-Landes an, in dem der Neuwagen zugelassen und genutzt wird. Einzelheiten können je nach Fahrzeugtyp und Land variieren.
In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer für Neuwagen in der Regel 19 %. Die Zahlung der Steuer erfolgt im Rahmen der Zulassung bzw. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Automobilhersteller fertigen ihre Neuwagen für viele Märkte und passen die Preise üblicherweise an die jeweiligen Länderbedingungen an.
Mögliche Preisunterschiede können Anlass sein, Angebote ausländischer Fahrzeughändler (Eigenimport) und freier deutscher Importeure zu vergleichen. Die Entscheidung liegt letztlich beim Käufer.
Tipps zum Gebrauchtwagenmarkt:
Auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt können Preise je nach Angebot und Nachfrage variieren. Zur Orientierung bei der Preisfindung kann es hilfreich sein, Fahrzeugdaten einzugeben und vergleichbare Angebote in Datenbanken verschiedener Online-Automärkte zu betrachten. Dort werden Fahrzeuge häufig nach Preis sortiert dargestellt. Die gewünschte Verkaufsdauer kann bei der Festlegung des Angebotspreises berücksichtigt werden.
Adressen freier KFZ-Importeure finden Sie unter: Eine Auswahl von Händlern im In- und Ausland finden Sie unter: