Autoimporte - Euro-Auto Ratgeber
Sie möchten ein Euro-Auto so günstig wie möglich kaufen? Hier finden Sie Tipps und Infos zum Thema Autoimporte. Bei EU-Neufahrzeuge sind Preisvorteile bis zu 30 Prozent möglich.
Seit längerer Zeit hat sich ein reger Reimport-Markt in Deutschland entwickelt. Endverbraucher und Kraftfahrzeughändler nutzen die günstigen Autopreise aus dem europäischen Ausland. Viele werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, woher kommen eigentlich die Preisunterschiede von teilweise bis zu 40 Prozent?
Gründe, die dafür sind:
- unterschiedliche Produktionskosten
- unterschiedliche Steuern und
- die Preispolitik der Hersteller.
Beispielsweise kostet ein VW Polo in Deutschland rund 18.000 Euro in der Grundausstattung. Dieses Fahrzeug könnte man zu diesem Preis in Frankreich nicht verkaufen. Die Konkurrenz der Autobranche (z. B. Angebote von Fahrzeugmarken wie Renault und Peugeot) ist groß. Da der Autohersteller Volkswagen in Frankreich aber auch Fahrzeuge verkaufen möchte, werden die Fahrzeuge dementsprechend günstiger angeboten, so dass ein VW-Modell Polo in Frankreich rund 13.000 Euro kostet. Glauben Sie nicht an das Märchen, dass die Automobilhersteller ihre Fahrzeuge im Ausland mit Verlust verkaufen. Die zum Teil riesigen Gewinne, die erwirtschaftet werden, können nicht ausschließlich aus dem Deutschland-Geschäft kommen.
Sie sollten nicht nur die Preise verschiedener EU-Automodelle vergleichen, sondern auch Angebote von europäischen und ansässigen Händlern prüfen.
Nun stellt sich die Frage: Wie komme ich zu einem Reimport-Fahrzeug?
Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder Sie gehen in Deutschland zu einem Reimporthändler oder Sie holen selbst ein Fahrzeug aus dem Ausland.
Adressen für Autoimporte:
Unter folgenden Adressen finden Sie Informationen zum Reimport:
bfi-ev.de - Bundesverband freier KFZ-Importeure EV
EU-Neuwagen Händler
EU-Neuwagen Datenbank
EU-Neuwagen-Händler:
Die Händler haben in den meisten Fällen Fahrzeuge am Lager oder können diese bestellen. Bei dieser Variante sind Preisvorteile von 10 bis 25 Prozent möglich.
Der zweite und etwas schwierigere Weg, ist der, bei dem Sie das Fahrzeug direkt bei einem ausländischen Vertragshändler kaufen. Auf diese Weise sind Preisvorteile bis zu 30 Prozent möglich. Sie brauchen keine Befürchtungen zu haben, dass bestimmte Teile teuer in Deutschland nachgerüstet werden müssen. Durch die Europäische Union ist vieles einfacher geworden. Beispielsweise ist die Leuchtweitenregulierung bei den meisten Fahrzeugen Standard. Falls nicht, können Sie für diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Die Garantiebestimmungen innerhalb einem EU-Land sind gleich. Garantiefälle muss der deutsche Vertragshändler abwickeln, wenn Sie im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit der Eintragung der Fahrgestellnummer und mit Stempel des ausländischen Vertragshändlers sind. Die Garantiedauer ist bei den einzelnen Fahrzeugherstellern unterschiedlich. Sollte es hier einmal Probleme geben, drohen Sie mit der Benachrichtigung des Autoherstellers. Auch können Sie das Argument der deutschen Vertragshändler vergessen, dass es bei Reimporten keine Kulanz gibt. Über Kulanzanträge entscheidet einzig und allein der Hersteller und nicht der Autohändler.
Jetzt kommt der nächste Schritt: Sie brauchen einen Händler, der das passende Euro-Auto für Sie hat.
Unter folgender Adresse können Sie beispielsweise einen Fahrzeughändler in Europa suchen:
autoscout24.com - Online-Marktplatz in Europa
An weitere Adressen kommen Sie durch Fachzeitschriften, Branchenbücher und natürlich aus dem Internet.
Sobald Sie einige passende Autohändler gefunden haben, lassen Sie sich die entsprechenden Angebote per E-Mail, Fax oder per Post zukommen oder Sie rufen den Händler an. Wenn Sie nur ein wenig flexibel in der Ausstattung sind, oft sind die Fahrzeuge besser ausgestattet als in Deutschland, werden Sie in kürzester Zeit ein neues und preiswertes Fahrzeug besitzen können. Sollte ein Händler Schwierigkeiten machen, weil dieser keine Fahrzeuge an Deutsche verkaufen will, verstößt er gegen das EU-Wettbewerbsgesetz und Sie können sich bei folgender Stelle beschweren:
- Europäische Kommission
- ec.europa.eu - Generaldirektion Wettbewerb
- Referat F-2
- Rue Joseph II
- Gebäude J-II
- B-1049 Brüssel