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Raubüberfall per Moped-Stopp

21 Juli, 2010

Moped-Stopp: Trickdiebstahl oder gewaltsamer Raubüberfall? Richter: Hausratsversicherung bestohlener Autoinsassen ist in der Pflicht

Wird ein Pkw von einem abrupt vor ihm abbremsenden Moped gestoppt und werden dessen Insassen dann von dem abspringenden Soziusfahrer bestohlen, handelt es sich um keinen einfachen Trickdiebstahl, sondern vielmehr um gewaltsamen Raub. Und für letzteren habe im Unterschied zu den normalerweise nicht versicherten Trickdiebstählen die Hausratsversicherung der Beraubten aufzukommen. Darauf hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Landgericht Ulm bestanden (Az. 1 S 129/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, geschah der ausgeklügelte Überfall im italienischen Catania. Der Mopedfahrer bremste vor dem deutschen Auto ab und sein Sozius räumte den in der engen Straße an der Flucht gehinderten Wagen aus. Die dreisten Straßenräuber ließen dabei Gepäck und Wertgegenstände in Höhe von 2.652,43 Euro mitgehen - ein Gesamtbetrag, für welchen sich die heimische Hausratsversicherung der Ausgeraubten allerdings nicht zuständig sah. Schließlich wäre der Zwangs-Stopp durch das Moped bloß ein Überraschungsmanöver der Täter gewesen und die Gewalt habe nicht der eigentlichen Aneignung des Diebesguts, sondern nur der Ablenkung der Opfer gedient - womit es sich lediglich um einen profanen Trickdiebstahl handele, für den nun mal kein Versicherungsschutz bestehe.

Das sah das Landgericht jedoch anders. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung könne sogar schon psychisch wirkender Zwang als nackte "Gewalt" gewertet werden. Bei einem Raub muss dabei nur die Gewalt das ausschlaggebende Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein. "Hier waren die deutschen Autoinsassen durch das Versperren der Straße an einer Weiterfahrt bzw. Flucht eindeutig gehindert, und die Gewaltanwendung - das Versperren des Weges - dauerte zum Zeitpunkt der unmittelbar anschließenden Aneignung der geraubten Gegenstände noch an", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Bei der Moped-Falle handelte es sich gerade nicht nur um den einen "normalen Verkehrsvorgang" vortäuschenden Trick, sondern das vor ihnen zum Stehen gebrachte Moped versperrte den ihrer Situation in diesem Augenblick sehr wohl bewussten Touristen aus Deutschland gewaltsam die ins Auge gefasste Flucht. www.anwaltshotline.de

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