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Feinstaubplaketten-Verordnung: Welches Auto bekommt welche Plakette?

06 Januar, 2007

Zahlreiche deutsche Großstädte wollen in Kürze Umweltzonen einrichten, in denen Autos mit älterem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Die Einstufung der Fahrzeuge erfolgt in Kategorien.

Dass viele deutsche Großstädte ab dem 01. März oder kurz darauf sogenannte Umweltzonen planen, stand seit längerem fest. Sie sollen der Bekämpfung von gesundheitsschädlichem Feinstaub dienen. Bekannt wurde jedoch erst Mitte Dezember, welche Fahrzeuge aus den Zonen verbannt werden sollen:
Eine sogenannte Umweltplakette entscheidet zukünftig über die Fahrverbote. Diese hat je nach Schadstoffgruppe unterschiedliche Farben. In welche Gruppe ihr Kraftfahrzeug fällt, kann man aus den Fahrzeugpapieren entnehmen.

Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 fallen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Umweltplakette.
Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 3 bekommen eine gelbe Feinstaubplakette. Wer in die Schadstoffgruppe 2 fällt, bekommt eine rote Plakette zum befestigen. Nicht gekennzeichnet wird die Schadstoffgruppe 1. Dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator.

Selbstzünder mit der Emissionsschlüsselnummer 25 bis 29, 35, 41 oder 71 erhalten die rote Plakette. Gelb gibt es für Fahrzeuge mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72.
Diesel-Pkw bekommen diese Plakette, wenn sie die Nummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 haben.
Bei Autos mit Benzinmotoren erhalten die Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 die grüne Feinstaubplakette.

Kosten für eine Feinstaubplakette:
Die Umweltplakette wird voraussichtlich zwischen 5 und 20 Euro kosten und ist u. a. bei Prüfstationen und Zulassungsstellen erhältlich. bg

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