Aktuelle Auto News
 



MPU - Fragen und Antworten

27 Dezember, 2009

Wann genau muss ich zur MPU? Schon nach einem Bier? Oder weil ich im letzten Jahr im Oktober zwei bis drei Joints geraucht habe? Oder doch weil ich gestern das Rotlicht übersehen habe?

Begutachtung der Fahreignung (BfF) oder Warum muss ich zur MPU?

Im Jahre 2008 wurden, so sagt es die Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen BaST, 103.137 medzinisch - psychologische Untersuchungen, im Volksmund Idiotentest genannt, durchgeführt.
Wer sind dies Leute, die sich diesem Test unterziehen müssen - und warum?

Aus der Statistik der BaSt lässt sich entnehmen, dass bei 57% der Begutachtungen die Problematik des erhöhten Alkoholkonsums die größte Rolle gespielt hat. („Wiederholungstäter“ sowie Trunkenheitsfahrten in Tateinheit mit anderen Delikten haben wir hier zusammengefasst und nicht explizit ausgewiesen).
18% aller Begutachtungen gründeten auf der Thematik „Drogen- & Medikamentenkonsum im Straßenverkehr“. Sonstige Anlässe, körperliche Mängel und Verkehrsauffällige ohne Alkoholproblematik machen zusammengefasst 27% aller Begutachtungen im Jahre 2008 aus.

Nun gut, mag sich der geneigte Leser bis hierhin denken, aber wann genau muss ich denn jetzt zur MPU? Schon nach einem Bier? Oder weil ich im letzten Jahr im Oktober zwei bis drei Joints geraucht habe? Oder doch weil ich gestern das Rotlicht übersehen habe?

Naja, hier können wir antworten: sollten Sie all dies gleichzeitig getan und im Straßenverkehr auffällig geworden sein, so könnte dies bereits für einen Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines KFZ ausreichen. Muss es aber nicht.

Grundsätzlich gilt, dass die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) Zweifel an der Fahreignung anmelden muss, sobald sie feststellt, dass 1,6 Promille erreicht oder überschritten wurden und zeitgleich eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr vorlag. Dies gilt übrigens auch für Radfahrer und Fußgänger. Auch diese Personengruppe kann den Verkehr grundsätzlich gefährden.

Wer sich jetzt entspannt zurück lehnt und denkt, dass er 1,6 Promille eh nicht erreicht und sich bereits ausrechnet, wie viel er trinken kann, bis er das erste Mal zur MPU muss, für denjenigen haben wir keine gute Nachricht. Ab 1,6 Promille MUSS die MPU angeordnet werden. Aber JEDER Konsum von Alkohol am Steuer KANN zur MPU führen. Dies hängt dann von den näheren Umständen der Trunkenheitsfahrt ab.
Weiter müssen all diejenigen einen sog. Idiotentest absolvieren, die ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg mit 18 Punkten ausgereizt haben sowie alle die, die mit Betäubungsmitteln im Straßenverkehr auffällig wurden.

Anders verhält es sich bei „Wiederholungstätern“. Hier ist die „Schmerzgrenze“ der FEB deutlich niedriger. Sollten Sie bereits im Vorfeld, ggf. mehrfach, mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden sein, so gilt, dass bereits ab 0,5 Promille eine MPU gefordert werden kann.

Was also tun, wenn einer dieser Fälle auf mich zutrifft und ich von meiner FEB die Aufforderung bekomme, meine körperliche und geistige Eignung zum Führen eine KFZ bzw. zur Teilnahme am Straßenverkehr durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen?

Sie werden nun der FEB mitteilen, in welcher Begutachtungsstelle (BfF) Sie sich denn untersuchen lassen möchten; sollten Sie dies nicht tun, können Sie sich von der Wiedererteilung Ihres Führerscheins schon jetzt verabschieden. In den meisten Fällen sendet Ihnen die Behörde eine Liste zu, auf der einige BfF’s der näheren Umgebung aufgeführt sind. Beachten Sie, dass Sie auch hierbei die Wahlfreiheit haben. Sie können eine Adresse dieser Liste auswählen oder aber eine andere akkreditierte BfF innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benennen. Es ist schon vorgekommen, dass eine Untersuchung, die ordnungsgemäß durchgeführt wurde, allerdings in einem anderen Bundesland als am Sitz der FEB, von dieser nicht sofort anerkannt wurde. Hier musste die FEB schließlich einlenken, denn solange alle relevanten Aspekte bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt wurden, ist die Frage nach dem Ort der Erstellung durch die Behörde nicht zulässig.

Vielleicht fragen Sie sich nun, welche BfF’s es gibt und wo Sie am besten aufgehoben sind?
Es gibt derzeit 19 akkreditierte Träger von Begutachtungsstellen in Deutschland, von denen jedoch manche untereinander verbunden sind. So „versteckt“ sich hinter der PIMA GmbH der TÜV, ebenso wie hinter der MPU GmbH. Es gibt kleine nahezu familiäre BfF’s wie z.B. die PIN GmbH oder aber die Branchenriesen wie Dekra und TÜV. Wo Sie sich gut aufgehoben fühlen, hängt somit ganz von Ihrer Persönlichkeit ab. Wir raten dazu, sich vorab in einem Gespräch oder auf einer Informationsveranstaltung der gewählten Untersuchungsstelle ein persönliches Bild zu machen und erst dann zu entscheiden, denn auch die Tatsache, ob Sie sich wohl und gut aufgehoben fühlen trägt sicherlich zum Gelingen der Begutachtung bei.

Haben Sie sich nun für eine Stelle entschieden, so senden Sie dies schriftlich mit Ihrer Einverständniserklärung an Ihre FEB und diese schickt Ihre Fahrerlaubnis-Handakte (FE-HA), also alle über Sie bislang gesammelten Informationen, an diese BfF mit dem Begutachtungsauftrag, in dem IHRE Fragestellung formuliert ist. (Zu verstehen ist dieser Verwaltungsvorgang als eine „Bitte um Entscheidungshilfe im Wiedererteilungsverfahren“, welches bei Vorlage derselben in der Verwaltung dann zur Entscheidung herangezogen wird. Fakt: positives Gutachten = positive Entscheidung im Wiedererteilungsverfahren.)

Hierauf erhalten Sie von der BfF ein Schreiben, in welchem Ihnen ein Terminvorschlag für die Untersuchung gemacht wird. Meist wird ihnen in diesem Zusammenhang auch schon mitgeteilt, mit welchen Kosten Sie für die Untersuchung zu rechnen haben. Dies bewegt sich je nach Fragestellung im Rahmen zwischen 300€ und 900€.
(Dies sind lediglich die Gebühren für die Untersuchung: die Verwaltungskosten der Behörde, ggf. Leberwerte, ETGs, Screenings, und dergleichen, die im Vorfeld zum Beleg einer Abstinenz gemacht werden mussten, sind hier nicht enthalten - Sie sehen, ein preiswertes Vergnügen ist die MPU sicherlich nicht!)

Am Untersuchungstag erscheinen Sie (selbstverständlich nüchtern) in der Untersuchungsstelle, bringen Ihren Personalausweis und ggf. alle sonstigen im Vorfeld angeforderten Papiere und Unterlagen mit, werden einen Reaktionstest machen, um Ihre motorischen Fähigkeiten zu überprüfen, eine medizinische Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit über sich ergehen lassen und in einem Gespräch mit der Gutachter (GA)/ GAin mit einer Dauer von etwa 45 Minuten bis zu 90 Minuten darstellen, dass auch Ihre charakterlichen/ geistigen Fähigkeiten die Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigen.

In den meisten Fällen erhalten Sie im Anschluss von Ihrem GA/ GAin bereits ein Feedback über den Ausgang des psychologischen Teils der Untersuchung. Und nun?
Nun heißt es warten. In der Regel dauert es zwei Wochen, sofern alle Unterlagen vorliegen, bis das Gutachten erstellt und Ihnen zugeschickt wird.

Beachten Sie bitte: auch wenn die FEB im Vorfeld gebeten hat, das GA direkt von der Begutachtungsstelle zu erhalten: SIE haben die Wahl, wohin das GA letztlich versendet werden soll.
Wir raten dazu, das GA nicht sofort an die FEB versenden zu lassen.
Sie sollten es vorher gelesen und verstanden haben und sicher sein können, dass es auch wirklich positiver Natur ist und alle Eignungszweifel der Behörde auch wirklich ausgeräumt wurden.
Ein negatives GA legt man der FEB nicht vor, sondern zieht seinen Antrag auf WE der FE -ohne Begründung- zurück zur Vermeidung einer kostenpflichtigen Versagung.

Sollten Sie Fragen zu dem GA haben, scheuen Sie sich nicht, den Gutachter noch einmal zu kontaktieren. Er erklärt Ihnen dann, wie die entsprechenden Formulierungen zu verstehen sind und welche Konsequenz das ggf. für Sie hat.

Steht unter „Beantwortung der Fragestellung der FEB“, dass nicht zu erwarten ist, dass Sie noch einmal im Straßenverkehr auffällig werden, so können Sie erleichtert aufatmen und sich Ihre FE bei Ihrer Behörde aushändigen lassen.
Sollte andernfalls die Rede davon sein, dass die letzten noch bestehenden Zweifel durch die Teilnahme an einer Nachschulung ausgeräumt werden können, so geraten Sie nicht in Panik. Suchen Sie sich einen entsprechenden Kurs aus, nehmen Sie teil, bezahlen Sie die Gebühren, weisen Sie dies der Behörde nach und dann gilt auch Ihre Fahreignung als erwiesen.

Sollte der GA jedoch zu der Ansicht gelangen, dass die Eignungszweifel der Behörde nicht ausgeräumt werden können, so lassen Sie sich dies ausführlich erklären.
Lesen Sie Ihr GA sehr genau, um herauszufinden, aus welchem Grund die Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten. Lagen medizinische Bedenken vor, wie z.B. erhöhte Leberwerte oder waren Ihre motorischen Fähigkeiten (Reaktionstest) nicht ausreichend?

Oder aber war das Ergebnis des psychologischen Gesprächs ausschlaggebend für den negativen Ausgang? Hier gibt es viele Gründe und Ansätze, woran es letztlich „gehakt“ haben könnte, wie z.B. mangelnde Einsicht, mangelnde Auseinandersetzung mit der eigenen Problematik, Bagatellisierungs- und Kaschierungstendenzen, keine Vermeidungsstrategien für die Zukunft und vieles mehr.

An dieser Stelle können wir nur raten, eine Beratungsstelle, am besten eine verkehrs-psychologische Praxis, aufzusuchen und mit deren Hilfe, diese Hürden aus der Welt zu schaffen.
Übrigens macht dies bereits im Vorfeld Sinn, sich zu informieren, ob man zu dem gewünschten Zeitpunkt überhaupt einen positiven Ausgang der Begutachtung erwarten kann. Möglicherweise fehlen ja noch Nachweise der Abstinenz, Fristen sind zu beachten oder Strategien für den Umgang mit der Problematik zu erarbeiten?
-Wissen ist Macht- ......... Nix wissen macht nix? ........ Weit gefehlt.

Es gibt sie sicherlich, die Menschen, die sich absolut umfassend informieren, sich selbst kritisch beleuchten können und die richten Schlüsse aus ihren Erkenntnissen ziehen.
Aber mit Verlaub – hierbei handelt es sich doch um eine Minderheit.

Die meisten verkehrspsychologischen Praxen bieten kostenlose Informationsgespräche an – also: zu verlieren haben Sie nichts. Suchen Sie sich eine Praxis / einen Berater aus (hier hilft das Internet am effektivsten, aber Vorsicht: seien Sie erst einmal skeptisch, denn auch hier gibt es sicherlich das ein oder andere schwarze Schaf, welches Versprechungen macht,, die auf keiner vernünftigen Basis stehen!) und informieren Sie sich zunächst unverbindlich und entscheiden Sie dann, ob Sie diese Form der Hilfestellung benötigen oder es lieber auf eigene Faust versuchen möchten. Quelle: www.verkehrspsychologen.de

Was passiert in der MPU und wie bereite ich mich richtig vor?
Dies alles klären wir in der nächsten Publikation!
Bleiben Sie dran. Fortsetzung folgt……

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights