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Oldtimerzulassung - Oldtimerkennzeichen - Oldtimergutachten

15 Dezember, 2009

GTÜ-Tipp zur Oldtimerzulassung, dem Oldtimerkennzeichen und Oldtimergutachten: Alter und Zustand bei Oldtimerzulassung entscheidend. Oldtimer besitzen einen individuellen Wert und in der Regel einen individuellen Zustand.

Entscheidend ist neben dem Erhaltungszustand auch das Vorhandensein wichtiger Nachrüstteile. Darauf weisen die Oldtimerexperten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Ein Oldtimergutachten bei der GTÜ schafft hier Klarheit und gibt nicht nur Auskunft über den Originalzustand des Fahrzeuges.
Grundsätzlich stehen dem Freund klassischer Fahrzeuge vier Möglichkeiten offen, um sein Wunschfahrzeug in den Verkehr zu bringen. Das Oldtimerkennzeichen (H-Zulassung), das rote Dauerkennzeichen (07er-Zulassung), das Saisonkennzeichen oder aber die reguläre Zulassung.
Für die Erstellung eines Oldtimergutachtens gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 23 der StVZO. Seit März 2007 hat der Gesetzgeber ein einheitliches Mindestalter für Veteranenfahrzeuge festgelegt. Als Oldtimer gelten nur Kraftfahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals am Straßenverkehr teilgenommen haben. Dabei gilt das Datum der Erstzulassung. Darüber hinaus müssen die Oldtimer nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) weitgehend dem Originalzustand entsprechen, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Fahrzeuge, denen vor dem 28.02.2007 ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt wurde, genießen einen so genannten Bestandsschutz. Die Einstufung als historisches Fahrzeug gilt damit auch weiterhin. Für die Zulassung Ihres Klassikers mit H- oder rotem Dauerkennzeichen ist ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO notwendig. Es muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erstellt werden. Der Umfang der Prüfung durch den Sachverständigen hängt davon ab, ob der Eigner für das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis vorlegen kann.
Der Sachverständige dokumentiert zunächst den verkehrssicheren Zustand durch eine Hauptuntersuchung (HU). Sind auch alle weiteren Anforderungen wie Alter und Erhaltungszustand erfüllt, steht dem Oldtimergutachten nichts im Wege. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, prüft der Sachverständige zunächst, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften („Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“) entspricht. Hierbei gelten die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren.
Dabei nutzen die GTÜ-Sachverständigen die Expertendatenbank des GTÜ-Oldtimerservices. Abschließend kontrolliert der Sachverständige, ob für das Fahrzeug alle notwendigen Nachrüstungen vorhanden sind. Dazu zählt die Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung und der Geschwindigkeitsmesser. Sind alle Prüfpunkte erfüllt, erstellen die Sachverständigen das Oldtimergutachten.
Weitere Informationen und Tipps finden sich auf den Oldtimerseiten der GTÜ im Internet unter www.gtue-oldtimerservice.de.

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