Günstige Kfz Versicherung - Zweite Chance für Autofahrer
08 Dezember, 2009
Was viele Autofahrer nicht wissen: Ein Wechsel der KFZ Versicherung ist laut ADAC auch im Dezember noch möglich. Wer den Kündigungstermin 30. November 2009 verschwitzt hat, dem bietet sich
mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance.
Eine außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen KFZ-Versicherung sich erhöht hat. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte in so einem Fall einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Deshalb rät der Automobilclub, genau hinzuschauen. Wichtig ist, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann diese nach dem 30. November abgelehnt werden.
Die Chance der außerordentlichen Kündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer geworden ist. Steigt der Beitrag wegen eines Schadensfalls, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre KFZ-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichern.
Beim Versicherungswechsel sollten Verbraucher laut ADAC aber nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Versicherungstarif, der günstiger ist als der bestehende. Informationen zur ADAC-AutoVersicherung gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/Versicherungen Jochen Oesterle, 089/ 76 76-3474
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Hilfestellungen rund um den Versicherungswechsel und der Versicherungskündigung
Eine außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen KFZ-Versicherung sich erhöht hat. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte in so einem Fall einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Deshalb rät der Automobilclub, genau hinzuschauen. Wichtig ist, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann diese nach dem 30. November abgelehnt werden.
Die Chance der außerordentlichen Kündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer geworden ist. Steigt der Beitrag wegen eines Schadensfalls, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre KFZ-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichern.
Beim Versicherungswechsel sollten Verbraucher laut ADAC aber nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Versicherungstarif, der günstiger ist als der bestehende. Informationen zur ADAC-AutoVersicherung gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/Versicherungen Jochen Oesterle, 089/ 76 76-3474
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