Telefon - Telekommunikationsanbieter - Teilnehmerdaten
16 November, 2009
Muss ein Telekommunikationsanbieter seine Daten wirkich an die Konkurrenz weitergeben?
Ja lautet hier die Antwort. Ein Telekommunikationsunternehmen, das sich bereit erklärt hatte, seine Netzteilnehmerdaten zur Verfügung zu stellen, zog vor Gericht, weil es sich weigerte, die gesamte Teilnehmerdatenbank ebenfalls seiner Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Ohne Erfolg.
Wie schon die erste Instanz hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung so ausgelegt, dass jeder Anbieter von Telefondiensten alle ihm bekannten, sowie veröffentlichten Teilnehmerdaten konkurrierenden Anbietern zur Verfügung stellen muss. In welchem Umfang und ob dieses Vorhaben mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, soll der Europäische Gerichtshof klären. Bis dahin bleibt das Verfahren ausgesetzt.
Jeder Teilnehmer kann laut Datenschutz entscheiden, wo er inwieweit vertreten ist, er hat aber nicht die Möglichkeit seine gewünschte Veröffentlichung auf einzelne Unternehmen zu beschränken.
Beschluss vom 28.10.2009, Az: BVerwG 6 C 20.08
Die Experten von anwalt.de stehen Ihnen in
allen Rechtsgebieten mit fachkundiger
Rechtsberatung zur Verfügung. Quelle: anwalt.de
Wie schon die erste Instanz hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung so ausgelegt, dass jeder Anbieter von Telefondiensten alle ihm bekannten, sowie veröffentlichten Teilnehmerdaten konkurrierenden Anbietern zur Verfügung stellen muss. In welchem Umfang und ob dieses Vorhaben mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, soll der Europäische Gerichtshof klären. Bis dahin bleibt das Verfahren ausgesetzt.
Jeder Teilnehmer kann laut Datenschutz entscheiden, wo er inwieweit vertreten ist, er hat aber nicht die Möglichkeit seine gewünschte Veröffentlichung auf einzelne Unternehmen zu beschränken.
Beschluss vom 28.10.2009, Az: BVerwG 6 C 20.08
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