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Neue StVo - Verkehrsregeln für Radfahrer

31 August, 2009

Zum 1. September 2009 tritt die umfangreichste Reform der StVO in Kraft: neue Verkehrsregeln, mehr Rechte für Radfahrer, weniger Verkehrszeichen......

Weniger Verkehrszeichen, mehr Rechte für Radfahrer
Neu ab dem 1. September 2009
ADAC: Umfangreichste Reform der Straßenverkehrsordnung seit 1971

Kernstück ist eine Rodung des Schilderwaldes durch Streichung zahlreicher Verkehrszeichen. Nach Ansicht des ADAC wird es aber noch lange dauern, bis sich das auswirkt, denn die Behörden haben zehn Jahre Zeit, alte Schilder abzubauen. Weitere Änderungen wirken sich allerdings für die Verkehrsteilnehmer sofort aus.

Neue Verkehrsregeln für Radfahrer:
Die neue StVO will den Radverkehr attraktiver machen. So dürfen künftig auch nichtbeschilderte linke Radwege befahren werden, wenn dies durch das Zeichen "Radverkehr frei" erlaubt ist. Autofahrer müssen beim Abbiegen deshalb vermehrt mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen. Das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen soll erleichtert werden. Allerdings darf nur dort geradelt werden, wo dies durch ein Zusatzschild ausnahmsweise gestattet ist. Außerdem wird die Beförderung von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren in Fahrradanhängern ausdrücklich erlaubt.

Neue Verkehrszeichen:
Ein neues Verkehrszeichen zeigt an, ob eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Ein Schutzstreifen für Radfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden; neu ist aber, dass durch diese Markierung das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist. In Fahrradstraßen gilt ein gesetzliches Tempolimit von 30 km/h.
Auch Inline-Skater profitieren von der Neuregelung: Sie werden jetzt ausdrücklich in der StVO genannt und werden wie Fußgänger behandelt. Nur ausnahmsweise dürfen sie außerhalb der Fußgängerflächen fahren, wenn das neue Zusatzschild „skaten“ dies ausdrücklich zulässt. Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen heißen künftig "Ein- und Ausfädelungsstreifen". Beim Einfädeln darf schneller gefahren werden als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, beim Ausfädeln nur dann, wenn auf der durchgängigen Spur der Verkehr stockt. Auf dreispurigen Autobahnen ist der linke Fahrstreifen nicht nur für Lkw über 3,5 t, sondern für alle Kfz mit Anhänger tabu.
An Bahnübergängen gilt ab sofort ein Überholverbot für alle Fahrzeuge, und zwar vom ersten Gefahrzeichen bis zum Überfahren der Gleise. Beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge werden in Zukunft einheitlich mit dem Verkehrszeichen angekündigt, das bisher für den unbeschrankten Bahnübergang stand. Neu ist außerdem, dass mobile Halteverbotsschilder den dauerhaft montierten Parkschildern und Markierungen vorgehen; dadurch sollen Unklarheiten im ruhenden Verkehr beseitigt werden. pressrelations.de www.adac.de

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