Wohnmobilsteuer vor oberstem Bundesgericht
24 August, 2009
Einsprüche gegen die rückwirkende Wohnmobilsteuer-Erhöhung - BFH prüft Kfz-Steuererhöhung für Wohnmobile
Bundesländer müssen Verfahren ruhen lassen. Einen Erfolg für Wohnmobil-Eigner hat der ADAC am Bundesfinanzhof erkämpft: Das höchste deutsche Finanzgericht gab der Beschwerde des Musterklägers statt und eröffnet ein Revisionsverfahren. Für Wohnmobilisten hat dies weitreichende Konsequenzen, denn die Landesfinanzministerien müssen nun die Einspruchsverfahren gegen die vermutlich nicht verfassungskonforme Steuererhöhung für Wohnmobile weiter ruhen lassen. Wichtig für die Wohnmobilfahrer ist jedoch, sich von den Finanzämtern nicht zur Rücknahme der Einsprüche drängen zu lassen und zur Not gegen Bescheide zu klagen.
Wie camperline jetzt recherchierte, hat der Bundesfinanzhof die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen in einem Muster-Verfahren des ADAC zugelassen. Der Beschluss erfolgte bereits am 3. August 2008. Dessen ungeachtet und unter Missachtung der rechtlichen Lage drängen die Landesfinanzminister die Wohnmobileigner weiter in teure und unnötige Gerichtsverfahren. So ist zuletzt auch Brandenburg auf die Linie der Hardliner-Länder Bayern und Niedersachsen eingeschwenkt.
„Nach geltendem Recht ruhen Aufgrund des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Einspruchsverfahren Kraft Gesetzes, wenn streitgegenständliche Verfahren beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht anhängig sind“, erklärt Camperline-Sprecher Peter Broszio. Wohnmobileigner, die von ihrem Finanzamt aufgefordert werden, die Einsprüche gegen die rückwirkende Steuererhöhung zurückzunehmen, sollten daher mit Hinweis auf die BFH-Revision (Aktenzeichen II R 39/09) die weitere Verfahrensruhe fordern. Wenn die Finanzämter die Einsprüche der Steuerbürger bereits ablehnend beschieden hätten, sollte unbedingt eine Klage geprüft werden. Doch Vorsicht: „Als Laie hat man bei der Klage praktisch keine Chance – wir raten daher mit dem Anwalt Kontakt aufzunehmen, der für die Reisemobil-Union die Musterklagen betreut“, so Broszio.
Einschätzung des BFH bestätigt Camperline
„Der BFH hat augenscheinlich anerkannt, dass die Frage der Wohnmobilbesteuerung nicht so einfach ist, wie es sich das Niedersächsische Finanzgericht dachte“, teilte Rechtsanwalt Hilmar Nehm, der die Musterverfahren der Reisemobil Union betreut, mit. Dies dürfe man bei aller gebotenen Zurückhaltung als ein positives Signal werten.
Ein vom ADAC unterstützter Musterkläger war vor dem Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover gescheitert (Urteil vom 20.11.2008, Az. 14 K 209/07). Das Finanzgericht bezeichnete seine Beurteilung zu dieser Musterklage als so eindeutig, dass es das Finanzgericht ablehnte, eine gegen das Urteil zuzulassen. Der ADAC-Musterkläger hat dagegen eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde erhoben (BFH Az. II B 21/09). Dieser Beschwerde hat der Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 3. August 2009 stattgegeben. Das Revisionsverfahren am Bundesfinanzhof hat das Aktenzeichen II R 39/09. In den weiteren von der Reisemobil-Union und dem ADAC angestrengten Musterverfahren sind noch keine Urteile ergangen.
Steuerskandal hoch zwei
„Mit der aus unserer Sicht verfassungswidrigen rückwirkenden Steuererhöhung haben sich die Landesfinanzminister schon vor Jahren ins Abseits gestellt“, so der Sprecher der Wohnmobil-Initiative. Doch wie die Steuerbürger systematisch von den Finanzbehörden benachteiligt würden, sei ein zusätzlicher Skandal.
Zur Erinnerung: Auf Anregung der Landesfinanzminister verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Ende 2006 ein Steuererhöhungsgesetz, durch das rückwirkend die Kfz-Steuer für Wohnmobile massiv stieg. Viele Bürger machten von ihrem Recht Gebrauch und legten wegen des Verstoßes gegen Verfassungsgrundsätze gegen die Steuerbescheide Einspruch ein. Die Reisemobil-Union – als Interessenvertretung der Reisemobil-Fahrer - sowie der ADAC strengten parallel dazu in verschiedenen Bundesländern Musterverfahren an. Da der Verfassungsverstoß erst vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich geklärt werden kann, ist ein langwieriger Weg durch die Instanzen notwendig. Im Sinne des Staates und der Bürger hätten die Landesfinanzminister ihre Finanzämter angewiesen, für die Dauer der rechtlichen Auseinandersetzung die Einspruchsverfahren ruhen zu lassen. Doch stattdessen versuchten sie immer wieder, die Steuerbürger zur Rücknahme der Einsprüche zu bewegen. Als das keinen Erfolg versprach, verschärften die Finanzminister die Gangart gegenüber den Bürgern und wiesen die Finanzbehörden mehrfach an, die Wohnmobil-Eigner durch Bescheide in einzelne Gerichtsverfahren zu zwingen. „Die Strategie dabei ist, das viele Betroffene den finanziellen Aufwand einer Klage scheuen und die fehlerhaften Steuerbescheide akzeptieren“, erklärt Broszio. „Wenn in einigen Jahren rechtskräftig festgestell wird, dass die Steuererhöhung verfassungswidrig war, können die Länder das zu Unrecht eingezogene Geld der Bürger behalten.“
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„Nach geltendem Recht ruhen Aufgrund des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Einspruchsverfahren Kraft Gesetzes, wenn streitgegenständliche Verfahren beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht anhängig sind“, erklärt Camperline-Sprecher Peter Broszio. Wohnmobileigner, die von ihrem Finanzamt aufgefordert werden, die Einsprüche gegen die rückwirkende Steuererhöhung zurückzunehmen, sollten daher mit Hinweis auf die BFH-Revision (Aktenzeichen II R 39/09) die weitere Verfahrensruhe fordern. Wenn die Finanzämter die Einsprüche der Steuerbürger bereits ablehnend beschieden hätten, sollte unbedingt eine Klage geprüft werden. Doch Vorsicht: „Als Laie hat man bei der Klage praktisch keine Chance – wir raten daher mit dem Anwalt Kontakt aufzunehmen, der für die Reisemobil-Union die Musterklagen betreut“, so Broszio.
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„Mit der aus unserer Sicht verfassungswidrigen rückwirkenden Steuererhöhung haben sich die Landesfinanzminister schon vor Jahren ins Abseits gestellt“, so der Sprecher der Wohnmobil-Initiative. Doch wie die Steuerbürger systematisch von den Finanzbehörden benachteiligt würden, sei ein zusätzlicher Skandal.
Zur Erinnerung: Auf Anregung der Landesfinanzminister verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Ende 2006 ein Steuererhöhungsgesetz, durch das rückwirkend die Kfz-Steuer für Wohnmobile massiv stieg. Viele Bürger machten von ihrem Recht Gebrauch und legten wegen des Verstoßes gegen Verfassungsgrundsätze gegen die Steuerbescheide Einspruch ein. Die Reisemobil-Union – als Interessenvertretung der Reisemobil-Fahrer - sowie der ADAC strengten parallel dazu in verschiedenen Bundesländern Musterverfahren an. Da der Verfassungsverstoß erst vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich geklärt werden kann, ist ein langwieriger Weg durch die Instanzen notwendig. Im Sinne des Staates und der Bürger hätten die Landesfinanzminister ihre Finanzämter angewiesen, für die Dauer der rechtlichen Auseinandersetzung die Einspruchsverfahren ruhen zu lassen. Doch stattdessen versuchten sie immer wieder, die Steuerbürger zur Rücknahme der Einsprüche zu bewegen. Als das keinen Erfolg versprach, verschärften die Finanzminister die Gangart gegenüber den Bürgern und wiesen die Finanzbehörden mehrfach an, die Wohnmobil-Eigner durch Bescheide in einzelne Gerichtsverfahren zu zwingen. „Die Strategie dabei ist, das viele Betroffene den finanziellen Aufwand einer Klage scheuen und die fehlerhaften Steuerbescheide akzeptieren“, erklärt Broszio. „Wenn in einigen Jahren rechtskräftig festgestell wird, dass die Steuererhöhung verfassungswidrig war, können die Länder das zu Unrecht eingezogene Geld der Bürger behalten.“
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