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Rücktritt Kaufvertrag

24 Mai, 2009

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Pfeifgeräusche. Eine Fahrzeugkäuferin erwarb ein neues Cabrio für rund 98.000 Euro. In den nächsten zwei Monaten war das Fahrzeug dreimal in der Werkstatt,

weil bei Geschwindigkeiten von 60 bis 130 km/h störende Windgeräusche auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, das Auto entspreche "dem Stand der Serie".

Das Gericht folgte dieser Argumentation der Verkäuferin nicht. Der bestellte Sachverständige ermittelte nämlich die selbstständig ausfahrende Stabantenne als pfeifende Quelle und stufte diesen Mangel bei einem so hochwertigen Fahrzeug als erheblich ein. Dem schloss sich das Gericht an und verurteilte die Fahrzeugverkäuferin zur Fahrzeugrücknahme. jlp
Entscheidung des Landgerichts in Coburg, Az.: 22 O 513

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