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Auffahren auf die Autobahn

02 April, 2009

Ein fataler Irrtum - das Einfädeln von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn gehe nach dem Reißverschlussprinzip!

Kein Reißverschlussverfahren auf Autobahnauffahrten.

Autobahnen dienen dazu, möglichst zügig und von Ampeln unbehelligt ans Ziel zu gelangen. Das funktioniert natürlich nur dann reibungslos, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten.

Doch immer wieder werden hier Fehler gemacht – das gilt insbesondere beim Auffahren auf die Autobahn. Hier hält sich erstaunlicherweise hartnäckig der Mythos, dass das Einfädeln von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn nach dem Reißverschlussprinzip vor sich gehe. Ein fataler Irrtum: Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 16 U 24/05) nachdrücklich bestätigt, gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren. Wer trotzdem so handelt, gefährdet sich und andere – und trägt außerdem im Fall eines Auffahrunfalls die Schuld und damit auch die Kosten.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Verkehr auf der Autobahn immer Vorrang hat. Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur sollten Vorsicht walten lassen und darauf achten, sich weder zu schnell und ohne den nötigen Sicherheitsabstand noch zu zögerlich einzuordnen. Doch auch für die Fahrer auf der Autobahn heißt das Gebot: Rücksichtnahme. Das bedeutet, wenn möglich das Tempo verringern oder erhöhen, um Fahrzeuge einscheren zu lassen, oder auf die linke Fahrspur wechseln. So funktioniert das Verkehrsgeschehen auch beim Auffahren auf die Autobahn ohne Komplikationen. news-reporter.net-gp

Weitere Informationen finden Sie hier:

Verkehrsregeln

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