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Kfz Steuer für Neuwagen ab 01. Juli 2009

08 Februar, 2009

Neue Kfz Steuer - Wie sieht die Kfz Steuer Berechnung für Neuwagen ab 01. Juli 2009 aus?

Die neue Kfz Steuer Berechnung ist folgendermaßen geplant:
(hierbei müssen allerdings noch Bundestag und Bundesrat zustimmen)

Der neue Steuersatz startet mit einem Sockelbetrag. Dieser errechnet sich aus dem Hubraum des Motors.

Für Benzinfahrzeuge liegt der Steuerbetrag bei
2,00 Euro pro 100 Kubikzentimeter,
für Dieselfahrzeuge sind das
9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter.

Hier zwei Berechnungsbeispiele für einen Benziner und einen Diesel:

Für ein Benzinfahrzeug mit einem 2-Liter-Motor ergibt sich ein Steuerbetrag von 40,00 Euro.

Für ein Dieselfahrzeug fällt 190,00 Euro Kfz Steuer an.
Liegt hier der CO2-Ausstoß über 120 g/km muss man nochmals für jedes zusätzliche Gramm 2,00 Euro dazu zahlen. Somit ergibt sich ein Steuerbetrag für einen 2-Liter Diesel mit einem CO2-Ausstoß von
135 Gramm von 220,00 Euro pro Jahr.

Sehr wichtig für die neue Kfz Steuer Berechnung:
Die Neuregelung der Kfz Steuer gilt vorerst nur für Neuwagen - Stichtag ist der 01. Juli 2009.
Weitere wichtige Informationen zur neuen Kfz Steuer Berechnung finden Sie hier:
Neue Autosteuer - Kfz Steuerrechner

Quelle: www.pkw-steuer.de

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