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Kfz Steuer - Kfz Steuerbefreiung für Neuwagen ab 2008 - 2010

06 Dezember, 2008

Endlich - Der Bundestag beschloss gestern, am 05. Dezember 2008, eine befristete Kfz Steuerbefreiung für Neuwagen. Die Steuerbefreiung sieht wie folgt aus:

Um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz Steuer auf CO2 Basis aufzulösen, werden unter anderem Käfer eines Neuwagens für maximal zwei Jahre von der Kfz Steuer befreit.

Der Bundestagsbeschluss vom 05. Dezember 2008 beinhaltet folgendes:

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung

vom 05. November 2008 (ab dem Kabinettsbeschluss) bis
zum 30. Juni 2009

gibt es eine befristete Kfz Steuerbefreiung für ein Jahr.

Für PKWs, welche die Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung.

Die Kfz Steuerbefreiung endet aber in jedem Fall am
31. Dezember 2010, auch dann, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde.

Um die volle 2 Jahre Seuterbefreiung für ein Fahrzeug der Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm zu bekommen, muss ein entsprechendes Automodell bis spätestens Ende 2008 zugelassen werden.

Quelle: Kfz Steuer

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